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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.693 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 09.10.2024
  • Berlin
  • 590,00 €


Das Seminar
Aktuelles Arbeitsrecht vermittelt Führungskräften und Mitarbeiter*innen aus Personalabteilungen das notwendige arbeitsrechtliche Wissen, dass sie in ihrem Arbeitskontext benötigen. Sie werden in die Lage versetzt, vor Ort arbeitsrechtlich angemessen und richtig zu reagieren und erlangen einen Überblick zur aktuellsten Rechtsprechung.

  • 10.10.2024
  • München
  • 495,00 €


Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend durchzuführen. Grundlage dabei ist der §5 des Arbeitsschutzgesetzes, der alle Unternehmen explizit dazu verpflichtet, neben den physischen auch die psychischen Belastungen eines Arbeitsplatzes zu erheben. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient der Bestandsaufnahme und der anschließenden Beurteilung von potentiellen psychischen Belastungsfaktoren an Arbeitsplätzen, nicht einer Beurteilung von Mitarbeitern und deren individuellen Belastungsgrenzen oder gar deren Erkrankungsrisiken.

Webinar

  • 10.10.2024
  • online
  • 999,60 €
1 weiterer Termin

Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) >3.000 Mitarbeitende in Deutschland. Ab 2024 für Unternehmen >1.000 Mitarbeitende. Da auch kleinere deutsche Unternehmen als Bestandteil der Lieferkette von Verpflichtungen ihrer Großkunden betroffen sein werden, sollten auch diese sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen. Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie, was das neue Lieferkettengesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie Sie diese professionell und gesetzeskonform umsetzen.

  • 23.09.2024- 24.09.2024
  • Hattingen
  • 946,05 €
10 weitere Termine

01-134 - Umweltmanagementbeauftragter (TÜV) - Modul 1 Betrieblicher Umweltschutz für Fach- und Führungskräfte - Lehrgang mit Abschlussprüfung und Zertifikat

  • 14.10.2024- 18.10.2024
  • Köln
  • 2.707,25 €


Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist ein schadenfreier und reibungsloser Ablauf des Betriebes. Eine wichtige Bedingung dafür ist der vorbeugende Brandschutz und damit selbstverständlich auch die Arbeit von Brandschutzbeauftragten. Um die Gefahren und Brandrisiken jederzeit identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden.
Dieser praxisnahe Lehrgang, der die Vorteile von E-Learning und Präsenzveranstaltung (Blended Learning) miteinander verbindet, versetzt Brandschutzbeauftragte und andere Verantwortliche in die Lage, ein Brandschutzmanagementsystem in ihrem Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen aufzubauen bzw. zu verbessern.
Die Teilnehmenden erlernen in einem Web Based Training vorab Grundlagen des Brandschutzmanagements. Mittels ausgewählter Brandschutzthemen wird im Präsenzlehrgang gezeigt, wie Brandschutzbeauftragte den betrieblichen Brandschutz bestmöglich managen – das heißt planen, organisieren und betreiben. Fallbeispiele und praxisnahe Übungen aus den Unternehmen der Teilnehmenden vertiefen und ergänzen die wesentlichen Aspekte für eine ganzheitliche Betrachtung der Brandsicherheit. Die Übungen und Fallbeispiele beziehen sich im Wesentlichen auf die Entwicklung von Prozessen im Brandschutz sowie die Definition von Zielen, Kennzahlen und deren Messbarkeit.
Außerdem wird demonstriert, wie sich Organisation, Prozesse und Entscheidungen im betrieblichen Brandschutz in bestehende Managementsysteme integrieren und damit effektiver und kostengünstiger gestalten lassen. Auf diese Weise können „Brandschutzmanager und -managerinnen als Bindeglied zwischen der Brandschutzarbeit vor Ort und der Unternehmensleitung agieren.
85 Unterrichtseinheiten bzw. 63,8 Zeitstunden gemäß IDD

  • 15.10.2024
  • Offenbach am Main
  • 395,00 €


Erwerb der Sachkunde (befähigter Personen) zur eigenverantwortlichen Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Praktischer Lehrgang mit Informationen zum Behältermanagement und Dokumentation.

Webinar

  • 15.10.2024- 17.10.2024
  • online
  • 1.390,00 €


Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.

Webinar

  • 17.10.2024
  • online
  • 451,01 €


Das aktuelle Praxiswebinar zeigt Ihnen die arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen sowohl bei Homeoffice als auch bei mobilen Arbeiten auf und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes. Des Weiteren werden Ihnen die konkreten Grenzen der Mitarbeiterkontrolle bei Homeoffice als auch bei mobilen Arbeiten praxisnah dargestellt.

Das neue Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeit wirft natürlich auch im Homeoffice enorme Fragen auf. Wie erfasse und kontrolliere ich die Arbeitszeit der Mitarbeiter? Wie gehe ich um, mit Überstunden und oder Arbeitszeitverstößen?

Herr Jünger wird alle Ihre Fragen beantworten!

  • 21.10.2024
  • Altdorf b.Nürnberg
  • 1.050,00 €


„Elektrotechnisch unterwiesene Personen” sind Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vornehmen können. Als EuP Dabei darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DGUV Vorschrift 3 nur unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) tätig werden.

Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, die Grundlagen der Elektrotechnik und elektrischer Betriebsmittel und informiert über elektrische Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Seminar dient als Fachkenntnisnachweis und befähigt nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.

  • 26.08.2024- 20.09.2024
  • Hamburg
  • auf Anfrage
1 weiterer Termin

Lohn- und Gehaltsabrechnung Grundlagen (1 Woche)
• Einkommensteuergesetz
• Steuertarif, Steuerklassen, Steuertabellen
• Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
• Freigrenzen und Freibeträge
• Steuerpflichtige und steuerfreie Einkünfte
• Laufende und sonstige Bezüge
• Vermögensbildungsgesetz
• Pauschalierung der Lohnsteuer
• Sozialversicherungspflicht
• Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenos-senschaft
• Beitragsbemessung u. -bemessungsgrenzen
• Berechnung der SV-Beiträge
• Einmalzahlungen und regelmäßige Zahlungen
• Kalendergerechte Abrechnung
• Meldepflichten Sozialversicherung –DEÜV
• Lohnfortzahlung
• Aufbewahrungsfristen
• Einrichtung von Lohn- und Gehaltskonten

Lohn- und Gehaltsabrechnung Aufbau (1 Woche)
• Besondere Besteuerungsmerkmale
• Besondere Besteuerungsverfahren
• Besondere Verbeitragungsverfahren
• Besondere Sozialversicherungen
• Besondere Beschäftigtengruppen
• Teillohnzahlungszeiträume
• Monats- und Jahresabschlussarbeiten

Arbeitsrecht (1 Woche)
• gesetzliche Normen des Arbeitsrechts
• Formen des Arbeitsvertrags
• Rechte und Pflichten aus dem AV
• Zustandekommen und Beendigung des AV
• Arbeitsschutzgesetze, KSchG
• Ausbildungsvertrag
• Sozialversicherungsformen
• Berufsunfallversicherung

Lexware pro lohn + gehalt (1 Woche)
• Anlage von Stammdaten
• Lohn- und Gehaltsabrechnung
• Monats- und Jahresabschluss
• Gesetzlicher Datenschutz
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Auf dem Weiterbildungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Seminaren, Trainings und Workshops. Welches passt zu mir? Welcher Abschluss lohnt sich für meine Karriere? In unserer Infothek gehen wir auf die unterschiedlichsten Themen aus der Welt der Seminare, Weiterbildungen und Kurse ein.


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