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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.475 Schulungen (mit 7.698 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 26.11.2024
  • online
  • 827,05 €


1-Tag Online-Schulung

Sichere FTS planen und betreiben, teure Fehlinvestitionen vermeiden!

Fahrerlose Transportsysteme FTS und ihre sicherheitstechnische Integration in die Produktionsumgebung

Um Transportsysteme flexibel, anpassbar und für unterschiedliche Transportgüter geeignet zu realisieren, werden zunehmend Fahrerlose Transportsysteme (FTS), AGV (Automated Guided Vehicle) oder AMR (Autonomous Mobile Robots) eingesetzt. Die sicherheitsgerichtete Integration in die Produktionsumgebung erweist sich aber meist als Herausforderung.

FTS haben gegenüber „üblichen Maschinen“ einige Besonderheiten. Als große „verkettete Maschine“ fallen sie einerseits in den Wirkbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, tangieren aber auch die nationalen Arbeitsschutzregelungen. Fluchtwegslängen und -breiten sind hier die wichtigsten Punkte, die unbedingt schon in der Layout-Planung berücksichtigt werden müssen. Ist das getan, müssen die Anforderungen spezifiziert werden, die Ihr System zukünftig erfüllen muss. Denn ein FTS von der „Stange“ kann zu einer sehr teuren Fehlinvestition führen!

Dieses Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für Ihr FTS-Projekt: von der Strategie zum sicheren fahrerlosen Transportsystem, über die Anforderungen nach EN ISO 3691-4 bis hin zu den Lösungsmöglichkeiten der Anwendungen sowie Aufgabenteilung des Inverkehrbringers und des Betreibers. Ein Überblick über den Stand der Technik und eine offene Fragerunde runden die Veranstaltung ab.

  • 27.11.2024
  • Essen
  • 702,10 €


Anforderungen aus der BetrSichV und der MRL/der MVO

E-Learning

  • 27.11.2024
  • online
  • 446,25 €


Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen erkrankt sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundung der erkrankten Beschäftigten beizutragen sowie Kündigungen und weiteren dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen. Was zunächst als Einzelmaßnahme für einzelne Beschäftigte gestaltet werden konnte, sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung nunmehr in Form von festgelegten Verfahren bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen geregelt werden.

Webinar

  • 27.11.2024
  • online
  • 695,00 €
1 weiterer Termin

Die Maschinenrichtlinie und ihre nationale Umsetzung ist eine gesetzliche Vorgabe für alle Hersteller und Lieferer, die Maschinen und Anlagen in Verkehr bringen.
In diesem Seminar lernen Sie die wichtigen technischen und formalen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kennen und verstehen, wie diese Vorgaben konform und effizient umgesetzt werden können. Es erfolgt eine Abgrenzung zu den Arbeitsschutzanforderungen. Weitere technische Anforderungen werden über Inhalte gelisteter EN-Normen praxisnah erklärt. Sie lernen unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren kennen, einschließlich der Prozeduren und notwendigen Dokumentationen. Neben den technischen Anforderungen wird für den Inverkehrbringer auch das Thema rechtssichere Betriebsorganisation behandelt, die notwendig ist, um Haftungsrisiken zu minimieren.
In dem Seminar werden auch die Änderungen zur Maschinenverordnung 2023/1230 aufgezeigt, die ab dem 20.01.2027 anzuwenden ist.

Die Maschinenrichtlinie (MRL) hat als gesetzliche Vorgabe für den Anlagen- und Maschinenbau höchste Priorität. Doch die effiziente Umsetzung der allgemein formulierten Inhalte der MRL bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten. Das Seminar erklärt Ihnen die Inhalte der MRL und zeigt Möglichkeiten zur praxisnahen Umsetzung der Anforderungen der MRL auf.

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Instandhaltung und Arbeitssicherheit, Planer, Konstrukteure, Dokumentationsverantwortlich...

Webinar

  • 28.11.2024
  • online
  • 333,20 €


Das Seminar behandelt den gegenwärtigen Stand des Sportarbeitsrechts. Es bietet eine instruktive und fallbezogene Darstellung der Probleme, die das Aufeinandertreffen der Gebiete „Profisport“ und „Arbeitsrecht“ mit sich bringt.

  • 29.11.2024
  • Ostfildern
  • 695,00 €


In der Industrie eingesetzte Transportsysteme sollen flexibel, anpassbar und für unterschiedliche Transportgüter geeignet sein. Zunehmend werden Fahrerlose Transportsysteme (FTS), AGV (Automated Guided Vehicle) oder AMR (Autonomous Mobile Robots) eingesetzt.
Deren sichere Integration in die Produktionsumgebung erweist sich oft als Herausforderung, denn FTS weisen einige spezielle Besonderheiten auf: Zum einen arbeiten die Systeme in frei zugänglichen Verkehrsbereichen in direkter Interaktion mit Menschen und haben viele Schnittstellen, z.B. Ladestationen, Übergabe- und Abgabestationen. An anderer Stelle müssen FTS verkettet mit anderen Maschinen arbeiten, dann wieder autonom.
Um fahrerlose Transportsysteme sicher zu integrieren, müssen neben den technischen Anforderungen an das System, Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie und zahlreiche Arbeitsschutzregelungen beachtet werden.

Dieses Seminar zeigt umfassend die Anforderungen, Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von fahrerlosen Transportsystemen (FTS) auf. Ihnen werden ausführlich die Anforderungen der Produktsicherheitsnorm EN ISO 3691-4:2023 vorgestellt, welche sowohl die technischen Anforderungen an die Systeme als auch Vorgaben für den Betreiber definieren. Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Technik der FTS und lernen, kostspielige Fehler bei der Integration zu vermeiden.

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Instandhaltung, Arbeitssicherheit und L...

Fernlehrgang

  • 19.08.2024- 30.08.2024
  • online
  • 1.273,30 €
1 weiterer Termin

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den "Betriebsbeauftragter für Abfall" (siehe "Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG") zu erhalten.

Webinar

  • 03.12.2024
  • online
  • 702,10 €


Wer mit Berufsausbildung beschäftigt ist – sei es als Ausbildender, als Ausbildungsleiter, Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter – ist einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ausgesetzt. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden entstehen. Vom Auswahlverfahren bis zur rechtlich einwandfreien Beendigung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Chancen und Risiken kennen und nutzen können.

Daher gilt es:

  • genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist
  • Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen
  • und sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.

In diesem Online-Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Auszubildenden erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Ausbildungsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Online-Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten – Ausbildenden und Auszubildenden – eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Materialien mit Beispiel-Fällen, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung.

  • 07.08.2024- 08.08.2024
  • Hannover
  • 1.190,00 €
25 weitere Termine

Gemäß DIN EN 15635

  • 05.12.2024
  • Ort auf Anfrage
  • 795,00 €


Psychische Belastungen erkennen & erfolgreich Maßnahmen umsetzen

Psychische Belastungen sind in vielen Unternehmen mittlerweile die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund der sich permanent verändernden Arbeitsbedingungen, zunehmender Digitalisierung und älter werdender Belegschaften entstehen immer mehr mentale Belastungssituationen, die wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden zu Ausfallzeiten führen können. Die Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungen“ ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem Unternehmen in regelmäßigen Abständen umgesetzt werden. In diesem Online-Kurs erlernen Sie den Aufbauprozess einer strukturierten Gefährdungsbeurteilung nach einem Stufenverfahren. Sie erfahren wie sie eine optimale Clusterung der Tätigkeitsgruppen vornehmen und welche Tools, Methoden und Messinstrumente am besten für die praktische Umsetzung in ihrem Betrieb geeignet sind. Darüber hinaus erhalten sie wertvollen Input zu möglichen Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen im betrieblichen Alltag.

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