Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.440 Schulungen (mit 10.469 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Seminar zur rechtssicheren Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
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Eins steht fest: Die gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belas- tungen (§ 5 ArbSchG) lässt sich von einer leidigen Pflicht in eine betriebliche Kür verwandeln. Studien be- legen, dass eine effiziente Durchführung und Maßnahmenumsetzung jeden investierten Euro vervierfacht. Wir zeigen Ihnen in diesem Workshop wie das in drei Monaten gelingt und wie Sie mit zielgerechten BGM-Maßnahmen einen maximalen ROI generieren.
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BEM – Der Eingliederungsprozess bei psychischen Erkrankungen
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In diesem Online-Seminar stellen wir Ihnen den BEM-Prozess von der Feststellung der BEM-Berechtigung über die Maßnahmenplanung und Besonderheiten der stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) bis hin zum Abschluss vor. Sie erfahren, wie Sie BEM-Berechtigte mit einer psychischen Erkrankung in Ihrer Selbstwirksamkeit unterstützen und wie Sie Vorgesetzte und das kollegiale Umfeld in geeigneter Weise in den Eingliederungsprozess einbinden.
Agenda
- Besonderheiten bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit psychischen Erkrankungen
- Was tun, wenn der alte Arbeitsplatz nicht mehr in Betracht kommt?
- Einbindung von Vorgesetzten in den Eingliederungsprozess
- Umgang mit Bedenken im Arbeitsumfeld
- Erarbeitung eines positiven/ negativen Leistungsprofils und Ausbau persönlicher Stärken
- Aufstellung eines Maßnahmenplans unter Berücksichtigung des psychischen Arbeitsschutzes
- betriebliche und überbetriebliche Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeitsversuche und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
- Schwerbehinderung bei psychischen Erkrankungen und Beantragung von Leistungen des Integrationsamtes
Hilfsmittel im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
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Dieses Online-Seminar bietet Ihnen kompaktes Wissen, welche Hilfsmittel eingesetzt werden können, um die Arbeitsbewältigungsfähigkeit zu verbessern, Beschwerden zu reduzieren oder einer Chronifizierung von Schmerzen vorzubeugen.
Agenda
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- Versorgungsprozess
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Evakuierung - Inhouse-Schulung, Dauer 3 Stunden
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Wie kann eine Evakuierungsübung sachgemäß stattfinden, ohne betriebliche Prozesse signifikant zu stören?
Wie können Fremdfirmen eine ordnungsgemäße Evakuierung einbezogen werden und wie bekommt man Risiken durch Externe in den Griff?
Welche (rechtlichen) Neuerungen und Entwicklungen sind beim Thema „Evakuierung“ aktuell zu beachten?
Praxiswissen für Ausbilderinnen und Ausbilder - Inhouse-Training, Dauer 1-2 Tage
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