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Baurecht Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Baurecht Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 207 Schulungen (mit 600 Terminen) zum Thema Baurecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 18.11.2024
  • Wuppertal
  • 790,00 €


Die VOB/B ist in der deutschen Baupraxis das bestimmende Regelwerk für die weit überwiegende Zahl aller Bauvorhaben - ganz unabhängig von ihrer Dimension - und sollte daher jedem, der mit dem Bauen zu tun hat, zumindest in Grundzügen bekannt sein. Die VOB/B prägt die Beziehungen der Baubeteiligten vom ersten Gedanken bis zum letzten Pinselstrich. Daher können ohne Kenntnis der VOB/B wichtige Fragen beim Bauen nicht hinreichend rechtssicher beantwortet werden. Etwa: Wann muss die VOB/B beachtet werden? Wo liegen Unterschiede zwischen Einheitspreisvertrag und Pauschalvertrag? Was passiert bei Störungen oder Änderungen im Bauablauf? Wann kann der Vertrag gekündigt werden? Was ist wichtig bei der Abnahme? Wie geht man mit Mängeln um? Und schließlich: Wer soll das bezahlen? Nur wer die Grundbegriffe des Baurechts kennt, entwickelt das nötige Problembewusstsein um rechtzeitig aufzumerken und – teure – Fehler zu vermeiden.
Dieses Grundlagenseminar richtet sich an alle Praktiker der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, die mit dem Thema Bauen zu tun haben – unabhängig davon, ob in technischer oder kaufmännischer Hinsicht.
Die Teilnehmer erhalten eine Einführung in die praktisch enorm wichtigen Regelungen der VOB/B und deren Auslegung durch die Gerichte (aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte). Dieser Überblick über die Grundzüge des Bauvertragsrechts hilft, wichtige Stolpersteine zu identifizieren.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage
1 weiterer Termin

1. Die Baustellenverordnung
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung

2. Koordinierung während der Planung der Ausführung

2.1 Aufgaben des Koordinators

2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen

2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens

3.1 Aufgaben des Koordinators


3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung

3.3 Umgang mit Konfliktsituationen

4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.


- schriftliche Prüfung -

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


1. Die Baustellenverordnung
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung

2. Koordinierung während der Planung der Ausführung

2.1 Aufgaben des Koordinators

2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen

2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens

3.1 Aufgaben des Koordinators


3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung

3.3 Umgang mit Konfliktsituationen

4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.


- schriftliche Prüfung -

Webinar

  • 12.09.2024
  • online
  • 749,70 €
2 weitere Termine

Bieterstrategien bei Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen

  • 12.11.2024- 13.11.2024
  • Schönefeld
  • 1.184,05 €


Konferenz Brückenbau und Verkehrsinfrastruktur am 12./13. November 2024 in Berlin / Exkursion nach Küstrin

Brückennotstand beseitigen – leistungsfähige Infrastruktur sichern!

  • Zahlreiche Best Practices
  • Fachausstellung mit namhaften Unternehmen
  • Besichtigung der Oderbrücke Küstrin, der weltweit ersten Netzwerkbogenbrücke mit Carbonhängern im Eisenbahnverkehr
  • Networking, Austausch und Inspiration

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • auf Anfrage
1 weiterer Termin

Nationales Vergaberecht

1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen

2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat

3. Rechts- und Verfahrensregeln

4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln

5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts

6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.

8. Wettbewerbsbeschränkungen

9. Schwellenwerte

10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“

11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten

12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??

13. VOB, VOL und VOF

14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog

16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF

17. Präqualifikationssystem

18. Vergabehandbücher

19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts

21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?

Die Ausschreibung

> Abgabefrist /-termin

> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin

> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen

> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare

> Finanzierung

> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)

> Neues Ausschreibungsrecht

> Ausschreibung nach VOB/VOL

> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

> Kontaktadressen und Datenbanken

> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet

> die Auswertung der Ausschreibung

> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Nationales Vergaberecht

1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen

2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat

3. Rechts- und Verfahrensregeln

4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln

5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts

6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.

8. Wettbewerbsbeschränkungen

9. Schwellenwerte

10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“

11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten

12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??

13. VOB, VOL und VOF

14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog

16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF

17. Präqualifikationssystem

18. Vergabehandbücher

19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts

21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?

Die Ausschreibung

> Abgabefrist /-termin

> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin

> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen

> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare

> Finanzierung

> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)

> Neues Ausschreibungsrecht

> Ausschreibung nach VOB/VOL

> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

> Kontaktadressen und Datenbanken

> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet

> die Auswertung der Ausschreibung

> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

Fernlehrgang

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 395,00 €


Wir bieten wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag – vom 18. Januar bis zum 12. Dezember 2024 an.

Das Ziel dieses Kurs ist der sichere Umgang mit erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen. Sie sind nach Abschluss dieses Lehrgangs in der Lage, nicht nur die relevanten Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle zu identifizieren, sondern auch die maßgebliche Bemessungsgrundlage in Gestalt der tatsächlichen Bereicherung nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Sei es Grund- oder Unternehmensvermögen sowie andere Vermögensgegenstände (Beteiligungen, Finanzinstrumente etc.), mit Abschluss dieses Lehrgangs sind Sie sicher in der Bewertung der maßgeblichen Erbschaft oder Schenkung.

Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Trainings.

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • auf Anfrage


Dich reizt die Arbeit mit privaten und gewerblichen Gebäuden? Du hast bereits erste Berufserfahrungen in der Immobilienbranche, Baubranche oder im kaufmännischen Bereich? Deine Weiterbildung zum:zur Immobilienmanager:in passt in diesem Fall gut zu Dir. Als Immobilienmanager:in vermittelst Du zwischen Anbietern und Kaufinteressenten auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt. Klingt einfach. Ist es aber nicht. Denn Du brauchst nicht nur kaufmännisches Talent, sondern musst Dich auch mit Immobilienrecht und Finanzierungen auskennen.
Mit Deiner Weiterbildungs-Maßnahme zum:zur Immobilienmanager:in bist Du mehr als nur Immobilienmakler:in. Du erlangst grundlegendes Fachwissen, um Prozesse im Immobilienmanagement effizient und effektiv zu organisieren – und Immobilien auch in der Anwendung zu managen. Dazu gehören Kompetenzen in der Immobilienökonomie, der Standort- und Marktanalyse sowie in der immobilienwirtschaftlichen Projektentwicklung. Schwerpunkte liegen zudem auf dem Vertrag- und Grundstücksrecht sowie den verschiedenen Finanzierungsmodellen. Mit diesem geballten Wissen stehen Dir viele Türen in der Immobilienbranche offen.

Web Based Training

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 154,70 €


Sie sind Makler und möchten als wichtiger Player der Branche Ihr Wissen auffrischen? Ihnen fehlt dieser Themenschwerpunkt für Ihren Fortbildungsnachweis nach MaBV?

Oder Sie stehen gerade am Anfang Ihrer beruflichen Tätigkeit und brauchen einen kompakten Einblick in die komplexe Welt der Immobilienwirtschaft?

In diesem Online-Seminar erhalten Sie die erforderlichen Grundlagen der Immobilienwirtschaft.

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