Berufsgenossenschaft Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Berufsgenossenschaft SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 161 Schulungen (mit 755 Terminen) zum Thema Berufsgenossenschaft mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
- 02.12.2024- 04.12.2024
- Kassel
- 1.422,05 €
- 30.01.2025- 31.01.2025
- Köln
- 1.511,30 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
15 Unterrichtseinheiten bzw. 11,2 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026
Sanierung und Regulierung von Sachschäden
- 06.02.2025
- Köln
- 803,25 €
Ein wichtiger Themenschwerpunkt ist die Aktualisierung der Gefahrstoffverordnung. Hierdurch dominiert das Asbestthema die Sanierung von Brand-, Wasser- und Schimmelschäden erheblich. Deshalb erarbeitet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Richtlinie VdS 3155 „Handlungsanleitung zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen/Bauteilen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Gebäudeschäden“. Diese Handlungsanleitung beschreibt wesentliche Aspekte der Planung und Durchführung für Tätigkeiten an Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden und damit unter Asbestverdacht stehen. Die VdS 3155 wird im Fachseminar vorgestellt und diskutiert.
Die Fachtagung soll den offenen Dialog zwischen Behörden, Berufsgenossenschaften, Sachverständigen, Sanierern, Entsorgungswirtschaft, Maklern/Versicherungsvermittlern und Versicherern fördern und bietet viel Raum für den fachlichen Austausch und zum Netzwerken.
Weiterbildung
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-
Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst 6 Zeitstunden.
Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Fortbildung
- 25.02.2025
- Hannover
- 702,10 €
Webinar
Gefahrstoffbeauftragte/r - Lehrgang, Dauer 2 Tage
- 25.02.2025- 26.02.2025
- online
- 1.422,05 €
- 25.11.2024- 26.11.2024
- Nürnberg
- 1.535,10 €
TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4C
- 03.03.2025- 05.03.2025
- Magdeburg
- 975,80 €
- 13.12.2024
- Hannover
- 690,20 €
Webinar
TRGS 520 Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde
- 14.03.2025
- online
- 416,50 €
Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.
Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.
Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.
Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.
Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch
- 29.11.2024
- Magdeburg
- 725,90 €