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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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  • 25.02.2025
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  • 10.03.2025
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ChatGPT ist in aller Munde und alle Unternehmen gucken, wo es sich an welcher Stelle gewinnbringend einsetzen lässt. Schnell kommt einem dann die HR-Abteilung mit ihren vielen Arbeitsprozessen in den Sinn. Wie wäre es, wenn man die ungeliebten, immer wiederkehrenden Aufgaben automatisieren könnte und so endlich Ressourcen frei hätte für die anderen wichtigen Aufgaben?
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Durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für jeden Mitarbeiter ergibt sich eine ganz neue Dimension von Überstunden. In manchen Bereichen gibt es schon Regelungen zur Überstundenvergütung. Jetzt werden aber in Bereichen und Positionen Überstunden anfallen, wo man bisher nicht einmal über Überstunden nachgedacht hat. Wenn die Arbeitszeit erfasst wird, fallen die Überstunden ganz anders ins Gewicht. Hier setzt unser Online-Seminar an. Wie können Sie als Arbeitgeber auf die neue Dimension von Überstunden reagieren? Was sollte in den Arbeitsverträgen zukünftig stehen? Wie lassen sich die Überstunden im Griff behalten und wie sollen sie abgegolten werden?

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  • 27.01.2025- 28.01.2025
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Interne Ermittlungen bei Verdachtsfällen stellen komplexe Herausforderungen für Compliance-Manager dar. Das Training beleuchtet zunächst praxisnah, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es zu beachten gilt. Darüber hinaus lernen Sie, mit Unterstützung eines erfahrenen Praktikers der Kriminalpolizei, wie Sie interne Ermittlungen bei Compliance-Ereignissen und -Verstößen planen und welche vernehmungspsychologischen Gesichtspunkte Sie beachten sollten. Sie trainieren an Praxisfällen, wie Sie Aussagen beurteilen und Befragungen richtig durchführen. Das Seminar ist auch Teil der Ausbildungen zum/zur Compliance Officer/Compliance Manager:in.

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  • 03.04.2025
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Die Kenntnis und erfolgreiche Implementierung von modernen hybriden Arbeitszeitmodellen wie Workation oder 4-Tage-Woche als neues Vollzeitmodell kann Unternehmen helfen, sich im Recruiting einen Vorsprung zu verschaffen. Ohne diese Zugeständnisse an die Arbeitnehmer*innen, findet man eigentlich keine neuen Mitarbeiter*innen mehr. Aber wie sieht es mit der Gleichbehandlung aus?

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Folgende Fragestellungen werden behandelt:

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Ziel ist es, den Teilnehmenden praktische Anwendungsbeispiele und Lösungen zu präsentieren, um die Modelle erfolgreich in ihrem Arbeitsumfeld anwenden zu können.

  • 03.03.2025- 04.03.2025
  • Leinfelden-Echterdingen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann für beide Seiten positiv und erfolgreich verlaufen – wenn es richtig angewandt wird. Zuständigkeiten, Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen müssen klar sein. Es bedarf einer hohen Kommunikationskompetenz und der Fähigkeit, mit unterschiedlichen Interessen und Meinungen aller Beteiligten des BEM umgehen zu können und die richtige Balance herzustellen. Vermittelt werden strukturierte Handlungsempfehlungen, es werden ein Gesprächsleitfaden und Musterschreiben zur Verfügung gestellt.

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  • 20.02.2025
  • online
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3 weitere Termine

Rund um den Personalbereich werden die Aufgaben immer vielfältiger und komplexer. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, bedarf es nicht nur der korrekten Abwicklung personalwirtschaftlicher Prozesse, sondern auch der ständigen Weiterentwicklung aller Mitarbeiter.

In unserem Basis Online-Seminar werden Sie umfassend über alle relevanten Themen des Arbeitsrechts informiert. Unsere Referentin vermittelt Ihnen praxisnahes Basiswissen, das für Ihre tägliche Personalarbeit unerlässlich ist. So werden Sie über die rechtssichere Arbeitsvertragsgestaltung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz und Elternzeit, den richtigen Umgang mit Krankheit und Entgeltfortzahlung informiert.

Aktuell werden Themen wie die neue Entgelttransparenzrichtlinie, die verpflichtende Arbeitszeiterfassung, der Wegfall der Schriftformerfordernis und die neue Familienstartzeit angesprochen.

  • 04.02.2025- 05.02.2025
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  • 24.03.2025- 25.03.2025
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Von Mitarbeitern in der Internen Revision, erst recht in einer Leitungsfunktion, wird neben fundiertem Fachwissen auch umfassendes Rechts-Know-how erwartet. Für die tägliche Praxis ist die eigene Rechtssicherheit zwingend erforderlich, insbesondere im Umgang mit Vorgesetzten, Rechtsabteilungen, Datenschutzbeauftragten oder Betriebsräten. Die Internen Revisoren müssen sich über ihre zivil- und strafrechtliche Rolle und Verantwortung bewusst sein.

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