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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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  • 27.02.2025
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  • 19.03.2025
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Die Verpflichtung des Arbeitgebers, präventive Maßnahmen bei längerfristigen gesundheitlichen Problemen von Beschäftigten durchzuführen, bezieht sich auf alle Beschäftigte. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, in welchem Rechtsrahmen sich die Wiedereingliederung bewegt, wie sie vorschriftsmäßig verläuft und welche Hürden zu beachten sind.

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  • 19.03.2025- 20.03.2025
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Sie tragen in Ihrer Rolle als Assistenz bereits in einigen HR-Themen Verantwortung und möchten diesen Aufgabenbereich weiter ausbauen. Dabei sind Sie Ansprechpartner:in für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder arbeiten HR Business Partnern zu bzw. entlasten Ihre:n Vorgesetzte:n. In diesem Seminar erhalten Sie umfassendes Orientierungswissen, das Sie befähigt, auch an neue Aufgaben selbständig heranzugehen. Sie erhalten einen Überblick über alle personalpraktisch relevanten Themen entlang des Mitarbeiter:innen-Lebenszyklus, von der Personalplanung und -beschaffung, über die Betreuung bis hin zum Austritt.

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  • 25.03.2025
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Fachseminar

Datenschutz im Personalwesen

Vermeiden Sie Stolperfallen und schützen Sie Ihre Beschäftigtendaten

Datenschutz ist für viele Fachabteilungen in Unternehmen relevant. Vor allem für die Personalabteilung nimmt er einen hohen Stellenwert ein, weil fortlaufend Arbeitnehmerdaten DSGVO-konform weiterverarbeitet werden müssen.

Das Fachseminar befasst sich mit gezielten Thematiken im Umgang mit Beschäftigtendaten im Personalwesen. Erörtert werden zunächst Fragen zu Verantwortlichkeiten und vertragliche Anforderungen bei Einsatz externer Stellen. Den Schwerpunkt bilden Themen zum datenschutz­konformen Recruiting, z. B. mittels Social-Media-Nutzung und eingriffs­intensiver Verfahren, dargestellt am Beispiel psychologischer Testverfahren. Dabei werden aktuelle Fortschritte zur Künstlichen Intelligenz (KI) einbezogen.

Zudem bietet die Schulung einen vertiefenden Blick auf den Umgang mit Personalakten sowie derzeitiger gesetzgeberischer Entwicklungen zur elektronischen Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) und zum Hinweisgeberschutz.

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  • 29.04.2025
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3 weitere Termine

In diesem Online-Seminar wird ein brisanter Themenbereich des Arbeitsrechts – das Kündigungsrecht – erörtert und vertieft. Sie erfahren, wie Sie Fehler vermeiden können, wie Abmahnungen und Kündigungen rechtssicher und formvollendet gestaltet werden. Weiterhin werden Sie über die Stolperfallen des Kündigungsschutzes, Abfindungsmöglichkeiten und Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträge informiert.

Anhand von vielen Praxisbeispielen werden die Referenten Ihnen die Materie erläutern.

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  • 19.03.2025
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Sie sind die rechte Hand Ihrer Führungskraft und unterstützen ihn/sie und die Personalabteilung häufig bei der Personalsuche und Betreuung der Mitarbeitenden. Durch Ihre Position sind Sie erste Ansprechperson für Bewerberinnen und Bewerber, das Team und Vorgesetzte. Um als Assistenz im Personalbereich Vorgesetzte kompetent zu unterstützen, brauchen Sie daher auch fundierte Kenntnisse im Personalwesen.

Viele vertrauliche und sensible Angelegenheiten müssen Sie täglich mit Fingerspitzengefühl erledigen: Wie sagt man diskriminierungsfrei ab? Wo lagern Personalakten und was gehört alles in die Akte? Was gehört zur modernen Personalentwicklung? Welche Gesetze sind für die Personalabteilung unverzichtbar?

All dies erfahren Sie in unserem Online-Seminar, das in 2 Einheiten á 3 Stunden stattfindet. So sind Sie fit für alle Aufgaben der Personalassistenz!

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  • 14.01.2025
  • online
  • 1.094,80 €
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Die Verpflichtung des Arbeitgebers, präventive Maßnahmen bei längerfristigen gesundheitlichen Problemen von Beschäftigten durchzuführen, bezieht sich auf alle Beschäftigte. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, in welchem Rechtsrahmen sich die Wiedereingliederung bewegt, wie sie vorschriftsmäßig verläuft und welche Hürden zu beachten sind.

  • 07.10.2025- 08.10.2025
  • Heidelberg
  • 1.725,50 €


Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei der Umgestaltung der Betriebsrente und beim Betriebsübergang

  • 03.02.2025- 30.07.2025
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Sie erhalten im Zertifikatslehrgang IHK-Fachkraft Personalwesen vertiefte und umfassende Kenntnisse für den betrieblichen Aufgaben im Personalbereich.

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  • 15.01.2025
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  • 833,00 €
19 weitere Termine

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen
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