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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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Feel Good Management basiert auf der Überzeugung, dass die Mitarbeitendenzufriedenheit Unternehmenserfolge entscheidend trägt. Wer sich am Arbeitsplatz wohlfühlt, arbeitet motivierter, kreativer und innovativer. Feel Good Manager:innen schaffen eine Unternehmenskultur, die das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen immer im Blick hat. Das Konzept der Personalentwicklung begann seinen Siegeszug in den USA und erobert zunehmend den deutschen Markt. Die Entstehung des Feel Good Managements geht mit dem stetigen Wertewandel in Unternehmen einher. Mitarbeiter:innen wünschen sich heute Wertschätzung, Eigenverantwortung, offene Kommunikation und Raum für Freiheiten.In unserem Seminar Feel Goo...

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Fachseminar

Hinweis­geber­schutz­gesetz – Jetzt muss gehandelt werden!

Inkl. erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzung

Anforderungen an ein rechtskonformes Hinweisgebersystem

Nach dem Verstreichen der eigentlichen Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 02.07.2023 in Kraft getreten.

Seit 17.12.2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie Unternehmen des öffentlichen Sektors, d.h. Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen, ein sicheres Hinweisgebersystem vorhalten. Verstöße können bußgeldbewehrt sein. Die Umsetzung des HinSchG muss datenschutzkonform ausgestaltet werden. Dies ist Anlass und Chance, Hinweisgebersysteme neu zu implementieren bzw. bestehende Meldesysteme zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln. Auch die Durchführung einer DSFA vor Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle ist zu beachten.

Blended Learning

  • 28.04.2025- 14.05.2025
  • Nürnberg
  • 2.499,00 €


Die Einführung eines ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und deren Mitarbeitenden. Ein BGM kann dazu beitragen, die Gesundheit und damit die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern und mit präventiven Gesundheitsmaßnahmen krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren. Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Belegschaft investieren, werden als attraktiver Arbeitsgeber wahrgenommen, der seine soziale Verantwortung ernst nimmt und nachhaltig handelt. Dies kann helfen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der Betriebliche Gesundheitsmanager spielt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle. Er ist verantwortlich für die Planung, Umsetzung, Kommunikation und Evaluation von BGM Maßnahmen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Abteilungen und externen Dienstleistern. Er ist somit ein zentraler Akteur, der das BGM trägt, vorantreibt und an die sich ständig ändernden, spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens anpasst. 

Blended Learning

  • 25.08.2025- 18.09.2025
  • Berlin
  • 2.499,00 €
1 weiterer Termin

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  • 29.04.2025- 30.04.2025
  • Leipzig
  • 1.666,00 €
28 weitere Termine

Ein hoher Krankenstand, Langzeiterkrankungen oder immer wiederkehrende Krankheiten sind eine Belastung für jedes Unternehmen. Die Erfolgschancen für die Rückkehr von Mitarbeiter:innen nach langer Arbeitsunfähigkeit erhöhen sich deutlich, wenn Sie den Wiedereinstieg der Mitarbeiter:innen professionell begleiten. Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nimmt das Erstgespräch einen zentralen Platz ein.In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie sich auf dieses Erstgespräch vorbereiten können und welche Schritte in der Gesprächsführung wichtig sind, um die jeweiligen Mitarbeiter:innen wieder erfolgreich in das Unternehmen zu integrieren und seine Leistungsfähigkeit zu verb...

Webinar

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