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Seminare zum Thema Handel

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Der Bundesgerichtshof hat seit über zwanzig Jahren eine Vielzahl von Bankgebühren für rechtswidrig erklärt. Bei aller Kasuistik gibt es ein „Prüfungsschema“ des Bundesgerichtshofs, das Bankrechtler/-innen eine erste Einarbeitung zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Gebühren ermöglicht, auch wenn es hierzu noch keine Rechtsprechung gibt. Das Seminar beschränkt sich jedoch nicht auf die Darstellung von rechtmäßigen und unwirksamen Gebührenregelungen im Bankrecht, sondern setzt sich intensiv mit den Problemen der Praxis auseinander, die Erstattung gezahlter Gebühren durchzusetzen, wenn sich nach langjähriger Zahlung die Rechtswidrigkeit dieser Gebühren herausstellt.

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Gesellschafterdarlehen sind ein wichtiges Element der Finanzierung von Gesellschaften. Seine wesentliche praktische und rechtliche Bedeutung hat der Begriff „Gesellschafterdarlehen“ im Recht der GmbH (und der GmbH & Co. KG). In diesem Seminar steht die Rechtslage bei der GmbH im Vordergrund, zudem werden die Unterschiede zu Personengesellschaften und zur Aktiengesellschaft erläutert. Ebenso steht das Recht des Gesellschafterdarlehens im engeren Sinne im Vordergrund. Das Seminar behandelt jedoch auch die Rechtsfragen wirtschaftlich vergleichbarer Forderungen bzw. Gesellschafterleistungen.

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Bei der sich häufenden Zahl von Trennungen und Scheidungen sind nicht nur familienrechtliche Fragen zu klären, sondern auch die eintretenden erbrechtlichen Folgen. Im Seminar werden schwerpunktmäßig die wichtigsten Berührungspunkte behandelt. Anhand von Fällen wird der Stoff didaktisch aufbereitet. Außer einem auf den aktuellen Stand gebrachten Manuskript erhalten die Teilnehmenden alle Lösungen der im Seminar behandelten Fälle.

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Darlehen, die beteiligte Gesellschafter/-innen der Gesellschaft geben, unterliegen seit Inkrafttreten des MoMiG im Jahr 2008 der Subordination gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 des § 39. Für die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen gelten seither nicht mehr die früheren Eigenkapitalersatzregeln. An deren Stelle ist die Anfechtung nach § 135 InsO getreten. Diese erfasst auch die Fälle, in denen Gesellschafter/-innen „ihrer“ Gesellschaft lediglich Sicherheiten zur Verfügung stellen, mit denen sie von dritter Seite gewährte Kredite absichern. Gegenstand des Vortrags sind die Voraussetzungen, unter denen die Darlehensrückzahlung oder das Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin aufgrund der Rückzahlung des gesicherten Darlehens eines Dritten nach § 135 InsO anfechtbar sind. Ferner geht es um Anfechtungsfragen, soweit diese einen gesellschaftsrechtlichen Bezug haben. Dies betrifft etwa die Deckungs- und Vorsatzanfechtung von (Dritt-)Zahlungen der Geschäftsleiter/-innen persönlich, das Verhältnis von Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Insolvenzantragspflicht sowie die Anfechtung der Ausschüttung von Scheingewinnen. Schließlich werden Fragen des Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen erörtert. Hier geht es etwa um die Haftung der Organe des Schuldners/der Schuldnerin im Fall der Eigenverwaltung oder die Fortsetzung der Gesellschaft im Insolvenzplanverfahren.

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In dem Vortrag geht es um die Insolvenzantragspflicht der Leitungsorgane juristischer Personen und ihre Folgen. Erläutert wird neben der Voraussetzung für die Entstehung der Antragspflicht die Unterscheidung zwischen Gesamt-und Einzelschäden, für deren Ersatz die Geschäftsleiter/-innen persönlich haften, wenn sie nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. In Abgrenzung zu dieser deliktischen Haftung wird der mit dem Sanierungsfortentwicklungsgesetz im Jahr 2020 neu in die Insolvenzordnung eingefügte § 15b InsO vertieft dargestellt. Die einzelnen Voraussetzungen der Haftung der Gesellschaftsorgane auf Ersatz verbotener Auszahlungen nach Eintritt des Insolvenzgrundes werden unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zu den früheren gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Einzelnen dargestellt. Sodann beschäftigt sich der Referent mit der Haftung der Kommanditisten von Personenhandelsgesellschaften, die entweder aufgrund einer nicht gezahlten Einlage eintritt oder infolge der Auszahlung von (Schein-)gewinnen wieder auflebt. Insoweit geht es vor allem um den Umfang dieser Haftung, die im Insolvenzverfahren vom Verwalter/der Verwalterin geltend gemacht wird. Abschließend stellt der Referent eine Reihe von insolvenzrechtlichen Einzelfragen dar, die sich im Zusammenhang mit der Insolvenz von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften stellen.

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Nach wie vor laufen die Unternehmen Gefahr, bereits bei der Bewerberauswahl gegen die gesetzlichen Vorgaben des AGG zu verstoßen oder sich im laufenden Arbeitsverhältnis dem Vorwurf auszusetzen, Mitarbeitende zu Unrecht ungleich behandelt zu haben. Doch wo fängt Diskriminierung an und welche Differenzierungen sind gesetzlich erlaubt? Anhand aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung wird die rechtliche Einschätzung von Diskriminierungsvorwürfen und Handlungsmöglichkeiten erläutert.

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Das Grundlagenseminar behandelt die Voraussetzungen der Immobliarvollstreckung und deren Abgrenzung zur Mobiliarvollstreckung. Dargestellt wird die Begründung einer Zwangshypothek und deren Realisierung durch die Versteigerung des belasteten Grundstücks. Des Weiteren werden die Voraussetzungen für eine Anordnung der Vollstreckungsversteigerung und der Ablauf des Verfahrens erläutert. Besondere Berücksichtigung finden die Besonderheiten, die für das Wohnungs- und Teileigentum gelten.

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Das Aushandeln und der Abschluss arbeitsgerichtlicher Vergleiche und Aufhebungsverträge ist Kerngeschäft von Arbeitsrechtler/-innen. Dass eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe droht, ist den meisten Anwälten/-innen bekannt. Wie diese (rechtssicher) vermieden werden kann und welche sozialrechtlichen Vorgaben in schwierigeren Fallkonstellationen darüber hinaus Berücksichtigung finden sollten, ist weniger geläufig – so jedenfalls der Eindruck in der Gerichtspraxis. Prüffrage: Wie gestalten Sie einen Aufhebungsvertrag bei besonderem Kündigungsschutz? Das Seminar zielt darauf ab, das anwaltliche Auge in diesem Sinne zu schulen, so dass der Mandant/die Mandantin über alle Gestaltungsoptionen und ihre Folgen, u. a. für den Krankenversicherungsschutz, die Arbeitslosengeldhöhe, Ausschlusstatbestände etc. beraten werden kann.

Webinar

  • 24.07.2024
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Mit Eingang einer Rechnung sind bestimmte Prüfungen durchzuführen. Einerseits stellt sich umsatzsteuerrechtlich die Frage, ob und wann der Vorsteuerabzug zulässig ist oder wie eine Rechnung zu berichtigen ist. Anzahlungsrechnungen werden anders als (Teil-)Leistungsrechnungen behandelt, aber auch berechnete durchlaufende Posten stellen eine Besonderheit dar.

In diesem Webinar zeigen Ihnen Ihre Referenten anschaulich die Wechselwirkungen zwischen Verbindlichkeitenbewertung und Umsatzsteuerausweis. Sie lernen laufende Geschäftsvorfälle richtig zu verbuchen, Vorsteuerabzug sowie Vorsteuerberichtigungen korrekt zu behandeln und die Auswirkungen auf Ihre Bilanzkennzahlen besser zu verstehen.

  • 24.07.2024
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Sie möchten Ihre Reisekosten korrekt und zeitsparend abrechnen? Als Mitarbeiter aus dem Rechnungswesens erfahren Sie eine effiziente Technik der Abrechnung und alle für die Praxis steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.
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