Krankheit Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Krankheit SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
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Webinar
Live-Online: Das Entgeltsystem des TVöD/TV-L: Grundlagenseminar
- 24.03.2025- 25.03.2025
- online
- 1.118,60 €
- Termin auf Anfrage
- Berlin
- 1.400,00 €
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
- 13.12.2024
- Köln
- 303,45 €
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
- 07.03.2025
- Köln
- 309,40 €
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD
IBM CV972G - Db2 13 for z/OS Utilities for Database Administrators
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Overview
This course is designed to teach database administrators advanced topics about Db2 for z/OS utilities with a combination of lecture materials and extensive lab exercises.
Webinar
- Termin auf Anfrage
- online
- 878,22 €
- 11.12.2024
- Hannover
- 493,85 €
Wer nach krankheitsbedingter Abwesenheit an den Arbeitsplatz zurückkehrt, muss sich in vielen Betrieben einem Krankenrückkehrgespräch mit der Führungskraft stellen.
In der betrieblichen Praxis tragen diese Art von Gesprächen unterschiedliche Bezeichnungen, u. a. Rückkehrgespräch, Fehlzeitengespräch, Präventionsgespräch, Willkommensgespräch usw.
Die Führungskraft, die Personalleitung bzw. der Betriebsrat werden unterstützt, in den unterschiedlichen Gesprächen - bestimmt, offen und konkret - zu verdeutlichen, dass man sich um den (kurz- bzw. mittelfristig) erkrankten Mitarbeiter entsprechende Gedanken gemacht hat: Dabei handelt es sich konkret um ein Vorgehen im Sinne von "Kümmern", ggf. aber auch "Disziplinieren" bzw. auch wirksames "Unterstützen" und evtl. auch "Vermeiden" von BEM-Fällen oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Gerne machen wir ein Angebot zu einem Inhouse-Training.
Webinar
Arbeitsrecht für Führungskräfte im Pflegebereich - Online-Kurz-Schulung, Dauer 3 Stunden
- 12.12.2024
- online
- 232,05 €
Somit bietet die 3-stündige Online-Kurz-Schulung „Arbeitsrecht für Führungskräfte im Pflegebereich“ genau das Praxiswissen, das die Führungskräfte benötigen, um rechtskonform und professionell agieren zu können.
- 28.11.2024- 29.11.2024
- Berlin
- 1.666,00 €
Webinar
Digitale Personalarbeit rechtssicher umsetzen
- 24.02.2025
- online
- 451,01 €
Die digitale Personalakte ist unverzichtbar für eine papierlose Personalabteilung. Aber welche Dokumente und Urkunden sind an Aufbewahrungsfristen gebunden? Welche darf man digital signieren? Welche Zugriffsrechte gibt es für welche Dokumente und wer hat alles mitzuentscheiden? Und für welche Dokumente ändert sich die Schriftformerfordernis durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz?
Viele Fragen, die sowohl rechtlich geklärt als auch datenschutztechnisch einwandfrei sein müssen! In unserem Online-Seminar erhalten Sie fundiertes Praxiswissen von unseren beiden Experten RA Markus Allner und Dr. Christian Velten (Datenschutzbeauftragter).