Seminare
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Krankheit Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Krankheit Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.250 Schulungen (mit 4.521 Terminen) zum Thema Krankheit mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 24.03.2025- 25.03.2025
  • online
  • 1.118,60 €
1 weiterer Termin

Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes enthält komplexe Entgeltregelungen zu den monatlich gleichbleibenden, den nichtständigen Entgeltbestandteilen, zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit sowie zu Einmalzahlungen. Fundiertes Grundlagenwissen ist notwendig, um die Spielräume des TVöD (VKA/Bund)/TV-L (z. B. bei der Stufenzuordnung, Vorweggewährung von Entgelt) zu kennen. Im Seminar werden sämtliche Entgeltregelungen des TVöD (VKA/Bund)/TV-L – vom Tabellenentgelt über die Zulagen und Zuschläge, Vergütung von Rufbereitschaft- und Bereitschaftsdiensten bis hin zur Jahressonderzahlung – umfassend und anhand zahlreicher Beispiele praxisnah dargestellt. Ein Augenmerk wird auch auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelegt.

  • Termin auf Anfrage
  • Berlin
  • 1.400,00 €


Die Teilnehmer/innen erwerben die Qualifikation der therapeutischen Intervention mittels wissenschaftlich fundierter  Entspannungstechniken nach dem Stressimpfungstraining.

  • 13.12.2024
  • Köln
  • 303,45 €


Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen bereitzustellen, die Entstehungsbrände bekämpfen und sicherstellen, dass die Beschäftigten das Gebäude selbstständig verlassen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD

  • 07.03.2025
  • Köln
  • 309,40 €


Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen bereitzustellen, die Entstehungsbrände bekämpfen und sicherstellen, dass die Beschäftigten das Gebäude selbstständig verlassen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Overview

This course is designed to teach database administrators advanced topics about Db2 for z/OS utilities with a combination of lecture materials and extensive lab exercises.

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • 878,22 €


SeminarzielSie lernen systematisch die wichtigsten Funktionen und Auswertungsmöglichkeiten des Datev Programms kennen und vollziehen anhand von Musterbeispielen die einzelnen Schritte selbständig am PC nach. Das Datev Seminar ist konzipiert für Einsteiger, die bislang wenig Erfahrung in der Anwendung von DATEV lohn + gehalt gesammelt haben

  • 11.12.2024
  • Hannover
  • 493,85 €
1 weiterer Termin

Wer nach krankheitsbedingter Abwesenheit an den Arbeitsplatz zurückkehrt, muss sich in vielen Betrieben einem  Krankenrückkehrgespräch mit der Führungskraft stellen.

In der betrieblichen Praxis tragen diese Art von Gesprächen unterschiedliche Bezeichnungen, u. a. Rückkehrgespräch, Fehlzeitengespräch, Präventionsgespräch, Willkommensgespräch usw. 

Die Führungskraft, die Personalleitung bzw. der Betriebsrat werden unterstützt, in den unterschiedlichen Gesprächen - bestimmt, offen und konkret - zu verdeutlichen, dass man sich um den (kurz- bzw. mittelfristig) erkrankten Mitarbeiter entsprechende Gedanken gemacht hat: Dabei handelt es sich konkret um ein Vorgehen im Sinne von "Kümmern", ggf. aber auch "Disziplinieren" bzw. auch wirksames "Unterstützen" und evtl. auch "Vermeiden" von BEM-Fällen oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Gerne machen wir ein Angebot zu einem Inhouse-Training.

Webinar

  • 12.12.2024
  • online
  • 232,05 €
8 weitere Termine

Alle leitenden Pflegefachkräfte müssen sich mit den geltenden arbeitsrechtlichen Gesetzen und Richtlinien auskennen – unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege oder in einem Pflegeheim tätig sind. Eines der aktuellsten Themen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Pflegekräfte, die das BAG mit Urteil vom 13.09.2022 bestätigt hat. Weitere aktuelle Urteile betreffen den Kündigungsschutz während der Schwangerschaft einer Pflegekraft, den Anspruch von Frauen auf gleiches Gehalt wie ihre männlichen Kollegen sowie den Beweiswert der AU-Bescheinigung. All diese Themen werden in der Online-Kurz-Schulung aufgegriffen.

Somit bietet die 3-stündige Online-Kurz-Schulung „Arbeitsrecht für Führungskräfte im Pflegebereich“ genau das Praxiswissen, das die Führungskräfte benötigen, um rechtskonform und professionell agieren zu können.




  • 28.11.2024- 29.11.2024
  • Berlin
  • 1.666,00 €
30 weitere Termine

Lohn- und Gehaltspfändungen gehören zu den abrechnungstechnischen Aufgaben, denen ein Arbeitgeber im Bedarfsfall verpflichtend nachkommen muss. Für die Abrechnungsprozesse von Arbeitgeber:innen als Drittschuldner:innen stellen Lohn- und Gehaltspfändungen und entsprechende Abtretungen jedoch immer wieder teilweise schwierige Probleme dar. Die Personalabteilungen sind in diesen Spezialfällen mit besonderen rechtlichen und abrechnungstechnischen Fragestellungen und Risiken konfrontiert. Zudem besteht für Arbeitgeber:innen ein Haftungsrisiko, wenn er seine hiermit verbundenen Pflichten nicht sorgfältig und korrekt erfüllt.In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen praxisbezogen das notw...

Webinar

  • 24.02.2025
  • online
  • 451,01 €
3 weitere Termine

Die digitale Personalakte ist unverzichtbar für eine papierlose Personalabteilung. Aber welche Dokumente und Urkunden sind an Aufbewahrungsfristen gebunden? Welche darf man digital signieren? Welche Zugriffsrechte gibt es für welche Dokumente und wer hat alles mitzuentscheiden? Und für welche Dokumente ändert sich die Schriftformerfordernis durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz?

Viele Fragen, die sowohl rechtlich geklärt als auch datenschutztechnisch einwandfrei sein müssen! In unserem Online-Seminar erhalten Sie fundiertes Praxiswissen von unseren beiden Experten RA Markus Allner und Dr. Christian Velten (Datenschutzbeauftragter).

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