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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.259 Schulungen (mit 8.604 Terminen) zum Thema Rechnungswesen mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 12.11.2024
  • online
  • 720,00 €

  • 09.12.2024- 13.12.2024
  • Starnberg
  • 2.558,50 €


Die Rechnungslegung und die Transferpreise haben immer größere Auswirkungen auf die Zahlen und die Performancemessung, weshalb Accounting Know-how auch für Controller:innen essenziell ist. Eine Verknüpfung von Ergebnis- und Finanztransparenz ist Voraussetzung für eine gesamtheitliche Unternehmenssteuerung und das geplante Budget einschließlich der Investitionen in deren Wirkung auf GuV, Bilanz, Cashflow und Finanzkennzahlen muss vom Controlling dargestellt werden. Deshalb starten wir in Stufe II mit der integrierten Ergebnis- und Finanzplanung und betrachten die Investitionsbewertung gesamthaft (Rentabilität, Liquidität, Unternehmenswert). Klassische Themen wie Struko-/Fixkosten-Controlli

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Ziel des Seminars ist der Einstieg in die Anwendung des Programms: Von der Stammdatenpflege über die Bearbeitung der laufenden Geschäftsvorfälle bis zu den vorbereitenden Abschlussbuchungen werden alle notwendigen Schritte durchgesprochen und am PC in die Praxis umgesetzt.

Für den Besuch dieses Seminars sind Grundkenntnisse in der Buchführung erforderlich, wie sie in der Schulung Buchhaltung / Buchführung und Bilanzierung Grundkurs (ohne Einsatz spezieller Software) vermittelt werden.

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 80,00 €


Durch Ihre Teilnahme an dem Kurs können Sie sich webbasiert, d.h. zeitlich und räumlich ungebunden mit allen zur Verfügung stehenden Geräten fundierte Kenntnisse auf dem komplexen Gebiet der Erlösrealisation nach IFRS 15 erarbeiten. Der Kurs umfasst Videoaufzeichnungen und begleitende Folien. Diese stehen Ihnen ab Ihrem Einstieg in den Kurs für sechs Monate beliebig oft zur Nutzung zur Verfügung und haben das sog. 5-Stufen-Modell der Erlösrealisation inkl. Spezialfragen wie Mehrkomponentengeschäfte und langfristige Auftragsfertigung zum Gegenstand. Bei Fragen können Sie sich an die Autoren des Lehrgangs wenden.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Strukturanalyse mittels ABC-Analyse und Target costing (Zielpreisanalyse)

Target costing (welcher Einzelpreis ist maximal erlaubt?) top down

Kostenstrukturanalyse (bottom up)

Aufteilung des Einkaufssortiments in:
a) Produktionsmaterial
b) Handelsware
c) Verbrauchsmaterial
d) Gemeinkostenmaterial
e) Dienstleistungen

Produktionsmaterial
a) Target costing
b) Deckungsbeitragsrechnung
c) Internet – Preisspiegel

Handelsware
a) Internet – Preisspiegel

Verbrauchsmaterial
a) Datenbanken im Internet
b) Meta-Preis-Suchmaschinen

Gemeinkosten
a) Dienstwagen, Pkw, Transporter, LKW etc.
b) PC, Drucker, Laptop, etc.
c) Investitionen
d) Einkauf in EU-Datenbanken

Kosten der Dienstleistungen mittels Prozesskostenrechnung senken

Ermittlung der Einsparpotentiale

Maßnahmenplan

Webinar

  • 30.07.2024
  • online
  • 648,55 €
4 weitere Termine

E-Rechnungen werden zur Pflicht in Deutschland!

Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) ist durch das Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze eingeführt worden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.

Grundsätzlich gibt es ab dem 01.01.2025 die Verpflichtung eine E-Rechnung zu versenden und auf der anderen Seite diese auch anzunehmen. Es sind jedoch Übergangsregelungen und Befreiungsvorschriften zu beachten. So sollen z.B. Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG auch wie bisher in Rechnung gestellt werden können. Für die Praxis bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung Anpassungen der bisherigen Prozesse.

Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, mit dem auch E-Rechnungspflicht europaweit kommt.

Hierfür soll ein Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.

Als Beispiel dient Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren (sog. V-Modell) von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Frankreich plant für dieses Jahr ebenso die Einführung eines Austauschverfahrens, jedoch als sog. Y-Modell.

Nunmehr gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.

Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt, privatwirtschaftlich wird häufig schon das ZUGFeRD-Format verwendet.

In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:

  • Was sind die wichtigsten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die in Kraft treten?
    Gibt es Fristen und Übergangsregelungen?
  • Wie ist das Modell ausgestaltet?
  • Was bedeutet das V-Modell bzw. das Y-Modell?
  • Wie ist der Datensatz einer E-Rechnung aufgebaut?
  • Welche prozessualen und kaufmännischen Vorteile bietet die E-Rechnung gegenüber der Papierrechnung?
  • Welche Möglichkeiten bieten die E-Rechnung im Format von XRechnung und ZUGFeRD debitorisch und kreditorisch?
  • Wie kann die E-Rechnung vom Bestellprozess bis zur Archivierung integriert werden?
  • Was bedeutet eine revisionssichere Aufbewahrung?
  • Welche Anforderungen muss die IT erfüllen?
  • Welche Besonderheiten gibt es bei öffentlichen Aufträgen und der damit zusammenhängenden Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsübermittlung?
  • Wie startet das Projekt „Einführung/Umstellung auf E-Invoicing“ im Unternehmen?

Webinar

  • 15.08.2024
  • online
  • 624,75 €


Die Geschäftsführung hat vielfältige Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung und seiner Gesellschaft und macht sich bei deren Verletzung schadenersatzpflichtig.

Dabei geht es nicht nur um korrekte und pünktliche Erfüllung von Steuererklärungspflichten, sondern vor allem um die steuerlichen Haftungsrisiken vom Unternehmen zu verringern und die persönlichen Haftungsrisiken wegen Organisationsverschuldens zu vermeiden.

Das erfordert eine entsprechende Organisation im Unternehmen – ein Tax Compliance Management System (TCMS).

In diesem Online-Seminar erfahren Sie wie Sie ein rechtsicheres TCMS in Ihr Unternehmen vorbereiten und implementieren. Sie prüfen Ihren Status quo (Quick Check) und erhalten strategische Schritt-für-Schritt Anleitung für den Aufbau eines TCMS.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


1. Vorwort

2. Wofür Buchführung
- In welchen betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung?
- Wer muss Bücher führen?
- Was heißt: Doppelte Buchführung?
- Wie die Buchhaltung organisiert wird
- Die Buchhaltung mit der EDV führen

3. Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto Kommen
- Eine Bestandsaufnahme machen
- Zur Eröffnung wird Bilanz gemacht
- Die Bilanz in Konten auflösen
- Der richtige Rahmen für die Konten

4. Wie Sie richtig buchen
- Was ist ein Buchungssatz
- Buchen auf Bestandskonten
- Der Buchungskreislauf
- Kosten und Erlöse buchen
- Wie die Umsatzsteuer gebucht wird
- Richtig buchen im Waren- und Zahlungsverkehr
- Wie Sie Personalbuchungen durchführen
- Der richtige Umgang mit dem Privatkonto

5. Der Jahresabschluss
- Was heißt hier „abgeschrieben“?
- Wann sind Rückstellungen und Abgrenzungen vorzunehmen?
- Bewertungen sind notwendig
- Was wird mit dem Gewinn gemacht?
- Die Analyse des Jahresabschlusses

6. Anhang
- SKR 01 Kontenrahmen (DATEV)

7. Buchführungs- ABC

Fernlehrgang

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 395,00 €


Wir bieten wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag – vom 15. Februar bis zum 12. Dezember 2024 an.


In diesem Lehrgang erhalten Sie einen systematischen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten bei Personengesellschaften zwecks Ermittlung des steuerlichen Gewinns bis hin zur Beendigung bzw. Auflösung der Gesellschaft. Anhand von zahlreichen Beispielen lernen Sie den Umgang mit der gesellschaftsspezifischen Kapitalkontenstruktur, dem Transfer von Wirtschaftsgütern, dem Verlustabzug sowie den Konsequenzen einer Betriebsaufspaltung.

Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Training

E-Learning

  • 13.08.2024- 02.10.2024
  • online
  • 2.997,00 €


Digitalisierung - Digital Marketing - Digitale Transformation - Online Marketing - New Work. Speziell für Interessierte am Wandel!

Webinar

  • 19.08.2024- 21.08.2024
  • online
  • 1.993,25 €
4 weitere Termine

In unserer WooCommerce- kompakter Einstieg für WordPress-Anwender lernen Sie den Einstieg in das erfolgreichste ShopSystem weltweit - das ShopPlugin WooCommerce für WordPress. Dabei gehen wir davon aus, das Sie schon Erfahrungen mit WordPress oder anderen Content Management Systemen haben.
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