Seminare
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Tarifvertrag Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Tarifvertrag Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 247 Schulungen (mit 831 Terminen) zum Thema Tarifvertrag mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 08.05.2025
  • Wuppertal
  • 825,00 €
1 weiterer Termin

  • 06.05.2025
  • Eching
  • 1.065,05 €
6 weitere Termine

Webinar

  • 06.05.2025
  • online
  • 642,60 €
2 weitere Termine

Ihr Update für die Praxis: Arbeitgeber:innen haben bei Schwangerschaft und Stillzeit wichtige Mutterschutzgesetz-Regelungen umzusetzen. Den Beschäftigten stehen bei Elternzeit große Gestaltungsspielräume zu, bis hin zur vorzeitigen Beendigung wegen erneuten Mutterschutzes. Mit der zum 01.09.2021 erfolgten Reform des BEEG wurde die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ausgeweitet und weitere Neuerungen kamen hinzu. Im Übrigen werden die Rechte der Beschäftigten zur Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und beruflicher Tätigkeit dargestellt. Die Erläuterung der Auswirkungen der Fehlzeiten auf die tariflichen Leistungen bei Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L) runden das Seminar ab. Wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichts werden leicht verständlich und anhand zahlreicher Beispiele erläutert.

  • 08.07.2025- 09.07.2025
  • München
  • 1.118,60 €
1 weiterer Termin

Sie haben bereits Erfahrung mit der täglichen Personalarbeit, verfügen über Wissen im Bereich des Arbeitsrechts und wechseln nun in den öffentlichen Dienst? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig, denn qualifizierte Personalarbeit setzt insbesondere auch im öffentlichen Dienst eine solide Kenntnis nicht nur der arbeits-, sondern gerade auch der tarifrechtlichen Vorschriften des TVöD/TV-L voraus.
Diese Schulung bietet einen strukturierten und praxisorientierten Einstieg in die Grundlagen des Tarifrechts und richtet sich an erfahrene Personaler:innen, die zu einer öffentlichen Einrichtung bzw. einem sogenannten TVöD/TV-L-Anwender wechseln und sich nun neu in diese Materie einarbeiten müssen.
Es werden ausschließlich tarifliche Vorschriften erläutert. Viele tarifliche Regelungen bauen auf allgemeinen arbeitsrechtlichen Normen auf und ergänzen diese. Das arbeitsrechtliche Grundlagenwissen (inkl. der wichtigsten Gesetze, wie z. B. KSchG, TzBfG, ArbZG, EFZG, BUrlG) wird vorausgesetzt und ist nicht Seminarinhalt.

Webinar

  • 13.05.2025- 14.05.2025
  • online
  • 1.118,60 €
2 weitere Termine

Sie haben bereits Erfahrung mit der täglichen Personalarbeit, verfügen über Wissen im Bereich des Arbeitsrechts und wechseln nun in den öffentlichen Dienst? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig, denn qualifizierte Personalarbeit setzt insbesondere auch im öffentlichen Dienst eine solide Kenntnis nicht nur der arbeits-, sondern gerade auch der tarifrechtlichen Vorschriften des TVöD/TV-L voraus. Diese Schulung bietet einen strukturierten und praxisorientierten Einstieg in die Grundlagen des Tarifrechts und richtet sich an erfahrene Personaler:innen, die zu einer öffentlichen Einrichtung bzw. einem sogenannten TVöD/TV-L-Anwender wechseln und sich nun neu in diese Materie einarbeiten müssen.
Es werden ausschließlich tarifliche Vorschriften erläutert. Viele tarifliche Regelungen bauen auf allgemeinen arbeitsrechtlichen Normen auf und ergänzen diese. Das arbeitsrechtliche Grundlagenwissen (inkl. der wichtigsten Gesetze, wie z. B. KSchG, TzBfG, ArbZG, EFZG, BUrlG) wird vorausgesetzt und ist nicht Seminarinhalt.

  • 24.10.2025
  • München
  • 642,60 €


Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Arbeitgebern stehen ganz eigenen Herausforderungen gegenüber: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung/des öffentlichen Dienstes gibt es keine objektiv messbaren Stückzahlen oder Ergebnisse anhand derer die Leistung von Mitarbeiter:innen beurteilt werden kann. Gleichzeitig stehen den Verantwortlichen unter den gegebenen starren Rahmenbedingungen von Tarifverträgen und Besoldungsordnungen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, finanzielle Anreize zu setzen. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Führungskräfte, wenn (Groß-)Projekte zu verantworten sind und neben den eigenen Mitarbeiter:innen weitere Projektteams geführt werden müssen. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie auch unter den besonderen Gegebenheiten bei öffentlichen Arbeitgebern Ihre Mitarbeiter:innen wirkungsvoll und motivierend führen können.

  • 15.05.2025
  • München
  • 1.779,05 €
3 weitere Termine

Rechte – Pflichten – Haftung

Dieses Praxisseminar vermittelt Ihnen umfassendes und kompaktes Rechtswissen zur Prokura - für Prokuristinnen und Prokuristen

15.5.2025 MÜNCHEN

28.8.2025 ONLINE

9.10.2025 FRANKFURT AM MAIN

11.11.2025 ONLINE

Webinar

  • 19.09.2025
  • online
  • 642,60 €
1 weiterer Termin

Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Arbeitgebern stehen ganz eigenen Herausforderungen gegenüber: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung/des öffentlichen Dienstes gibt es keine objektiv messbaren Stückzahlen oder Ergebnisse anhand derer die Leistung von Mitarbeiter:innen beurteilt werden kann. Gleichzeitig stehen den Verantwortlichen unter den gegebenen starren Rahmenbedingungen von Tarifverträgen und Besoldungsordnungen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, finanzielle Anreize zu setzen. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Führungskräfte, wenn (Groß-)Projekte zu verantworten sind und neben den eigenen Mitarbeiter:innen weitere Projektteams geführt werden müssen. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie auch unter den besonderen Gegebenheiten bei öffentlichen Arbeitgebern Ihre Mitarbeiter:innen wirkungsvoll und motivierend führen können.

  • 03.12.2025
  • Wuppertal
  • 690,00 €


Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen. 

Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:

  • Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?

  • Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?

  • Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?

  • Werden die von der Rechtsprechung entwickelten Hinweisobliegenheiten auf den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen erfüllt?

  • Wann und unter welchen Voraussetzungen darf Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit verfallen?

  • In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein nicht genommener Urlaub abzugelten?

  • Steht nach Elternzeit oder Sonderurlaub noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L bzw. in das Urlaubsrecht der Beamten.

  • 30.04.2025
  • Altdorf b.Nürnberg
  • 690,00 €


Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen. 

Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:

  • Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?

  • Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?

  • Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?

  • Werden die von der Rechtsprechung entwickelten Hinweisobliegenheiten auf den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen erfüllt?

  • Wann und unter welchen Voraussetzungen darf Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit verfallen?

  • In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein nicht genommener Urlaub abzugelten?

  • Steht nach Elternzeit oder Sonderurlaub noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L bzw. in das Urlaubsrecht der Beamten.

  • 16.12.2025
  • Mannheim
  • 583,10 €
5 weitere Termine

Die Jahresschluss-Tagung TVöD/TV-L bietet einen aktuellen und kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie über alle wichtigen Neuerungen aus dem Bereich Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Unser Expertenteam aus 3 Top-Referent:innen der drei Themengebiete Arbeits- und Tarifrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung erläutert Zusammenhänge der aktuellen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel.

  • 02.06.2025- 06.06.2025
  • München
  • 2.546,60 €
3 weitere Termine

Qualifizierte Personalarbeit setzt insbesondere im öffentlichen Dienst eine solide Kenntnis der arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften voraus. Diese zertifizierte Schulung bietet einen strukturierten und praxisorientierten Einstieg in die Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts von der Begründung über die Abwicklung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und richtet sich insbesondere an Personaler:innen öffentlicher Einrichtungen und sogenannte TVöD/TV-L-Anwender:innen. Wichtige Gerichtsentscheidungen werden in leicht verständlicher Form behandelt.
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