Tarifvertrag Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Tarifvertrag SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 247 Schulungen (mit 831 Terminen) zum Thema Tarifvertrag mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Mitarbeitergespräche: Schwierige Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
- 06.05.2025
- Eching
- 1.065,05 €

Webinar
- 06.05.2025
- online
- 642,60 €

- 08.07.2025- 09.07.2025
- München
- 1.118,60 €
Diese Schulung bietet einen strukturierten und praxisorientierten Einstieg in die Grundlagen des Tarifrechts und richtet sich an erfahrene Personaler:innen, die zu einer öffentlichen Einrichtung bzw. einem sogenannten TVöD/TV-L-Anwender wechseln und sich nun neu in diese Materie einarbeiten müssen.
Es werden ausschließlich tarifliche Vorschriften erläutert. Viele tarifliche Regelungen bauen auf allgemeinen arbeitsrechtlichen Normen auf und ergänzen diese. Das arbeitsrechtliche Grundlagenwissen (inkl. der wichtigsten Gesetze, wie z. B. KSchG, TzBfG, ArbZG, EFZG, BUrlG) wird vorausgesetzt und ist nicht Seminarinhalt.

Webinar
- 13.05.2025- 14.05.2025
- online
- 1.118,60 €
Es werden ausschließlich tarifliche Vorschriften erläutert. Viele tarifliche Regelungen bauen auf allgemeinen arbeitsrechtlichen Normen auf und ergänzen diese. Das arbeitsrechtliche Grundlagenwissen (inkl. der wichtigsten Gesetze, wie z. B. KSchG, TzBfG, ArbZG, EFZG, BUrlG) wird vorausgesetzt und ist nicht Seminarinhalt.

- 24.10.2025
- München
- 642,60 €

Seminar Der Prokurist / Die Prokuristin
- 15.05.2025
- München
- 1.779,05 €
Rechte – Pflichten – Haftung
Dieses Praxisseminar vermittelt Ihnen umfassendes und kompaktes Rechtswissen zur Prokura - für Prokuristinnen und Prokuristen
15.5.2025 MÜNCHEN
28.8.2025 ONLINE
9.10.2025 FRANKFURT AM MAIN
11.11.2025 ONLINE

Webinar
- 19.09.2025
- online
- 642,60 €

Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - Workshop und Update
- 03.12.2025
- Wuppertal
- 690,00 €
Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen.
Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:
Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?
Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?
Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?
Werden die von der Rechtsprechung entwickelten Hinweisobliegenheiten auf den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen erfüllt?
Wann und unter welchen Voraussetzungen darf Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit verfallen?
In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein nicht genommener Urlaub abzugelten?
Steht nach Elternzeit oder Sonderurlaub noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L bzw. in das Urlaubsrecht der Beamten.

Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - Workshop und Update
- 30.04.2025
- Altdorf b.Nürnberg
- 690,00 €
Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen.
Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:
Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?
Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?
Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?
Werden die von der Rechtsprechung entwickelten Hinweisobliegenheiten auf den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen erfüllt?
Wann und unter welchen Voraussetzungen darf Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit verfallen?
In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein nicht genommener Urlaub abzugelten?
Steht nach Elternzeit oder Sonderurlaub noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L bzw. in das Urlaubsrecht der Beamten.

- 16.12.2025
- Mannheim
- 583,10 €
Unser Expertenteam aus 3 Top-Referent:innen der drei Themengebiete Arbeits- und Tarifrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung erläutert Zusammenhänge der aktuellen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel.

TVöD/TV-L für Einsteiger:innen: Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts
- 02.06.2025- 06.06.2025
- München
- 2.546,60 €
