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Beamtenrecht Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Beamtenrecht Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 27 Schulungen (mit 40 Terminen) zum Thema Beamtenrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 12.05.2025- 13.05.2025
  • Dresden
  • 1.290,00 €
1 weiterer Termin

Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. 

  • 24.10.2025
  • München
  • 642,60 €


Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Arbeitgebern stehen ganz eigenen Herausforderungen gegenüber: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung/des öffentlichen Dienstes gibt es keine objektiv messbaren Stückzahlen oder Ergebnisse anhand derer die Leistung von Mitarbeiter:innen beurteilt werden kann. Gleichzeitig stehen den Verantwortlichen unter den gegebenen starren Rahmenbedingungen von Tarifverträgen und Besoldungsordnungen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, finanzielle Anreize zu setzen. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Führungskräfte, wenn (Groß-)Projekte zu verantworten sind und neben den eigenen Mitarbeiter:innen weitere Projektteams geführt werden müssen. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie auch unter den besonderen Gegebenheiten bei öffentlichen Arbeitgebern Ihre Mitarbeiter:innen wirkungsvoll und motivierend führen können.

Webinar

  • 19.09.2025
  • online
  • 642,60 €


Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Arbeitgebern stehen ganz eigenen Herausforderungen gegenüber: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung/des öffentlichen Dienstes gibt es keine objektiv messbaren Stückzahlen oder Ergebnisse anhand derer die Leistung von Mitarbeiter:innen beurteilt werden kann. Gleichzeitig stehen den Verantwortlichen unter den gegebenen starren Rahmenbedingungen von Tarifverträgen und Besoldungsordnungen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, finanzielle Anreize zu setzen. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Führungskräfte, wenn (Groß-)Projekte zu verantworten sind und neben den eigenen Mitarbeiter:innen weitere Projektteams geführt werden müssen. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie auch unter den besonderen Gegebenheiten bei öffentlichen Arbeitgebern Ihre Mitarbeiter:innen wirkungsvoll und motivierend führen können.

  • 08.04.2025- 10.04.2025
  • Wuppertal
  • 1.890,00 €
2 weitere Termine

Der Arbeitsanfall bei den Pensionsbehörden erhöht sich laufend. Ursache hierfür sind neben den Folgen der Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und der erheblichen Verlängerung der Pensionslaufzeiten eine Vielzahl von Reformgesetzen der letzten Jahre, die sehr häufig gleichgerichtete Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung nachzeichnen.

Das führte dazu, dass die Vorschriftenlage immer unübersichtlicher und schwieriger wurde. Aber auch veränderte Wertvorstellungen in der Gesellschaft (Frühpensionierung, Altersteilzeit, Arbeits(teil)zeitmodelle mit Sabbatjahr u.ä.) müssen in der Beamtenversorgung ihre Folgewirkung haben. Für jeden Sachbearbeiter gilt es daher, immer zahlreichere und komplexere Fälle zu bearbeiten.

Dieses Seminar verschafft Ihnen weitgehende Kenntnisse und einen Überblick über die Beamtenversorgung auf der Grundlage von Bundesrecht. Es werden die Voraussetzungen und Gründe für Ruhestandseintritte sowie die Berechnungselemente der Ruhestandsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung vermittelt.

Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften werden in diesem Seminar allerdings nur kurz angeschnitten. Sie werden in einem eigenen Seminar behandelt. Für Mitarbeiter mit guten versorgungsrechtlichen Grundkenntnissen bieten wir ein Aufbauseminar mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung und ergänzende Spezialseminare (Versorgungsausgleich im Rahmen von Ehescheidungen mit den Folgen für Beamte bzw. Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht) an.

Webinar

  • 13.05.2025
  • online
  • 690,00 €


Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiterentwicklung. Eine sachgerechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortentwicklung des beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege.

Mit der Zehnten Verordnungen zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 06.03.2024 wurde das Beihilferecht des Bundes dem entsprechend zum 01.04.2024 aktualisiert. Weitere Änderungen werden am 01.01.2025 und 01.07.2025 in Kraft treten.

Mit diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug für die Anwendung der ab 01.04.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Rechts in der täglichen Praxis.

  • 19.11.2025
  • Altdorf b.Nürnberg
  • 690,00 €


Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiterentwicklung. Eine sachgerechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortentwicklung des beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege.

Mit der Verordnung zur Änderung der Bayer. Beihilfeverordnung vom 27.08.2024 – der achten Änderungsverordnung – wurde das bayer. Beihilferecht dem entsprechend zum 01.10.2024 aktualisiert.

Ferner werden die Grundvorgaben der Gewährung von Beihilfeleistungen, die in Art. 96 BayBG normiert sind, durch eine Verordnung des Staatsministeriums des Finanzen weiterentwickelt.

Mit diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug für die Anwendung der ab 01.10.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Rechts in der täglichen Praxis.

  • 03.12.2025
  • Altdorf b.Nürnberg
  • 690,00 €


Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiterentwicklung. Eine sachgerechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortentwicklung des beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege.

Mit der Zehnten Verordnungen zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 06.03.2024 wurde das Beihilferecht des Bundes dem entsprechend zum 01.04.2024 aktualisiert. Weitere Änderungen werden am 01.01.2025 und 01.07.2025 in Kraft treten.

Mit diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug für die Anwendung der ab 01.04.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Rechts in der täglichen Praxis.

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