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Ausbildung als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen – essentielle Ausbildung für Compliance und IT-Sicherheit

Mit der Digitalisierung weiter Bereiche der Wirtschaft haben nicht nur die Vernetzung und die Intensität von Datenflüssen zugenommen. Auch die Bedeutung der gesammelten Daten rückt zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Nicht erst spektakuläre Datenlecks, schon die bloße Masse der Informationen erregt zunehmend die Aufmerksamkeit der Menschen. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass sie dem Datenschutz immer mehr Bedeutung zumessen. Zuletzt nahm der europäische Gesetzgeber die wachsende Besorgnis 2018 mit der Einführung der DSGVO auf. Sie regelt, gemeinsam mit der deutschen Umsetzung im neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den betrieblichen Umgang mit sensiblen Daten. Eine Folge davon ist, dass viele Unternehmen, die bisher davon ausgenommen waren, nun einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Aber selbst wenn Sie nicht dazu gehören, kann es ratsam sein, sich freiwillig des Themas anzunehmen. Ein breites Angebot an Kursen und Seminaren hat sich diesen Umstand zu eigen gemacht und leistet inzwischen die entsprechende Zertifizierung gemäß Datenschutzgrundverordnung.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kontrolliert, ob das Unternehmen die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten einhält. Außerdem sorgt er für die Umsetzung einer juristisch einwandfreien Datenverarbeitung und arbeitet damit im Bereich Compliance. Grundsätzlich wirkt er damit bei der Überwachung von existierenden Strukturen ebenso mit wie bei deren Gestaltung. Je nach Branche kann Datenschutz ganz unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Die Verarbeitung personenbezogener Informationen sieht in der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebs anders aus als in einem Krankenhaus, in dem der Umgang mit Patientendaten geregelt sein will. Auch unterschiedliche Technologien stellen Betriebe vor je eigene Herausforderungen. So wird Datenschutz zu einer Angelegenheit für all jene, die sich mit betriebseigenen Netzwerken, IT-Sicherheit oder Cloud Computing beschäftigen. Eine Fachperson für den Datenschutz kann extern beauftragt werden. Beim Datenschutzbeauftragten kann es sich aber auch um einen eigenen Mitarbeiter mit entsprechender Weiterbildung handeln. Damit erweitern Sie die betriebseigenen Ressourcen und sorgen für Compliance, ohne in externe Fachleute investieren zu müssen.

Wann und warum ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten muss gemäß DSGVO zwingend erfolgen, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:

  • Mindestens zehn Personen beschäftigen sich dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Betrieb. Ein Beispiel hierfür wäre jedes Unternehmen mit den entsprechenden Kundenbeziehungen, sein es B2B oder B2C.
  • Die Firma überwacht im Rahmen ihrer Kerntätigkeit „umfangreich oder systematisch“ Personen, wie etwa Krankenhäuser ihre Patienten.
  • Das Unternehmen verarbeitet als Kerntätigkeit umfangreiche sensible Informationen, beispielsweise Gesundheitsdaten oder Informationen, die persönliche Bereiche wie politische Gesinnung oder sexuelle Orientierung betreffen.
  • Kerngeschäft ist die Verarbeitung und Weitergabe von Informationen, so beim Adresshandel.
  • Die Firma ist gesetzlich verpflichtet, eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen. Dies ist immer dann der Fall, wenn neue Technologien oder neue Prozesse zur Anwendung kommen, die datenschutzrelevante Bereiche betreffen könnten.

Die EU-DSGVO stellt es den betroffenen Firmen frei, ob der Beauftragte ein interner oder externer Fachmann beziehungsweise Fachfrau ist. Sie können also selbst entscheiden, einen Experten von außen anzuwerben oder einen eigenen Mitarbeiter entsprechend über Seminare zu qualifizieren. Die Zertifizierung eines eigenen Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragter bietet den Vorteil, die entsprechenden Kompetenzen im Betrieb zu bündeln, ohne auf auswärtige Personen zugreifen zu müssen.

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – für wen ist eine Weiterbildung sinnvoll?

Ob der Fachmann für den Datenschutz aus dem eigenen Mitarbeiterstamm rekrutiert wird, entscheidet sich nicht zuletzt an der Unternehmensgröße und am Tätigkeitsbereich. In sehr kleinen Betrieben rentiert sich die entsprechende Weiterbildung eines Mitarbeiters dann, wenn die Benennung eines Beauftragten gemäß DSGVO geboten oder sinnvoll erscheint, der Arbeitsaufwand aber überschaubar ist. So bindet die Einhaltung des Datenschutzes nicht übermäßige Ressourcen in einer ohnehin kleinen Mitarbeiterschaft. In größeren Firmen oder wenn die Aufgaben für den Datenschutz umfangreicher ausfallen, ist es allemal profitabel, die entsprechenden Kompetenzen im eigenen Unternehmen zu bündeln. Einzelne Zuständigkeiten können umfassen:

  • den Entwurf und das Verfassen einer rechtskonformen Datenschutzerklärung;
  • eine transparente und Vertrauen schaffende Mitarbeiterkontrolle in den Grenzen des Datenschutzrechts;
  • die Sicherstellung der Datensicherheit interner Netzwerke und bei der Netzwerkadministration;
  • die Gewährleistung der Datensicherheit im betrieblichen Mailverkehr und im Cloud Computing;
  • den Datenschutz bei sensiblen Informationen im Rahmen der Betriebsratstätigkeit.

Seminare für die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten verleihen Mitarbeitern nicht nur das theoretische Wissen um die Anforderungen der DSGVO. Sie leiten auch zu deren praktischer Umsetzung und Einbettung in effiziente betriebliche Arbeitsabläufe an.

Wie profitieren Unternehmen von Seminaren für den Datenschutz?

Eine Ausbildung als Datenschutzbeauftragter ist nicht nur für den Betrieb von Nutzen. Gerade mit einer einschlägigen Zertifizierung profitieren die Mitarbeiter selbst durch den Nachweis einer Kompetenz, deren Bedeutung in Zukunft eher steigen wird. Diese Zertifizierung erlaubt auch dem Unternehmen Einsparungen bei Kosten für externe Experten. Nicht zuletzt bündelt sie essentielle Fähigkeiten im eigenen Mitarbeiterstamm. Eine entsprechende Qualifikation dürfte durch zwei Umstände immer wichtiger werden. Zum einen produziert die Digitalisierung immer größere Datenmengen, die einer wirtschaftlichen Verarbeitung zugeführt werden. Gleichzeitig steigt auch das Bewusstsein für die Bedeutung von Datenschutz. Und damit vergrößert sich auch der Druck auf eine gesetzliche Regulierung, die sich mit technologischen Innovationen verändert und verstärkt. Ein Unternehmen, das in diesem dynamischen Umfeld auf eigene Fachleute zurückgreifen kann, besitzt damit eine bedeutende Ressource.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 68 Schulungen (mit 332 Terminen) zum Thema Datenschutzbeauftragter mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 21.01.2025- 23.01.2025
  • online
  • 1.898,05 €
10 weitere Termine

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • 1.547,00 €


Ein zentraler Akteur für das Datenschutzmanagement im Unternehmen
 

Der Schutz personenbezogener Daten hat in der heutigen vernetzten Welt höchste Priorität. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, den Datenschutzgesetzen gerecht zu werden und gleichzeitig eine reibungslose Datenverarbeitung zu gewährleisten. Immer häufiger kommen deshalb Datenschutzkoordinatoren zum Einsatz.

Sie unterstützen Datenschutzabteilungen und insbesondere Datenschutzbeauftragte maßgeblich, indem sie unter anderem Datenschutzrichtlinien überwachen, ihre Kolleginnen und Kollegen bei Datenschutzfragen beraten und als Ansprechperson für Kunden, Lieferanten und Betroffene agieren. Im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten ist der Datenschutzkoordinator vor allem dafür verantwortlich, die Umsetzung der internen Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen zu steuern.

Im Zertifikatslehrgang werden Sie in die Rolle des Datenschutzkoordinators eingeführt, indem Sie datenschutzrelevante Grundkenntnisse erlernen, mit realen Szenarien aus dem Arbeitsalltag konfrontiert werden sowie Best Practices und Lösungsansätze kennenlernen. Sie sind danach in der Lage, als Datenschutzkoordinator/in in Ihrem Unternehmen tätig zu werden.

Web Based Training

  • 31.03.2025
  • online
  • 1.297,10 €


Vertiefen Sie Ihr Wissen in der Vertragsgestaltung für agile IT-Projekte mit Rechtsanwalt Kristian Borkert: praxisnah, intensiv und fokussiert.

E-Learning

  • 20.05.2025- 23.05.2025
  • online
  • 1.939,70 €



„Ich bin eigentlich kein Freund von Online-Schulungen, aber die Tatsache, dass nur online und nicht hybrid unterrichtet wurde, hat mich überzeugt. Unser Coach hat uns das Wissen sehr verständlich und strukturiert vermittelt. Anders als bei anderen Weiterbildungen bekommt man hier auch Zugriff auf die Norm(en). So etwas habe ich mir immer gewünscht. Schön, dass ich das noch einmal erleben durfte. Ich kann diesen Kurs und auch die Umsetzung der VdS100xx-Richtlinien ganz klar empfehlen.“
Dirk Borbe | Datenschutzbeauftragter / Auditor, ISO 27001 Lead Auditor, IT Sicherheit, Compliance bei D&C Datenschutz und Consulting



„Vielen Dank für diese ausgezeichnete, geballt praxisnahe und sympathische Schulung. Vor allem das Online-Format und die Aufteilung der Inhalte auf vier Vormittage mit kurzer Retrospektive jeden Nachmittag haben mich begeistert. Mir wollen einfach keine Nachteile gegenüber einer Präsenzveranstaltung einfallen. Relaxtes Lernen aus meinem Homeoffice – hier bin ich sowieso am liebsten – besser geht’s für mich nicht. Auch der Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmern hat, dank der Technik, sehr gut geklappt. Weiterbildung, wie sie in 2020 Standard sein sollte. Herzlichen Dank an Frau Schriewer und das Team von VdS und natürlich den 10000er-Experten Mark „Uffpasse!“ Semmler.“
Jonathan Schulz | Berater für IT-Sicherheit, HiQ sec



„Ein Webinar, das meine Erwartungen weit übertroffen hat. Mit viel Spaß und Hochspannung wurden mir die Inhalte der VdS 10000 durch die Moderatorin Frau Schriewer und den Referenten Herrn Semmler präsentiert. Mehr geht nicht!“
Michael Steinfatt | Geschäftsführer bei tenzing – Dr. Müller & Partner GmbH IT-Solutions, Lübeck

Online-Seminar für Personen, die beraten, entscheiden und auf das Audit vorbereiten
Informationssicherheit sollte in Unternehmen den gleichen Stellenwert besitzen wie der Brandschutz. In beiden Fällen werden reale Werte gegen reale Bedrohungen geschützt und in beiden Fällen kann die Schadenhöhe ruinös sein. Auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit mangelte es aber lange an einem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handhabbaren und angemessenen Standard.
Die VdS-Richtlinien „Informationssicherheitsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ (VdS 10000) schaffen hier Abhilfe: Sie ermöglichen es KMU, sich angemessen vor Cyber-Gefahren zu schützen und dies durch ein Zertifikat einer unabhängigen Institution zu belegen. Das Online-Seminar erläutert die Inhalte der VdS-Richtlinien 10000 und gibt allen Teilnehmenden konkrete Vorgehensweisen an die Hand, Informationssicherheit effektiv zu implementieren, überprüfen und auditieren.
Dieses Online-Seminar finden Sie hier auch als Präsenzveranstaltung.
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD (geeignet als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“).
Dauer
Das Online-Seminar ist in acht Blöcke zu je 90 Minuten gegliedert.An vier aufeinanderfolgenden Vormittagen werden jeweils (durch eine Pause getrennt) zwei Blöcke stattfinden.An jedem Nachmittag wird zusätzlich ein virtuelles Treffen angeboten, in dem frei miteinander diskutiert, Fragen beantwortet und einzelne Aspekte bei Bedarf vertieft werden.
Information zur Anerkennung als Berater
Die Teilnahme an diesem Onlie-Seminar berechtigt nicht zur Werbung mit dem Titel „VdS-anerkannter Berater für Cyber-Security“. Die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Anerkennung sind in den Anerkennungsrichtlinien VdS 10003 beschrieben.Die Teilnahme an diesem oder einem vergleichbaren Lehrgang sowie das Bestehen der Prüfung sind notwendige aber nicht hinreichende Voraussetzungen für die Anerkennung.Nach Abschluss des Lehrgangs gibt es die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden eine einstündige Online-Prüfung mit dem eigenen Endgerät abzulegen. Einstündig bedeutet: Wenn die Prüfung einmal begonnen wurde, bleibt ein Zeitfenster von 1 Stunde, um die Prüfung abzuschließen.Weitere Fragen zur Berateranerkennung bzw. zur Prüfung/Prüfungsanmeldung beantwortet cyber(at)vds.de

Webinar

  • 21.01.2025- 13.03.2025
  • online
  • 2.189,60 €
4 weitere Termine

Seit Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Unternehmen bestimmen ihre Mitarbeiter:innen zum:zur internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. In ihrer Funktion sind sie somit verantwortlich für alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nach der neuen EU-DSGVO und dem BDSG-neu und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Im ersten Teil unseres Intensivlehrgangs erhalten Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen. Der zweite Teil ist praktisch orientiert und unterstützt Sie in der Organisation und Umsetzung der neuen Richtlinien in Ihrem Unternehmen. Sechs bis acht Wochen nach dem Seminar bietet sich Ihnen die großartige Möglichkeit, von einem online Erfahrungsaustausch zu profitieren und gleichzeitig Ihre eigenen Kenntnisse und entstandene Fragen gemeinsam mit Ihrem Referenten einzubringen. Durch den gemeinsamen Dialog können Sie wertvolle Einblicke gewinnen und von den verschiedenen Erfahrungshintergründen profitieren.

  • 17.02.2025- 10.04.2025
  • Köln
  • 2.189,60 €
2 weitere Termine

Seit Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Unternehmen bestimmen ihre Mitarbeiter:innen zum:zur internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. In ihrer Funktion sind sie somit verantwortlich für alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nach der neuen EU-DSGVO und dem BDSG-neu und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Im ersten Teil unseres Intensivlehrgangs erhalten Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen. Der zweite Teil ist praktisch orientiert und unterstützt Sie in der Organisation und Umsetzung der neuen Richtlinien in Ihrem Unternehmen. Sechs bis acht Wochen nach dem Seminar bietet sich Ihnen die großartige Möglichkeit, von einem online Erfahrungsaustausch zu profitieren und gleichzeitig Ihre eigenen Kenntnisse und entstandene Fragen gemeinsam mit Ihrem Referenten einzubringen. Durch den gemeinsamen Dialog können Sie wertvolle Einblicke gewinnen und von den verschiedenen Erfahrungshintergründen profitieren.

Web Based Training

  • 02.06.2025- 03.06.2025
  • online
  • 1.892,10 €


Verschaffen Sie sich einen Durchblick im IT-Lizenzmanagement: Meistern Sie revisionssichere Dokumentation, Erstellung und Ermittlung von Lizenzbilanzen und vieles mehr zum Thema License Compliance!

Webinar

  • 26.02.2025- 27.02.2025
  • online
  • 1.463,70 €
2 weitere Termine

Updates und Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren: Probleme und Herausforderungen in der Arbeitspraxis

  • 11.03.2025- 13.03.2025
  • Wuppertal
  • 1.990,00 €
1 weiterer Termin

Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft und ersetzte alle bisher geltenden nationalen Datenschutzgesetze. Auf Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte jeder Branche kamen in nur kurzer Umsetzungszeit neue Pflichten zu. Bisher hatte der Datenschutzbeauftragte insbesondere eine unterstützende und beratende Funktion. Dies änderte sich mit der neuen Verordnung grundsätzlich. Seit Mai 2018 ist er auch für die Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen verantwortlich. Neue Anforderungen an die Unternehmen sind beispielsweise die Risikobewertung bei der Bearbeitung personenbezogener Daten, die Folgenabschätzung für eingesetzte Verfahren und neue Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten. Neu ist auch die Höhe der Bußgelder, die bis zu 20 Mio. Euro betragen können.

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