Ausbildung als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen – essentielle Ausbildung für Compliance und IT-Sicherheit
Mit der Digitalisierung weiter Bereiche der Wirtschaft haben nicht nur die Vernetzung und die Intensität von Datenflüssen zugenommen. Auch die Bedeutung der gesammelten Daten rückt zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Nicht erst spektakuläre Datenlecks, schon die bloße Masse der Informationen erregt zunehmend die Aufmerksamkeit der Menschen. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass sie dem Datenschutz immer mehr Bedeutung zumessen. Zuletzt nahm der europäische Gesetzgeber die wachsende Besorgnis 2018 mit der Einführung der DSGVO auf. Sie regelt, gemeinsam mit der deutschen Umsetzung im neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den betrieblichen Umgang mit sensiblen Daten. Eine Folge davon ist, dass viele Unternehmen, die bisher davon ausgenommen waren, nun einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Aber selbst wenn Sie nicht dazu gehören, kann es ratsam sein, sich freiwillig des Themas anzunehmen. Ein breites Angebot an Kursen und Seminaren hat sich diesen Umstand zu eigen gemacht und leistet inzwischen die entsprechende Zertifizierung gemäß Datenschutzgrundverordnung.Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kontrolliert, ob das Unternehmen die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten einhält. Außerdem sorgt er für die Umsetzung einer juristisch einwandfreien Datenverarbeitung und arbeitet damit im Bereich Compliance. Grundsätzlich wirkt er damit bei der Überwachung von existierenden Strukturen ebenso mit wie bei deren Gestaltung. Je nach Branche kann Datenschutz ganz unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Die Verarbeitung personenbezogener Informationen sieht in der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebs anders aus als in einem Krankenhaus, in dem der Umgang mit Patientendaten geregelt sein will. Auch unterschiedliche Technologien stellen Betriebe vor je eigene Herausforderungen. So wird Datenschutz zu einer Angelegenheit für all jene, die sich mit betriebseigenen Netzwerken, IT-Sicherheit oder Cloud Computing beschäftigen. Eine Fachperson für den Datenschutz kann extern beauftragt werden. Beim Datenschutzbeauftragten kann es sich aber auch um einen eigenen Mitarbeiter mit entsprechender Weiterbildung handeln. Damit erweitern Sie die betriebseigenen Ressourcen und sorgen für Compliance, ohne in externe Fachleute investieren zu müssen.Wann und warum ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten muss gemäß DSGVO zwingend erfolgen, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:- Mindestens zehn Personen beschäftigen sich dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Betrieb. Ein Beispiel hierfür wäre jedes Unternehmen mit den entsprechenden Kundenbeziehungen, sein es B2B oder B2C.
- Die Firma überwacht im Rahmen ihrer Kerntätigkeit „umfangreich oder systematisch“ Personen, wie etwa Krankenhäuser ihre Patienten.
- Das Unternehmen verarbeitet als Kerntätigkeit umfangreiche sensible Informationen, beispielsweise Gesundheitsdaten oder Informationen, die persönliche Bereiche wie politische Gesinnung oder sexuelle Orientierung betreffen.
- Kerngeschäft ist die Verarbeitung und Weitergabe von Informationen, so beim Adresshandel.
- Die Firma ist gesetzlich verpflichtet, eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen. Dies ist immer dann der Fall, wenn neue Technologien oder neue Prozesse zur Anwendung kommen, die datenschutzrelevante Bereiche betreffen könnten.
Die EU-DSGVO stellt es den betroffenen Firmen frei, ob der Beauftragte ein interner oder externer Fachmann beziehungsweise Fachfrau ist. Sie können also selbst entscheiden, einen Experten von außen anzuwerben oder einen eigenen Mitarbeiter entsprechend über Seminare zu qualifizieren. Die Zertifizierung eines eigenen Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragter bietet den Vorteil, die entsprechenden Kompetenzen im Betrieb zu bündeln, ohne auf auswärtige Personen zugreifen zu müssen.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – für wen ist eine Weiterbildung sinnvoll?
Ob der Fachmann für den Datenschutz aus dem eigenen Mitarbeiterstamm rekrutiert wird, entscheidet sich nicht zuletzt an der Unternehmensgröße und am Tätigkeitsbereich. In sehr kleinen Betrieben rentiert sich die entsprechende Weiterbildung eines Mitarbeiters dann, wenn die Benennung eines Beauftragten gemäß DSGVO geboten oder sinnvoll erscheint, der Arbeitsaufwand aber überschaubar ist. So bindet die Einhaltung des Datenschutzes nicht übermäßige Ressourcen in einer ohnehin kleinen Mitarbeiterschaft. In größeren Firmen oder wenn die Aufgaben für den Datenschutz umfangreicher ausfallen, ist es allemal profitabel, die entsprechenden Kompetenzen im eigenen Unternehmen zu bündeln. Einzelne Zuständigkeiten können umfassen:- den Entwurf und das Verfassen einer rechtskonformen Datenschutzerklärung;
- eine transparente und Vertrauen schaffende Mitarbeiterkontrolle in den Grenzen des Datenschutzrechts;
- die Sicherstellung der Datensicherheit interner Netzwerke und bei der Netzwerkadministration;
- die Gewährleistung der Datensicherheit im betrieblichen Mailverkehr und im Cloud Computing;
- den Datenschutz bei sensiblen Informationen im Rahmen der Betriebsratstätigkeit.
Seminare für die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten verleihen Mitarbeitern nicht nur das theoretische Wissen um die Anforderungen der DSGVO. Sie leiten auch zu deren praktischer Umsetzung und Einbettung in effiziente betriebliche Arbeitsabläufe an.
Wie profitieren Unternehmen von Seminaren für den Datenschutz?
Eine Ausbildung als Datenschutzbeauftragter ist nicht nur für den Betrieb von Nutzen. Gerade mit einer einschlägigen Zertifizierung profitieren die Mitarbeiter selbst durch den Nachweis einer Kompetenz, deren Bedeutung in Zukunft eher steigen wird. Diese Zertifizierung erlaubt auch dem Unternehmen Einsparungen bei Kosten für externe Experten. Nicht zuletzt bündelt sie essentielle Fähigkeiten im eigenen Mitarbeiterstamm. Eine entsprechende Qualifikation dürfte durch zwei Umstände immer wichtiger werden. Zum einen produziert die Digitalisierung immer größere Datenmengen, die einer wirtschaftlichen Verarbeitung zugeführt werden. Gleichzeitig steigt auch das Bewusstsein für die Bedeutung von Datenschutz. Und damit vergrößert sich auch der Druck auf eine gesetzliche Regulierung, die sich mit technologischen Innovationen verändert und verstärkt. Ein Unternehmen, das in diesem dynamischen Umfeld auf eigene Fachleute zurückgreifen kann, besitzt damit eine bedeutende Ressource.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 68 Schulungen (mit 332 Terminen) zum Thema Datenschutzbeauftragter mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fordert eine umfangreiche Rechenschaftspflicht. Dazu gehört das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Eine solche Beschreibung ist die Grundlage für eine Prüfung des Verantwortlichen, ob für die Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden muss.
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Worauf DSB, Betriebsrat und HR achten müssen
Im digitalen Zeitalter spielen Datenschutz und Arbeitnehmerrechte eine immer größere Rolle im betrieblichen Alltag. Besonders für den Datenschutzbeauftragten (DSB), den Betriebsrat (BR) und die Personalabteilung (HR) ergeben sich daraus spezifische Verantwortungen und Pflichten. Internet und E-Mail, Videoüberwachung, Cloud-Software, KI und andere technische Systeme sind in fast allen Betrieben im Einsatz. Regelmäßig unterliegen diese der BR-Mitbestimmung und der Abschluss einer Betriebsvereinbarung (BV) zum Umgang mit anfallenden personenbezogenen Arbeitnehmerdaten ist notwendig. In der Praxis muss die Brücke zwischen mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Regelungen geschlagen werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen DSB, BR und Arbeitgeber. Im Intensiv-Seminar werden mit vielen Fallbeispielen und unter Berücksichtigung der DSGVO, des BDSG, der KI-VO und anderer EU-Digitalgesetze wichtige Praxis-Tipps und Besonderheiten vermittelt.
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