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Gefahrgut Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Gefahrgut Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 105 Schulungen (mit 400 Terminen) zum Thema Gefahrgut mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 15.05.2025- 16.05.2025
  • Berlin
  • 1.023,40 €
1 weiterer Termin

Gefährliche Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA versenden

E-Learning

  • 29.09.2025- 02.10.2025
  • online
  • 1.249,50 €


Dreitägiges Seminar zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle

Die TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammen und dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen. Gemäß der TRGS 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit mindestens einer Fachkraft sowie ausreichendem Fach- und Hilfspersonal besetzt sein. Dieses Personal benötigt bei einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten einen Sachkundenachweis.

Durch unseren viertägigen Grundkurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften und beugen Umweltgefahren vor.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-21 - Vorgeschriebene Jahresunterweisung nach Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 529,55 €


63-151 - Sachkunde für die Prüfung von Gefahrstoffschränken Webinar gemäß BetrSichV § 3, GefStoffV § 7 (7) in Verbindung mit der TRGS 526 (Ziffer 7.4)

  • 05.05.2025- 06.05.2025
  • Berlin
  • 743,75 €
2 weitere Termine

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

Webinar

  • 28.04.2025- 29.04.2025
  • online
  • 654,50 €
5 weitere Termine

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

Webinar

  • 09.05.2025
  • online
  • 416,50 €
1 weiterer Termin

Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Webinar

  • 09.05.2025
  • online
  • 416,50 €
1 weiterer Termin

Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Webinar

  • 12.05.2025- 21.05.2025
  • online
  • 1.404,20 €
2 weitere Termine

Viele Unternehmen sind verpflichtet, entsprechend des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen. Zu deren Aufgabenbereich gehört neben der abfallrechtlichen Überwachung und Beratung des zur Bestellung Verpflichteten und der Betriebsangehörigen auch die Kontrolle der Entsorgungslogistik sowie die Anregung und Mitarbeit bei der Entwicklung bzw. Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben muss im Vorfeld der Bestellung zum Abfallbeauftragten die notwendige Fachkunde nachgewiesen werden.

  • 05.05.2025- 07.05.2025
  • Bandelin
  • 368,90 €
10 weitere Termine

IHK-anerkannter Lehrgang
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