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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

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Modul 1
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Verwalter
Voraussetzungen der Verwaltertätigkeit
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheini-gung)
persönliche Zuverlässigkeit
geordnete Vermögensverhältnisse
Aufgaben des Verwalters
Verpflichtung zur Weiterbildung nach § 15b MaBV
inhaltliche und zeitliche Voraussetzungen an die Weiterbildung
Versicherungspflicht nach § 15a MaBV
Abgrenzung von Mietshausverwaltung und WEG-Verwaltung

Modul 2
Rechtliche Grundlagen der Mietshausverwaltung
Grundlagen des Mietrechts
Vertragsbegründung
Kündigungen
Parteienwechsel
Mieterhöhungen
Sonderprobleme
Vertragsarten in der Verwaltung: Mietverträge, Verwalterverträge, Dienstleister und Handwerkerverträge
Mängelanzeigen
Schadenersatz und Gewährleistung
Mietminderung
Selbsthilferecht des Mieters

Modul 3
Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG)-Verwaltung
Die rechtliche Stellung des WEG-Verwalters
Der Verwaltervertrag
Rechte der Verwaltung
Haftung und Haftungsabsicherung
Die Begründung von Wohnungseigentum
Die Eigentümerversammlung, Zustandekommen, Tagesordnung
Beschlussfähigkeit, Beschlüsse und Vereinbarungen, Mehrheiten
Protokollführung
Der Verwaltungsbeirat
Wirtschaftsplan und Abrechnung
Die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
Fristen und Folgen von Fristversäumnissen
Zukünftige Entwicklung des WEG-Verwaltungsrechts

Modul 4
Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz:
Mietvertragsanbahnung – zulässige und unzulässige Fragen
Grundsätze bei Verbraucherverträgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutzgrundverordnung
Dokumentations- und Transparenzpflicht
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Geldwäschegesetz
Preisangabenverordnung
Zulässige und unzulässige Werbung
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Telemediengesetz
Stiftung Warentest, Schlichtungsstellen

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  • 03.12.2024
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Quartalsweise werden die aktuellen, für die tägliche Praxis relevanten Entscheidungen zur Bestandsimmobilie vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt vor allem im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Weiter werden aber auch relevante Entscheidungen zu anderen Themen des Fachanwaltsgebietes und des Berufs- und Vergütungsrechts einbezogen.

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  • 04.12.2024
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Konzipiert für Professionals in der Mietverwaltung geht dieses Webinar in die Feinheiten des Mietrechts und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
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