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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
Was versteht man unter Rechnungswesen?
Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.Internes und externes Rechnungswesen
Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.
Bestandteile des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.- Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
- Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
- Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
- Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche
Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:- Debitor: Schuldner eines Unternehmens
- Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
- Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
- Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
- Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
- Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben
Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.
Tipps für ein besseres Verständnis
Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.Tipp 1 – keine Gesetze
Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.Tipp 2 – T-Konten
Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.Tipp 3 – keine Details
Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.Tipp 4 – Hilfe annehmen
Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.250 Schulungen (mit 8.737 Terminen) zum Thema Rechnungswesen mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Verpflichtung zur Weiterbildung nach § 15b MaBV
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Versicherungspflicht nach § 15a MaBV
Abgrenzung von Mietshausverwaltung und WEG-Verwaltung
Modul 2
Rechtliche Grundlagen der Mietshausverwaltung
Grundlagen des Mietrechts
Vertragsbegründung
Kündigungen
Parteienwechsel
Mieterhöhungen
Sonderprobleme
Vertragsarten in der Verwaltung: Mietverträge, Verwalterverträge, Dienstleister und Handwerkerverträge
Mängelanzeigen
Schadenersatz und Gewährleistung
Mietminderung
Selbsthilferecht des Mieters
Modul 3
Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG)-Verwaltung
Die rechtliche Stellung des WEG-Verwalters
Der Verwaltervertrag
Rechte der Verwaltung
Haftung und Haftungsabsicherung
Die Begründung von Wohnungseigentum
Die Eigentümerversammlung, Zustandekommen, Tagesordnung
Beschlussfähigkeit, Beschlüsse und Vereinbarungen, Mehrheiten
Protokollführung
Der Verwaltungsbeirat
Wirtschaftsplan und Abrechnung
Die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
Fristen und Folgen von Fristversäumnissen
Zukünftige Entwicklung des WEG-Verwaltungsrechts
Modul 4
Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz:
Mietvertragsanbahnung – zulässige und unzulässige Fragen
Grundsätze bei Verbraucherverträgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutzgrundverordnung
Dokumentations- und Transparenzpflicht
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Geldwäschegesetz
Preisangabenverordnung
Zulässige und unzulässige Werbung
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Telemediengesetz
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