Seminare zum Thema Unternehmenssteuern
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 488 Schulungen (mit 1.641 Terminen) zum Thema Unternehmenssteuern mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:Special: Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung, Vorfeldeinkauf, Forderungskauf
- Termin auf Anfrage
- Köln
- 4.100,00 €
Zwangsversteigerung ist mehr als nur der Gerichtssaal, denn dort kommen gerade einmal ca. ein Drittel der Verfahren an.
Mit einer Zwangsversteigerung (ZV) ist es wie bei der Titanic: Sie sehen im Gerichtssaal die Spitze des Eisberges, aber die anderen 95 Prozent bleiben Ihnen verborgen. Zudem wird ein wesentlicher Teil der Zwangsversteigerungsverfahren im Vorfeld „gelöst“ und zwei Drittel kommen niemals im Gerichtssaal an.
Zugleich kann es „lebensgefährlich“ sein, nicht die Haftung und Konsequenzen, die sich aus einzelnen ZV-Verfahrensschritten und Konstellationen ergeben, zu kennen.
Andererseits bieten sich fantastische und sehr profitable Gelegenheiten, wenn Sie mit Fach-Know-How versehen und mit den Prozessen wirklich vertraut sind.
- 04.03.2025
- Hannover
- 749,70 €
E-Rechnungen werden zur Pflicht in Deutschland!
Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) ist durch das Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze eingeführt worden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.
Grundsätzlich gibt es ab dem 01.01.2025 die Verpflichtung eine E-Rechnung zu versenden und auf der anderen Seite diese auch anzunehmen. Es sind jedoch Übergangsregelungen und Befreiungsvorschriften zu beachten. So sollen z.B. Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG auch wie bisher in Rechnung gestellt werden können. Für die Praxis bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung Anpassungen der bisherigen Prozesse.
Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, mit dem auch E-Rechnungspflicht europaweit kommt.
Hierfür soll ein Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.
Als Beispiel dient Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren (sog. V-Modell) von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Frankreich plant für dieses Jahr ebenso die Einführung eines Austauschverfahrens, jedoch als sog. Y-Modell.
Nunmehr gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.
Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt, privatwirtschaftlich wird häufig schon das ZUGFeRD-Format verwendet.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
- Was sind die wichtigsten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die in Kraft treten?
Gibt es Fristen und Übergangsregelungen? - Wie ist das Modell ausgestaltet?
- Was bedeutet das V-Modell bzw. das Y-Modell?
- Wie ist der Datensatz einer E-Rechnung aufgebaut?
- Welche prozessualen und kaufmännischen Vorteile bietet die E-Rechnung gegenüber der Papierrechnung?
- Welche Möglichkeiten bieten die E-Rechnung im Format von XRechnung und ZUGFeRD debitorisch und kreditorisch?
- Wie kann die E-Rechnung vom Bestellprozess bis zur Archivierung integriert werden?
- Was bedeutet eine revisionssichere Aufbewahrung?
- Welche Anforderungen muss die IT erfüllen?
- Welche Besonderheiten gibt es bei öffentlichen Aufträgen und der damit zusammenhängenden Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsübermittlung?
- Wie startet das Projekt „Einführung/Umstellung auf E-Invoicing“ im Unternehmen?
Webinar
- 06.02.2025
- online
- 653,31 €
E-Rechnungen werden zur Pflicht in Deutschland!
Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) ist durch das Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze eingeführt worden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.
Grundsätzlich gibt es ab dem 01.01.2025 die Verpflichtung eine E-Rechnung zu versenden und auf der anderen Seite diese auch anzunehmen. Es sind jedoch Übergangsregelungen und Befreiungsvorschriften zu beachten. So sollen z.B. Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG auch wie bisher in Rechnung gestellt werden können. Für die Praxis bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung Anpassungen der bisherigen Prozesse.
Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, mit dem auch E-Rechnungspflicht europaweit kommt.
Hierfür soll ein Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.
Als Beispiel dient Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren (sog. V-Modell) von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Frankreich plant für dieses Jahr ebenso die Einführung eines Austauschverfahrens, jedoch als sog. Y-Modell.
Nunmehr gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.
Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt, privatwirtschaftlich wird häufig schon das ZUGFeRD-Format verwendet.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
- Was sind die wichtigsten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die in Kraft treten?
Gibt es Fristen und Übergangsregelungen? - Wie ist das Modell ausgestaltet?
- Was bedeutet das V-Modell bzw. das Y-Modell?
- Wie ist der Datensatz einer E-Rechnung aufgebaut?
- Welche prozessualen und kaufmännischen Vorteile bietet die E-Rechnung gegenüber der Papierrechnung?
- Welche Möglichkeiten bieten die E-Rechnung im Format von XRechnung und ZUGFeRD debitorisch und kreditorisch?
- Wie kann die E-Rechnung vom Bestellprozess bis zur Archivierung integriert werden?
- Was bedeutet eine revisionssichere Aufbewahrung?
- Welche Anforderungen muss die IT erfüllen?
- Welche Besonderheiten gibt es bei öffentlichen Aufträgen und der damit zusammenhängenden Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsübermittlung?
- Wie startet das Projekt „Einführung/Umstellung auf E-Invoicing“ im Unternehmen?
- 18.09.2025
- Hannover
- 654,50 €
Die rasante Entwicklung im Bereich der Digitalisierung macht es notwendig, auf dem neuesten Stand zu bleiben, denn eine gelungene Umsetzung in der Praxis hängt auch vom Know-how der Mitarbeitenden ab.
Was ist neu? Was gilt und was kommt? Was ist wichtig?
Am 18. September 2025 findet erneut unsere jährliche Tagung „Digitales Rechnungswesen Update“ statt. Unsere Experten werden Ihnen wie gewohnt alle aktuellen Neuregelungen, Praxiserfahrungen und Trends rund um das das digitale Rechnungswesen präsentieren.
Die Schwerpunkte unserer diesjährigen Veranstaltung umfassen:
- ViDA, digitale Rechnungen, E-Rechnungen
- Verschärfte (steuerliche) Dokumentationspflichten im Rechnungswesen
- Künstliche Intelligenz wie z. B. ChatGPT – Relevanz in der Buchhaltung
- Notwendige Cybersicherheitsmaßnahmen
- Prozesse optimieren und digitalisieren im Rechnungswesen
- Digitale Betriebsprüfung – verschärfte Anforderungen – Stellungnahme aus der Finanzverwaltung – Prüfungsschwerpunkte
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Entwicklungen im Rechnungswesen zu informieren.
Webinar
Sachkundelehrgang Rentenberater*in 2025/2026 - Format Köln & ONLINE
- 02.06.2025- 14.03.2026
- online
- 7.128,10 €
Rentenberater*in zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Vereint dieser Beruf doch verschiedene spezifische Kompetenzen, welche man losgelöst voneinander beispielweise bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder bei Rechtsanwälten vermutet. Die Tätigkeit einer Rentenberaterin / eines Rentenberaters ist also sehr vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt.
Rentenberater*innen erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde. Konkret die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, übrigen Sozialversicherungs recht und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG). Um als Rentenberater*in registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt und wir bieten Ihnen drei konforme Lösungen an, um diese zu erreichen.
Wir bieten Ihnen drei Lehrgangsformate an. Sie haben die Wahl, zwischen Sprint und Ausdauer. Setzen Sie einfach Ihre Präferenzen hinsichtlich Dauer, Tagespensum, Ort, investierter Arbeitszeit und (Neben-)kosten. Beziehen Sie persönliche Lernerfahrungen und Berufserfahrung mit ein und Sie werden sich für eines der Formate entscheiden können.
Webinar
- 10.02.2025- 18.02.2025
- online
- 1.832,60 €
Webinar
Jahresabschluss, Bilanz und Bewertung (IHK) - Online
- 03.02.2025- 23.06.2025
- online
- 1.428,00 €
- 04.04.2025- 26.04.2025
- Ludwigshafen am Rhein
- 1.080,00 €
Zudem betrachten Sie ethische und nachhaltige Grundsätze der Unternehmens- sowie Mitarbeiterführung und werden darin trainiert, Entscheidungen unter Einbezug ethischer und nachhaltiger Gesichtspunkte zu treffen.
Im Rahmen des Moduls setzen Sie sich außerdem mit dem Wettbewerbsrecht sowie dem Schutz von geistigem Eigentum auseinander. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie sich mit rechtlichen Aspekten des Innovationsmanagements oder lieber mit solchen des IT-Managements beschäftigen möchten.
Verbinden Sie den Erwerb des Zertifikats mit der Möglichkeit, in unsere berufsbegleitenden Studiengänge Business Innovation Management (MBA) undDigital & IT Management (MBA) reinzuschnuppern. Bei erfolgreichem Abschluss inklusive Prüfung können Sie sich dieses Modul bei einem späteren Einstieg in einen der beiden genannten Studiengänge anrechnen lassen. Wenn Sie das Zertifikat ohne Prüfung abschließen möchten, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung der Graduate School Rhein-Neckar.