Vergütungssystem Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Vergütungssystem SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 117 Schulungen (mit 514 Terminen) zum Thema Vergütungssystem mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- 08.10.2025- 07.08.2026
- München
- 4.490,00 €
Fortbildung zum*zur geprüften Fachwirt / Fachwirtin für Einkauf im Blockwochenformat
Die neue Auslegungshilfe - Fragen und Antworten zur IVV (BaFin 2024)
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
In diesem Workshop ziehen wir einen Vergleich zwischen den von der BaFin veröffentlichten "Fragen und Anworten zur IVV" zur bisherigen Auslegung.
Dabei gehen wir die Fragen und Antworten durch und besprechen anhand der ausführlichen Präsentation von Dr. Christopher von Harbou, wie die Neuerungen zu verstehen sind und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt. Uwe Krumey wird dies aus Sicht der BayernLB einschätzen und erklären, welche Umsetzungsschritte sein Institut daraus ableitet.
Ihre Referenten
Dr. Christopher v. Harbou ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Von 2011 bis 2017 betreute er die Umsetzung der InstitutsVergV bei der BayernLB und begleitete federführend die Sonderprüfung der Vergütungssysteme. Seit seinem Wechsel in die Selbstständigkeit berät und schult er zahlreiche Institute. Herr von Harbou ist einer der erfahrensten Experten in der Gestaltung von Vergütungssystemen bei Banken und Mitautor des im Schäffer-Poeschel Verlag erschienenen Praxiskommentars zur InstitutsVergV.
Uwe Krumey ist Leiter der Abteilung Personalrecht und Vergütungsregulatorik der BayernLB. Ein Arbeitsschwerpunkt der Abteilung ist die regulatorikkonforme Ausgestaltung, Weiterentwicklung und rechtssichere Umsetzung der Vergütungssysteme. Uwe Krumey befasst sich intensiv mit der Entwicklung der Vergütungsstrategie und der Gruppensteuerung im BayernLB-Konzern. Er betreute eine umfassende EZB-Prüfung zur Umsetzung der InstitutsVergV.
ViDA – Digitale Rechnungen & E-Invoicing
- 04.03.2025
- Hannover
- 749,70 €
E-Rechnungen werden zur Pflicht in Deutschland!
Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) ist durch das Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze eingeführt worden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.
Grundsätzlich gibt es ab dem 01.01.2025 die Verpflichtung eine E-Rechnung zu versenden und auf der anderen Seite diese auch anzunehmen. Es sind jedoch Übergangsregelungen und Befreiungsvorschriften zu beachten. So sollen z.B. Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG auch wie bisher in Rechnung gestellt werden können. Für die Praxis bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung Anpassungen der bisherigen Prozesse.
Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, mit dem auch E-Rechnungspflicht europaweit kommt.
Hierfür soll ein Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.
Als Beispiel dient Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren (sog. V-Modell) von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Frankreich plant für dieses Jahr ebenso die Einführung eines Austauschverfahrens, jedoch als sog. Y-Modell.
Nunmehr gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.
Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt, privatwirtschaftlich wird häufig schon das ZUGFeRD-Format verwendet.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
- Was sind die wichtigsten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die in Kraft treten?
Gibt es Fristen und Übergangsregelungen? - Wie ist das Modell ausgestaltet?
- Was bedeutet das V-Modell bzw. das Y-Modell?
- Wie ist der Datensatz einer E-Rechnung aufgebaut?
- Welche prozessualen und kaufmännischen Vorteile bietet die E-Rechnung gegenüber der Papierrechnung?
- Welche Möglichkeiten bieten die E-Rechnung im Format von XRechnung und ZUGFeRD debitorisch und kreditorisch?
- Wie kann die E-Rechnung vom Bestellprozess bis zur Archivierung integriert werden?
- Was bedeutet eine revisionssichere Aufbewahrung?
- Welche Anforderungen muss die IT erfüllen?
- Welche Besonderheiten gibt es bei öffentlichen Aufträgen und der damit zusammenhängenden Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsübermittlung?
- Wie startet das Projekt „Einführung/Umstellung auf E-Invoicing“ im Unternehmen?
Webinar
ViDA – Digitale Rechnungen & E-Invoicing
- 13.12.2024
- online
- 648,55 €
E-Rechnungen werden zur Pflicht in Deutschland!
Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) ist durch das Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze eingeführt worden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.
Grundsätzlich gibt es ab dem 01.01.2025 die Verpflichtung eine E-Rechnung zu versenden und auf der anderen Seite diese auch anzunehmen. Es sind jedoch Übergangsregelungen und Befreiungsvorschriften zu beachten. So sollen z.B. Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG auch wie bisher in Rechnung gestellt werden können. Für die Praxis bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung Anpassungen der bisherigen Prozesse.
Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, mit dem auch E-Rechnungspflicht europaweit kommt.
Hierfür soll ein Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.
Als Beispiel dient Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren (sog. V-Modell) von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Frankreich plant für dieses Jahr ebenso die Einführung eines Austauschverfahrens, jedoch als sog. Y-Modell.
Nunmehr gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.
Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt, privatwirtschaftlich wird häufig schon das ZUGFeRD-Format verwendet.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
- Was sind die wichtigsten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die in Kraft treten?
Gibt es Fristen und Übergangsregelungen? - Wie ist das Modell ausgestaltet?
- Was bedeutet das V-Modell bzw. das Y-Modell?
- Wie ist der Datensatz einer E-Rechnung aufgebaut?
- Welche prozessualen und kaufmännischen Vorteile bietet die E-Rechnung gegenüber der Papierrechnung?
- Welche Möglichkeiten bieten die E-Rechnung im Format von XRechnung und ZUGFeRD debitorisch und kreditorisch?
- Wie kann die E-Rechnung vom Bestellprozess bis zur Archivierung integriert werden?
- Was bedeutet eine revisionssichere Aufbewahrung?
- Welche Anforderungen muss die IT erfüllen?
- Welche Besonderheiten gibt es bei öffentlichen Aufträgen und der damit zusammenhängenden Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsübermittlung?
- Wie startet das Projekt „Einführung/Umstellung auf E-Invoicing“ im Unternehmen?
IVV-Workshop: Zielvereinbarungs- und Kontrollprozess (Webinar)
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Dieser Online-Workshop vermittelt rechtliche Grundlagen, aufsichtliche Anforderungen sowie Empfehlungen für die praktische Umsetzung der Zielvereinbarungen und eines effizienten Kontrollprozesses. Nachdem Dr. Christopher von Harbou den rechtlichen Rahmen erläutert hat, wird Uwe Krumey illustrativ die Vorgehensweise der BayernLB vorstellen und anhand von Praxisbeispielen regulatorische Fallstricke aufzeigen. Der Prozess der BayernLB wurde nach einer Vor-Ort-Prüfung durch die EZB optimiert.
Ihre Referenten
Dr. Christopher v. Harbou ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Von 2011 bis 2017 betreute er die Umsetzung der InstitutsVergV bei der BayernLB und begleitete federführend die Sonderprüfung der Vergütungssysteme. Seit seinem Wechsel in die Selbstständigkeit berät und schult er zahlreiche Institute. Herr von Harbou ist einer der erfahrensten Experten in der Gestaltung von Vergütungssystemen bei Banken und Mitautor des im Schäffer-Poeschel Verlag erschienenen Praxiskommentars zur InstitutsVergV.
Uwe Krumey ist Leiter der Abteilung Personalrecht und Vergütungsregulatorik der BayernLB. Ein Arbeitsschwerpunkt der Abteilung ist die regulatorikkonforme Ausgestaltung, Weiterentwicklung und rechtssichere Umsetzung der Vergütungssysteme. Uwe Krumey befasst sich intensiv mit der Entwicklung der Vergütungsstrategie und der Gruppensteuerung im BayernLB-Konzern. Er betreute eine umfassende EZB-Prüfung zur Umsetzung der InstitutsVergV.
Praxisseminar zur Institutsvergütungsverordnung (IVV)
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Im Teil 1 befassen Sie sich mit der Umsetzung aller Anforderungen, die für alle Institute gelten.
Anforderungen für alle Institute
- Gestaltung angemessener Vergütungssysteme
- Strategieausrichtung der Vergütungssysteme und -parameter
- Anforderungen an Abfindungen und Halteprämien
- Bildung und Bemessung des Bonuspools
- Ermittlung der Risikoträger (seit 2021)
- Interne Kommunikation, Hinwirkungspflicht und Dokumentation
- Angemessenheitsprüfung und Offenlegungsbericht
In Teil 2 werden die zusätzlichen Anforderungen besprochen, die für bedeutende Institute und seit 2021 größtenteils auch für weitere besonders regulierte Institute relevant sind.
Zusätzliche Anforderungen für besonders regulierte Institute
- Ermittlung der Risikoträger und Gruppen-Risikoträger
- Zielvereinbarungen und variable Vergütung bei Risikoträgern
- Zurückbehaltung variabler Vergütung und Nachhaltigkeitsprüfung
- Vorgaben für Vergütungsinstrumente und Clawback
- Vergütungskontrollausschuss und zusätzliche Offenlegungspflichten
- Erfahrungen aus der EZB-Prüfung zur Umsetzung der IVV (BayernLB)
Da Teil 1 und Teil 2 zeitlich auseinanderliegen und man diese Zeiträume auf seminarmarkt.de nicht angeben kann, finden Sie alle Termine für Teil 2 hier:
- 21./22. März 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 17./18. Juni 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 09./10. Okt. 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 28./29. Nov. 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
Teil 1 und Teil 2 sind einzeln buchbar und frei kombinierbar. Das Seminar wird stets an Neuerungen angepasst.
- 11.12.2024- 13.12.2024
- Frankfurt am Main
- 2.011,10 €
E-Learning
Gepr. Personalfachkauffrau*mann Vollzeit IHK (ohne AEVO)
- 09.01.2025- 02.04.2025
- online
- 3.590,00 €
Webinar
Personalfachkauffrau/-mann (IHK) - Vollzeit Online
- 09.01.2025- 02.04.2025
- online
- 3.590,00 €
Handlungsbereich 1:
Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Handlungsbereich 2:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
Handlungsbereich 3:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalbedarfs und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
Handlungsbereich 4:
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden,
- Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten,
- Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Aktualisieren und ergänzen Sie Ihr Fachwissen im Personalmanagement mit unseren praxisnahen Seminaren und IHK-Zertifikatslehrgängen! Entdecken Sie hier mehr!
Tipp:
Dieser Kurs ist förderfähig mit Aufstiegs-BAföG - Förderung von bis zu 75 % der Kurs- & Prüfungsgebühren. Ganz unabhängig von Alter, Einkommen oder Vermögen. Sprechen Sie uns an!
- 04.02.2025- 05.02.2025
- Düsseldorf
- 2.612,05 €
Vom klassischen Außendienst zum modernen Vertrieb
Neuausrichtung, Organisation, Steuerung
4./5. Februar 2025 in Düsseldorf
15./16. Juli 2025 in München
14./15. Oktober 2025 in Stuttgart