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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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  • 03.03.2025
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Zu einem modernen Personalmanagement und einer rechtlich korrekten Personalverwaltung gehört das systematische und formalisierte Anlegen und Führen von Personalakten. Diese sind Voraussetzung für eine adäquate Personalführung und Personalplanung sowie Grundlage für Entscheidungshilfen bei Personalmaßnahmen. Darüber hinaus werden weitere Tatbestände im so genannten Personalaktenrecht geregelt.

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  • 26.02.2025
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Zu einem modernen Personalmanagement und einer rechtlich korrekten Personalverwaltung gehört das systematische und formalisierte Anlegen und Führen von Personalakten. Diese sind zudem Voraussetzung für eine adäquate Personalführung und Personalplanung sowie Grundlage für Entscheidungshilfen bei Personalmaßnahmen. Darüber hinaus werden weitere Tatbestände im so genannten Personalaktenrecht geregelt.

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Der Online IHK-Zertifikatslehrgang „Fachkraft für Personalwesen (IHK)“ richtet sich an Interessierte, die über wenig oder keine Erfahrungen im Bereich Personalwesen verfügen und neue Aufgaben in der Personalabteilung übernehmen möchten.

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  • 26.03.2025
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Fachseminar

Homeoffice – Mobiles Arbeiten – Workation

Rechtliche Aspekte des zeit- und ortsflexiblen Arbeitens

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit 4.0 ist das zeit- und ortsflexible Arbeiten, das in den vergangenen Jahren rasant an Fahrt aufgenommen hat und (fast) unverzichtbar geworden ist. Doch welche rechtlichen Themen sind zu beachten, um die modernen Arbeitsbedingungen für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen sicher zu gestalten und zu regeln?

Das Fachseminar gibt Ihnen einen Überblick über die arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekte, die Anforderungen aus Sicht der Informationssicherheit bzw. dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie angrenzende rechtliche Fragestellungen. Etablieren Sie im Anschluss das für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation am sinnvollsten funktionierende Arbeitsmodell, um ein attraktives, zukunftsfähiges Arbeitsumfeld zu schaffen.

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Erfolgreiche Trennung von Beschäftigten – aber wie? Um den Unternehmenserfolg zu gewährleisten, sind Sie auf die Unterstützung einer leistungsstarken, motivierten Mitarbeiterschaft angewiesen. Eine effektive Personalpolitik spielt eine wesentliche Rolle. Kündigungen lassen sich nicht immer vermeiden. Die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung ist hierfür unabdingbare Voraussetzung. Rüsten Sie sich mit dem notwendigen Know-how und vermeiden Sie unnötige Fehler, insbesondere bei Fällen wie

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Die praxisnahe Darstellung unterschiedlicher Szenarien unseres Experten vermittelt anschaulich, wie die Trennung von Beschäftigten vollzogen werden kann, welche Stolperfallen zu beachten sind und wie sich der Arbeitgeber in diversen Situationen verhalten sollte. Bitte bringen Sie auch Ihre Fragen mit!

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Fast ein Fünftel aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen haben einen Zeitvertrag. Dieser wird in den unterschiedlichsten Bereichen angewandt. Dies betrifft die befristeten Übernahmen der ehemaligen Auszubildenden, befristete Beschäftigungen zur Vertretung erkrankter Beschäftigter, Befristungen aus haushaltsrechtlichen Gründen bis hin zu Befristungen, die der Erprobung von Beschäftigten dienen. Beim Abschluss, bei der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen sind allerdings die strengen Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Tarifvertrags und weiterer Gesetze zu beachten. Abzuwarten bleibt, ober der Gesetzgeber nun doch noch in der laufenden Legislaturperiode die Befristungen begrenzen wird.

  • 07.05.2025- 09.05.2025
  • Heidelberg
  • 3.867,50 €
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Anrechnung im Zertifikatslehrgang zum BAV Spezialist (IHK)

Die bAV zählt zu den wichtigsten betrieblichen Sozialleistungen. Grundlegend sind, neben sozialpolitischen, personalwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten die arbeitsrechtlichen Normen, insbesondere die Veränderungen ab 2018, welche in diesem Seminar ausführlich erörtert werden. Die Kenntnis hierüber trägt wesentlich zum Gelingen der Betriebsrente bei.

Das Seminar richtet sich an Verantwortliche auf der Unternehmensseite und Beraterseite gleichermaßen und hebt sich grundsätzlich von Produkt- oder Vertriebsschulungen ab. Das vermittelte Fachwissen geht in die Tiefe und unterscheidet sich deutlich von kompakten Einstiegsseminaren.

  • 23.01.2025- 24.01.2025
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Die Notwendigkeit eines einheitlichen Compliance-Managements wird immer mehr zu einem präsenten Thema im Unternehmen. Lernen Sie in diesem Basisseminar "Compliance", welche Regeln, Gesetze und interne Standards für mehr Transparenz notwendig sind. Rüsten Sie sich jetzt mit der Schulung für diese Anforderungen auf und binden Sie die Compliance organisatorisch als auch erfolgreich in das Unternehmen ein.

  • 31.03.2025- 04.06.2025
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Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen der Personalverwaltung und über den Prozess der Personalplanung und -beschaffung.

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  • 18.02.2025
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„Arbeitsschutz? Darum kümmern sich doch die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).“ Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich ist, mit oder ohne SiFa, immer der Geschäftsführer. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt Geschäftsführer und Führungskräfte aber nicht der gesetzlichen Verantwortung.




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