Mitbestimmung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Mitbestimmung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 646 Schulungen (mit 3.338 Terminen) zum Thema Mitbestimmung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber:innen
- 12.12.2024- 13.12.2024
- Nürnberg
- 1.666,00 €
Webinar
Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber:innen - Online
- 08.01.2025- 09.01.2025
- online
- 1.499,40 €
- 13.01.2025- 17.01.2025
- Leipzig
- 1.962,31 €
Webinar
- Termin auf Anfrage
- online
- auf Anfrage
Dienststelle und Personalvertretung sind per Gesetz zur partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Darum sind die Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen in Bundespersonalvertretungsgesetzt (BPersVG) für Personalräte unabdingbar. Im Seminar wird ein Überblick über die Beteiligungsrechte und deren Grenzen mit ausgewählten Beispielen aus der Verwaltungspraxis gegeben.
Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen
- 26.02.2025- 27.02.2025
- Kassel
- 1.297,10 €
Rechtsfragen mit Bezug zum Thema Arbeitszeit sind ein "Dauerbrenner" im Tagesgeschäft des Personaleinsatzes aller stationären Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Dies gilt für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, der Tarifverträge bzw. AVR'en und von Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Häufig bestehen Fragen beispielsweise hinsichtlich der Reichweite der Mitbestimmung, der Ausübung des Direktionsrechts, der Gestaltung und Einhaltung von Pausen (insbesondere auf Einzelarbeitsplätzen bzw. bei Einzelbesetzung in einem Dienst), der Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft, der Handhabung von Zeitkonten, Entgeltfortzahlung und Urlaub.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die arbeitszeitrechtlich relevanten Grundlagen in Arbeitszeitschutzrecht, betrieblicher Mitbestimmung und Vergütung. Wir erläutern die jeweils aktuelle Rechtsprechung im Detail, so dass Sie nach dem Seminar hierzu auf dem letzten Stand sind.
Darüber hinaus können Sie "Ihre" spezielle arbeitszeitrechtliche Frage stellen, die wir im Seminar oder ggf. im Nachgang beantworten.
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
- 03.03.2025- 07.03.2025
- Leipzig
- 1.962,31 €
Fresh Up Betriebsverfassungsrecht
- 24.02.2025- 28.02.2025
- Timmendorfer Strand
- 1.962,31 €
- 24.03.2025- 28.03.2025
- München
- 1.962,31 €
Webinar
- 28.01.2025
- online
- 1.475,60 €
- Grenzen der Mitbestimmung erkennen und erfolgreich Spielräume nutzen
- So gehen Sie bei Blockadehaltungen des Betriebsrats bei Versetzung, Kündigung und Mehrarbeit vor
- Wie Sie Kosten von Betriebsräten bei Schulungsmaßnahmen reduzieren
- Lernen Sie Chancen und Risiken der Einigungsstelle kennen und anwenden
- So gelingt ein erfolgreicher Interessenausgleich und Sozialplan
Personalvertretungsrecht (BPersVG)
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
2) Personalvertretungen im Bundesdienst
§1-§ 11
3) Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat,
Personalversammlung
A) Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
§11 - §25
B) Amtszeit des Personalrates
§26 - §31
C) Geschäftsführung des Personalrates
§32 - §45
D) Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§46 - §47
E) Personalversammlung
§48 - §52
D) Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat
§53 - §56
?
4) Jugend- und Auszubildendenvertretung,
Jugend- und Auszubildendenversammlung
§54 - §64
5)Vertretung der nicht ständig Beschäftigten
§65
6) Beteiligung der Personalvertretung
A) Allgemeines
§66 - §68
B) Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
§69- §74
C) Angelegenheiten in denen der Personalrat zu beteiligen ist
§75 - §81
D) Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates
§82
7) Gerichtliche Entscheidungen
§83 - §84
8)Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und
die Behandlung von Verschlusssachen
§85 - §93
9)Personalvertretungen in den Bundesländern
A) Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung
§94 - §106
B) Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
§107 - §109
10)Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts
11)Schlussfolgerung