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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
Was versteht man unter Rechnungswesen?
Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.Internes und externes Rechnungswesen
Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.
Bestandteile des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.- Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
- Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
- Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
- Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche
Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:- Debitor: Schuldner eines Unternehmens
- Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
- Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
- Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
- Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
- Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben
Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.
Tipps für ein besseres Verständnis
Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.Tipp 1 – keine Gesetze
Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.Tipp 2 – T-Konten
Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.Tipp 3 – keine Details
Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.Tipp 4 – Hilfe annehmen
Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.252 Schulungen (mit 8.709 Terminen) zum Thema Rechnungswesen mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Unser Referent veranschaulicht Ihnen in unserem Seminar die unterschiedlichen Abgrenzungs- und Bewertungsregeln. Anhand vieler Praxisfälle erfahren Sie, welche Beträge in die Anschaffungs-, Herstellungskosten oder in den Erhaltungsaufwand gebucht werden müssen. So bekommen Sie mehr Sicherheit in der Einschätzung der Sachverhalte und können Rechnungen bereits vorab richtig kontieren. Wertvolle organisatorische Tipps erleichtern Ihnen die künftige Zusammenarbeit mit Ingenieuren, Baufachleuten oder dem Einkauf in der Planungsphase von Neubauvorhaben und großen Instandhaltungsmaßnahmen.
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Umsatzsteuer in der Immobilienwirtschaft
- 05.11.2024
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In der Immobilienwirtschaft gibt es etliche umsatzsteuerrechtliche Berührungspunkte. Bereits beim Erwerb einer Immobilie oder aber bei der Bebauung eines Grundstücks stellt sich die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung – Vorsteuerabzug? Ist kein Vorsteuerabzug gegeben, so ist die ausgewiesene Umsatzsteuer ein Kostenbestandteil im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung.
Daneben ist im Rahmen der laufenden Verwaltung zu klären, wie vermietet werden soll, umsatzsteuerpflichtig oder frei? Dann ist bei einer Nebenkostenabrechnung wiederum fraglich, wie mit der Umsatzteuer zu verfahren ist und zu guter Letzt ist bei der Veräußerung ebenfalls die Umsatzsteuerfrage zu klären.
Wird erst im Rahmen einer Steuerprüfung, sog. Betriebsprüfung seitens des Finanzamts, die Umsatzsteuerfrage geklärt, ist es für den Steuerpflichtigen u. U. zu spät, die Steuernachzahlung beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage zuzüglich 6 % Zinsen p. a.
Das Online-Seminar soll Ihnen das Umsatzsteuersystem näherbringen, so dass Sie die täglichen Praxissachverhalte rechtssicher beurteilen können. Anhand von Beispielen, aber auch anhand der aktuellen EuGH- und BFH-Rechtsprechung werden Sie über den Rechtsstand informiert.
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Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor: Aktuelle rechtliche Anforderungen und bewährte Praktiken
- 20.09.2024
- Oberursel (Taunus)
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