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Unerlässliches Wissen im Unternehmen – Arbeitsrecht-Seminare auf Seminarmarkt.de

Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die in thematisch unterschiedliche Gesetze gegossen sind. Jugendschutz, Werksschutz und Gleichbehandlung werden ebenso in eigenen Gesetzen abgehandelt wie Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit, Einstellungen und Kündigungen. Um in diesem Dschungel den Durchblick zu behalten, vermitteln Seminare zum Arbeitsrecht unerlässliche Kenntnisse über die juristische Fassung von Arbeitsverhältnissen. Die Schulungen passen sich dabei der komplexen Sachlage an: Vom Überblick über die Grundlagen bis zu Weiterbildungen zu spezialisierten Details reicht das Angebot. Seminare im Arbeitsrecht können für Betriebsrat und Arbeitnehmer ebenso einschlägig sein wie für Recruiter, Personaler oder Geschäftsführer.

Was geschieht in Seminaren zum Arbeitsrecht?

Deutsches Arbeitsrecht gilt immer dann, wenn in Deutschland ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der folgende Kriterien erfüllt:

  • Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden.
  • Der Arbeitgeber gibt feste Arbeitszeiten (und in der Regel einen festen Ort) zur Erbringung der vereinbarten Leistung vor.

Dabei unterscheidet das deutsche Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht, bei dem der Arbeitsvertrag direkt zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber verhandelt wird, und dem kollektiven Arbeitsrecht, bei dem das Unternehmen mit einer Gewerkschaft über die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Anstellungsverhältnisse verhandelt. Deutsches Arbeitsrecht ist dabei eingebettet in:

  • Europäisches Recht, in der Regel in Form von EU-Richtlinien
  • Betriebsvereinbarungen
  • Tarifverträge

Seminare zum Arbeitsrecht verleihen den Teilnehmern die Fähigkeit, die Vorgaben aus diesem komplexen rechtlichen Gewirr in konkrete Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Sie werden in die Lage versetzt, einen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass er die Anforderungen der bestehenden Rechtsprechung mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens in Einklang bringt.

Was umfasst eine Arbeitsrecht-Schulung?

Eine Fortbildung im Arbeitsrecht kann einzelne konkrete Aspekte durchleuchten oder auch die Grundlagen des Arbeitsrechts vermitteln. Schon eine einführende Schulung umfasst dabei in der Regel alle Dimensionen, die bei Anstellungsverhältnissen einschlägig sind.

Diese beginnen nicht erst bei der Einstellung, sondern schon bei der Stellenausschreibung. Hier kommen bereits rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Gesetzestexten zum Tragen. Dazu gehört das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ebenso wie die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts. Juristisch einwandfreie Stellenausschreibungen und Einstellungsprozesse wiederum sind eine Voraussetzung für rechtskonforme Arbeitsverträge.

Laufende Arbeitsverhältnisse werden oft flexibel im Rahmen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle gestaltet und umgestaltet, die wiederum verschiedenen Teilzeitgesetzen und den bestehenden innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen genügen müssen. Aber auch für Fragen nach rechtskonformen Sanktionsinstrumenten und der Anreizsetzung bei ungenügenden Arbeitsleistungen gibt es Seminare zum Arbeitsrecht.

Auch am Ende der Zusammenarbeit stellen sich teils ganz unterschiedliche Fragen: Was ist bei einer Kündigung zu beachten, was, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird? Spezialisierte Seminare im Arbeitsrecht erlauben wiederum vertiefte Einblicke in einzelne der genannten Aspekte, aber auch in Fragen der Betriebsratstätigkeit, des Mutterschutzes oder antidiskriminatorischer Vorgaben.

Wer profitiert von einer Weiterbildung im Arbeitsrecht?

Die Personengruppe, die aus Seminaren im Arbeitsrecht Nutzen zieht, umfasst alle Angestellten und Führungskräfte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Anstellungsverhältnissen beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um strategische Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung, deren Umsetzung oder die Bearbeitung bestehender Arbeitsverhältnisse handelt. Zu den einschlägigen Kandidaten für eine Arbeitsrecht-Schulung gehören daher:


Trainings zu konkreten Anwendungen arbeitsrechtlicher Vorgaben erweitern dieses Feld sogar auf Sachbearbeiter, die sich etwa mit der personalrechtlichen Lage von Mutterschutzansprüchen oder Elternzeitregelungen auseinandersetzen.

Worin liegt für Unternehmen der Nutzen von Seminaren im Arbeitsrecht?

Eine arbeitsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Anstellungsverhältnissen gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen des Unternehmenserfolgs. Mangelt es hier an Kompetenzen, erwachsen jedem Betrieb Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat. Seminare im Arbeitsrecht verleihen allen relevanten Führungskräften und Mitarbeitern die Fähigkeit, diese Aufgaben reibungslos und rechtssicher durchzuführen. Fortbildungen im Arbeitsrecht vertiefen aber auch bestehende Kenntnisse in Spezialgebieten. So erlauben sie es, bestimmte Mitarbeiter in ihrem Ausbildungsprofil konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens hin zu profilieren. Eine relevante Weiterbildung im Arbeitsrecht erlaubt es dem Betrieb außerdem, legal unangreifbare Sanktions- und Anreizmechanismen zu setzen, die die wirtschaftliche Effizienz substanziell steigern können. Nicht zuletzt halten Weiterbildungen bereits einschlägig ausgebildete Mitarbeiter auf dem neuesten rechtlichen Stand – denn wenige Rechtsbereiche ändern sich so regelmäßig wie das Arbeitsrecht.

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Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient der Prävention von Arbeitsunfähigkeiten. In diesem Seminar wird im ersten Schritt die grundlegenden Ziele und Anwendungsbereiche erläutert. Im Fokus stehen dabei die oftmals komplexen rechtlichen Aspekte des BEM. Hier sollen Arbeitgeber unterstützt werden, wie sie einen korrekten und effektiven BEM-Prozess, BEM-Gespräche unter Berücksichtigung von möglichen Maßnahmen und weiteren Kooperationspartner gestalten können. Dabei sollen alle arbeitsrechtlichen Fragen aus der Praxis besprochen werden. Da das BEM auch eine hohe Bedeutung im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung hat, wird auch hier ein deutlicher Fokus angesetzt.

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Der Beschäftigtendatenschutz ist seit Wirksamwerden der DSGVO nicht nur von europarechtlichen Regelungen, sondern weiterhin von nationalen Vorschriften auch des Individual- und Kollektivarbeitsrechts geprägt. Seitens der Aufsichtsbehörden und Gerichte erlangt der Beschäftigtendatenschutz große Aufmerksamkeit – zuletzt durch Urteile des EuGH zur weitgehenden Europarechtswidrigkeit von § 23 HDSIG (und § 26 BDSG), zur Gestaltungsfreiheit in Kollektivvereinbarungen sowie zu Schadenersatzansprüchen von Arbeitnehmenden nach Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen des/der Arbeitgebenden. Übersehen wird häufig, dass auch Bewerber/-innen und Leiharbeitnehmer/-innen in den Anwendungsbereich des Beschäftigtendatenschutzes fallen. Dieser beginnt mit dem Bewerbungsprozess, setzt sich beim Onboarding der Mitarbeiter/-innen fort und endet erst mit der vollständigen Löschung aller Beschäftigtendaten, ggf. weit nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dazwischen kann es zu internen Ermittlungen, einem Profiling der Arbeitnehmer/-innen und der Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen kommen. Das Seminar gibt praktische Empfehlungen für die Umsetzung der vielfältigen Rechtspflichten an den Schnittstellen von Arbeits- und Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis.

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