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Unerlässliches Wissen im Unternehmen – Arbeitsrecht-Seminare auf Seminarmarkt.de

Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die in thematisch unterschiedliche Gesetze gegossen sind. Jugendschutz, Werksschutz und Gleichbehandlung werden ebenso in eigenen Gesetzen abgehandelt wie Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit, Einstellungen und Kündigungen. Um in diesem Dschungel den Durchblick zu behalten, vermitteln Seminare zum Arbeitsrecht unerlässliche Kenntnisse über die juristische Fassung von Arbeitsverhältnissen. Die Schulungen passen sich dabei der komplexen Sachlage an: Vom Überblick über die Grundlagen bis zu Weiterbildungen zu spezialisierten Details reicht das Angebot. Seminare im Arbeitsrecht können für Betriebsrat und Arbeitnehmer ebenso einschlägig sein wie für Recruiter, Personaler oder Geschäftsführer.

Was geschieht in Seminaren zum Arbeitsrecht?

Deutsches Arbeitsrecht gilt immer dann, wenn in Deutschland ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der folgende Kriterien erfüllt:

  • Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden.
  • Der Arbeitgeber gibt feste Arbeitszeiten (und in der Regel einen festen Ort) zur Erbringung der vereinbarten Leistung vor.

Dabei unterscheidet das deutsche Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht, bei dem der Arbeitsvertrag direkt zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber verhandelt wird, und dem kollektiven Arbeitsrecht, bei dem das Unternehmen mit einer Gewerkschaft über die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Anstellungsverhältnisse verhandelt. Deutsches Arbeitsrecht ist dabei eingebettet in:

  • Europäisches Recht, in der Regel in Form von EU-Richtlinien
  • Betriebsvereinbarungen
  • Tarifverträge

Seminare zum Arbeitsrecht verleihen den Teilnehmern die Fähigkeit, die Vorgaben aus diesem komplexen rechtlichen Gewirr in konkrete Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Sie werden in die Lage versetzt, einen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass er die Anforderungen der bestehenden Rechtsprechung mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens in Einklang bringt.

Was umfasst eine Arbeitsrecht-Schulung?

Eine Fortbildung im Arbeitsrecht kann einzelne konkrete Aspekte durchleuchten oder auch die Grundlagen des Arbeitsrechts vermitteln. Schon eine einführende Schulung umfasst dabei in der Regel alle Dimensionen, die bei Anstellungsverhältnissen einschlägig sind.

Diese beginnen nicht erst bei der Einstellung, sondern schon bei der Stellenausschreibung. Hier kommen bereits rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Gesetzestexten zum Tragen. Dazu gehört das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ebenso wie die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts. Juristisch einwandfreie Stellenausschreibungen und Einstellungsprozesse wiederum sind eine Voraussetzung für rechtskonforme Arbeitsverträge.

Laufende Arbeitsverhältnisse werden oft flexibel im Rahmen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle gestaltet und umgestaltet, die wiederum verschiedenen Teilzeitgesetzen und den bestehenden innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen genügen müssen. Aber auch für Fragen nach rechtskonformen Sanktionsinstrumenten und der Anreizsetzung bei ungenügenden Arbeitsleistungen gibt es Seminare zum Arbeitsrecht.

Auch am Ende der Zusammenarbeit stellen sich teils ganz unterschiedliche Fragen: Was ist bei einer Kündigung zu beachten, was, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird? Spezialisierte Seminare im Arbeitsrecht erlauben wiederum vertiefte Einblicke in einzelne der genannten Aspekte, aber auch in Fragen der Betriebsratstätigkeit, des Mutterschutzes oder antidiskriminatorischer Vorgaben.

Wer profitiert von einer Weiterbildung im Arbeitsrecht?

Die Personengruppe, die aus Seminaren im Arbeitsrecht Nutzen zieht, umfasst alle Angestellten und Führungskräfte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Anstellungsverhältnissen beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um strategische Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung, deren Umsetzung oder die Bearbeitung bestehender Arbeitsverhältnisse handelt. Zu den einschlägigen Kandidaten für eine Arbeitsrecht-Schulung gehören daher:


Trainings zu konkreten Anwendungen arbeitsrechtlicher Vorgaben erweitern dieses Feld sogar auf Sachbearbeiter, die sich etwa mit der personalrechtlichen Lage von Mutterschutzansprüchen oder Elternzeitregelungen auseinandersetzen.

Worin liegt für Unternehmen der Nutzen von Seminaren im Arbeitsrecht?

Eine arbeitsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Anstellungsverhältnissen gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen des Unternehmenserfolgs. Mangelt es hier an Kompetenzen, erwachsen jedem Betrieb Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat. Seminare im Arbeitsrecht verleihen allen relevanten Führungskräften und Mitarbeitern die Fähigkeit, diese Aufgaben reibungslos und rechtssicher durchzuführen. Fortbildungen im Arbeitsrecht vertiefen aber auch bestehende Kenntnisse in Spezialgebieten. So erlauben sie es, bestimmte Mitarbeiter in ihrem Ausbildungsprofil konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens hin zu profilieren. Eine relevante Weiterbildung im Arbeitsrecht erlaubt es dem Betrieb außerdem, legal unangreifbare Sanktions- und Anreizmechanismen zu setzen, die die wirtschaftliche Effizienz substanziell steigern können. Nicht zuletzt halten Weiterbildungen bereits einschlägig ausgebildete Mitarbeiter auf dem neuesten rechtlichen Stand – denn wenige Rechtsbereiche ändern sich so regelmäßig wie das Arbeitsrecht.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.526 Schulungen (mit 11.187 Terminen) zum Thema Arbeitsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 04.12.2024
  • Wuppertal
  • 790,00 €

  • 13.08.2024
  • Dresden
  • 1.065,05 €
14 weitere Termine

Webinar

  • 30.08.2024
  • online
  • 1.059,10 €
3 weitere Termine

In diesem Intensivseminar lernen Sie die Einsatzmöglichkeiten des FileMaker Server kennen. Wir führen Sie durch die Installation und Konfiguration aller Komponenten von FileMaker Server und ...

  • 30.08.2024
  • Düsseldorf
  • 1.059,10 €
8 weitere Termine

In diesem Intensivseminar lernen Sie die Einsatzmöglichkeiten des FileMaker Server kennen. Wir führen Sie durch die Installation und Konfiguration aller Komponenten von FileMaker Server und ...

  • 18.09.2024- 31.03.2026
  • Schwäbisch Hall
  • 3.590,00 €


Mit dieser inhaltlich sehr breit angelegten Qualifikation stehen Ihnen alle betrieblichen Einsatzgebiet mit kaufmännisch-organisatorischem Charakter offen (z. B. Einkauf, Vertrieb, Service, Materialwirtschaft). Ideal, wenn Sie beruflich voran kommen, aber sich nicht zu früh auf eine spezielle betriebliche Funktion festlegen wollen. Inklusive schriftlicher Teil der Ausbilderprüfung.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 713,41 €


> Die neueste Rechtsprechung zu aktuellen Einkaufs-Rechtsfragen




> Beispielhafte Fälle und Konsequenzen für die Praxis




> Schwerpunktthemen:

Gewährleistung

Produkthaftung

AGB-Entwicklungen

Werkverträge versus AÜG

Auslandseinkauf

Outsourcing

Sonderrechtsfragen wie Scheinselbstständigkeit

Internetrecht

Zulässige Vertragsklauseln

Kurz gelesen: Sonstiges zum Einkaufsrecht




> Internet-Live-Demo zur Präsentation zeitgemäßer Recherchemöglichkeiten zum Einkaufsrecht

Webinar

  • 02.10.2024
  • online
  • 113,05 €


Nutzen Sie bereits digitale Aufgabenlisten? Immer noch werden Aufgaben oft handschriftlich oder gar nicht notiert. Schade, denn die Möglichkeiten digitale Aufgabenlisten zu erstellen und mit Vorgesetzten und Team zu teilen sind mittlerweile vielfältig. Dabei sollten wir zwischen täglichen Aufgaben, die aus dem Tagesgeschäft resultieren und den Aufgaben aus Projekten unterscheiden.


In diesem kurzen Lernimpuls erfahren Sie, wie Sie To-Do-Listen-Software für die eigene tägliche Planung, aber auch für die Organisation und Umsetzung eines Projektplanes inklusive Überwachung des Arbeitsfortschrittes verwenden.


Webinar

  • 06.11.2024- 07.11.2024
  • online
  • 773,50 €


Die Tarifparteien haben in der Entgeltordnung für den TVöD und den TV-L die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieurinnen/Ingenieure und Technikerinnen/Techniker stärker in eigenen Abschnitten voneinander abgegrenzt. Auch bei den persönlichen Voraussetzungen haben die Tarifparteien in der letzten Tarifrunde erneut Änderungen vorgenommen, z.B. wurde die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin/Ingenieur" abgeschafft. Weitere Tätigkeitsmerkmale wurden neu gefasst.

  • 19.09.2024- 20.09.2024
  • Köln
  • 1.428,00 €
4 weitere Termine


Im Teil 1 befassen Sie sich mit der Umsetzung aller Anforderungen, die für alle Institute gelten.

 

Anforderungen für alle Institute

  • Gestaltung angemessener Vergütungssysteme
  • Strategieausrichtung der Vergütungssysteme und -parameter
  • Anforderungen an Abfindungen und Halteprämien
  • Bildung und Bemessung des Bonuspools
  • Ermittlung der Risikoträger (seit 2021)
  • Interne Kommunikation, Hinwirkungspflicht und Dokumentation
  • Angemessenheitsprüfung und Offenlegungsbericht

 

In Teil 2 werden die zusätzlichen Anforderungen besprochen, die für bedeutende Institute und seit 2021 größtenteils auch für weitere besonders regulierte Institute relevant sind.


Zusätzliche Anforderungen für besonders regulierte Institute

  • Ermittlung der Risikoträger und Gruppen-Risikoträger
  • Zielvereinbarungen und variable Vergütung bei Risikoträgern
  • Zurückbehaltung variabler Vergütung und Nachhaltigkeitsprüfung
  • Vorgaben für Vergütungsinstrumente und Clawback
  • Vergütungskontrollausschuss und zusätzliche Offenlegungspflichten
  • Erfahrungen aus der EZB-Prüfung zur Umsetzung der IVV (BayernLB)


Da Teil 1 und Teil 2 zeitlich auseinanderliegen und man diese Zeiträume auf seminarmarkt.de nicht angeben kann, finden Sie alle Termine für Teil 2 hier:

 

- 21./22. März 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 17./18. Juni 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 09./10. Okt. 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 28./29. Nov. 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar

 

Teil 1 und Teil 2 sind einzeln buchbar und frei kombinierbar. Das Seminar wird stets an Neuerungen angepasst.

  • 25.09.2024- 28.10.2024
  • Hamburg
  • 1.379,28 €
1 weiterer Termin

1. Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Begriff der Personalkosten
Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
Aufzeichnungspflichten
Anmeldung und Abführung der Abzugsbeträge
Zahlung und Buchung der Personalkosten
Teillohnzahlungszeiträume
einmalige Zuwendungen und sonstige Bezüge
Lohn- und Gehaltsvorschüsse
Einbehaltungen von Lohnzahlungen
Vermögenswirksame Leistungen
nicht lohnsteuerpflichtige Sachzuwendungen und
Sonstige Leistungen an Arbeitnehmer
Sachbezüge bei Arbeitnehmern
- Einzelbewertung
- Fahrzeugüberlassung
- Verpflegung und Wohnung nach der Sachbezugsverordnung
- Belegschaftsrabatte
Direktversicherungen
Altersteilzeit
Minijobs und Aushilfslöhne

2. Lohn- und Gehaltsabrechung mittels EDV (Lexware oder Datev)
Firmenstammdaten und Mitarbeiterstammdaten
Krankenkassen
Lohnarten
Kontenstamm
Bewegungsdaten

Webinar

  • 19.08.2024- 20.08.2024
  • online
  • 1.005,55 €
1 weiterer Termin

Arbeitszeit 4.0 - In diesem Seminar werden im ersten Schritt die verschiedenen Vorgaben der Arbeitszeit beleuchtet. Dazu zählen gesetzliche, tarifrechtliche, betriebsverfassungsrechtliche und individual-arbeitsrechtliche Aspekte. Im nächsten Schritt werden die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle inkl. Regelungsmöglichkeiten vorgestellt (Feste Arbeitszeiten, Gleitzeit, Bereitschaft, Schicht- und Dienstpläne, Jahres- und Lebensarbeitszeit, Home Office). Abschließend erfolgt ein Überblick über typische Gestaltungsthemen wie Mehrarbeit, Arbeitszeitkonten, Urlaub und Entgeltfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten, sowie Umkleidezeiten und Zeiterfassung. 

Webinar

  • 25.09.2024
  • online
  • 474,81 €
1 weiterer Termin

Nach einer knappen Auffrischung der Grundlagen des AGG erfahren Sie, welche Schritte der Beschwerdebearbeitung nach § 13 AGG sinnvoll sind. Diese werden Schritt für Schritt besprochen und im Anschluss anhand eines fiktiven Beispiels gemeinsam bearbeitet. Es wird vermittelt, wie die Analyse der Diskriminierungsbeschwerde vorgenommen werden kann. Außerdem werden Möglichkeiten besprochen, wie ein Gespräch mit der betroffenen Person und der vermeintlich verursachenden Person geführt werden kann. Dabei werden die Kommunikation und Verantwortlichkeiten der Arbeitgebenden beleuchtet. Grundkenntnisse des AGG werden vorausgesetzt.

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