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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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  • 29.11.2024
  • Frankfurt am Main
  • 359,38 €


Im Rahmen eines Unternehmenskaufs sind eine Vielzahl von arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Aufgaben- und Problemstellungen zu meistern. Dieses Seminar gibt einen praxisorientierten und aktuellen Überblick zu allen rechtlichen sowie strategischen Herausforderungen und Rechtsfragen. Es werden wichtige Praxistipps und Lösungsansätze aus arbeitsrechtlicher und aus gesellschaftsrechtlicher Sicht vermittelt.

  • 05.12.2024
  • Frankfurt am Main
  • 359,38 €


Nach einem Überblick über Steuerpflicht unter Berücksichtigung von Auslandssachverhalten und Steuertatbeständen sowie -befreiungen liegt der Hauptschwerpunkt des Seminars in der Unternehmensnachfolge. Es wird dargestellt, zu welchen praktischen Umsetzungen die steuerrechtlichen Vorgaben zwingen. Dies bedeutet, Erwerbe von Todes wegen zu vermeiden und Übertragungen unter Lebenden auf den gewählten Stichtag zu optimieren.

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  • Beginn jederzeit möglich
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Alle Bereiche des Zivilrechts haben Ausstrahlungen in das Erbrecht, und zwar sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich. Deshalb gewinnt dieses Fachgebiet eine immer größere praktische Bedeutung, der die klassische Ausbildung von Juristen/-innen nicht im gebotenen Maße gerecht wird. In diesem 10-teiligen Einführungskurs stellen Ihnen Rechtsanwältin Dr. Eva Kreienberg und der Vorsitzende Richter am LG Stuttart a. D. Walter Krug abwechselnd alle praxisrelevanten Bereiche des Erbrechts einschließlich der Bezüge zu angrenzenden Rechtsgebieten (bspw. Immobiliarsachenrecht, Gesellschaftsrecht, Prozessrecht) systematisch, verständlich und umfassend dar. Anhand von Fällen wird der Stoff vertieft. Sie erhalten aktuelle Manuskripte, die Falllösungen und die ppt.-Folien.

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  • Beginn jederzeit möglich
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  • 166,60 €


Das Seminar gibt einen Überblick über die Haftung von Leitungs- und Aufsichtsorganen vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderungen an ein modernes Risikomanagement. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt die Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen und deren prozessuale Besonderheiten ein. Ziel des Seminars ist es einerseits, Organe in der laufenden Beratung vor Haftungsrisiken zu schützen und andererseits, berechtigte Ansprüche nach einer Pflichtverletzung zielsicher geltend zu machen.

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  • online
  • 166,60 €


Gesellschafterdarlehen sind ein wichtiges Element der Finanzierung von Gesellschaften. Seine wesentliche praktische und rechtliche Bedeutung hat der Begriff „Gesellschafterdarlehen“ im Recht der GmbH (und der GmbH & Co. KG). In diesem Seminar steht die Rechtslage bei der GmbH im Vordergrund, zudem werden die Unterschiede zu Personengesellschaften und zur Aktiengesellschaft erläutert. Ebenso steht das Recht des Gesellschafterdarlehens im engeren Sinne im Vordergrund. Das Seminar behandelt jedoch auch die Rechtsfragen wirtschaftlich vergleichbarer Forderungen bzw. Gesellschafterleistungen.

Webinar

  • 27.03.2025
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Aufgrund der geopolitischen Lage und der aktuellen Energiekrise, kommt der ohnehin schon turbulenten Energiesektor noch mehr in Bewegung. Strom- und Gaspreisbremse, Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, EEG 2023 … - staatliche Vorgaben müssen in kürzester Zeit umgesetzt werden, und manche Regelungen werden in der Umsetzungsphase schon wieder von der Politik überarbeitet. Im Steuer- und Rechnungswesen bei den Energieversorgern ist die Verunsicherung daher groß.

Wir unterstützen Sie als Praktiker dabei, den Überblick zu behalten und bieten Ihnen ab sofort am Ende eines jeden Quartals ein Update-Seminar an, dass Sie über aktuelle praxisrelevante Themen im Bereich Steuer- und Gesellschaftsrecht, Umsatzsteuer und Rechnungslegung auf dem Laufenden hält. So können Sie die Relevanz für Ihr Unternehmen besser abschätzen und Änderungen frühzeitig und rechtssicher umsetzen.

Das Quartals-Update mündet im Dezember in unser Seminar „Jahresupdate für Energieversorger“.

  • 28.11.2024
  • Frankfurt am Main
  • 359,38 €


Über einen Zeitraum von nunmehr knapp 25 Jahren ist die Managerhaftung in Deutschland stetig verschärft worden. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen und aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Detaillierte Kenntnisse der zivil- und strafrechtlichen Haftungsstrukturen sind deshalb für alle von Bedeutung, die in der Praxis als Berater/-in oder in leitender Tätigkeit für ein Wirtschaftsunternehmen tätig sind.

  • 29.11.2024
  • Frankfurt am Main
  • 359,38 €


Thema ist die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in Krise und Insolvenz. Die gesetzlichen Regelungen (insb. § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO) werden anhand aktueller Rechtsprechung sowie praktischer Beispielfälle detailliert besprochen und es wird aufgezeigt, welche Haftungsrisiken hierdurch für Gesellschafter/-innen bestehen und wie diese vermieden werden können.

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  • 166,60 €


In dem Vortrag geht es um die Insolvenzantragspflicht der Leitungsorgane juristischer Personen und ihre Folgen. Erläutert wird neben der Voraussetzung für die Entstehung der Antragspflicht die Unterscheidung zwischen Gesamt-und Einzelschäden, für deren Ersatz die Geschäftsleiter/-innen persönlich haften, wenn sie nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. In Abgrenzung zu dieser deliktischen Haftung wird der mit dem Sanierungsfortentwicklungsgesetz im Jahr 2020 neu in die Insolvenzordnung eingefügte § 15b InsO vertieft dargestellt. Die einzelnen Voraussetzungen der Haftung der Gesellschaftsorgane auf Ersatz verbotener Auszahlungen nach Eintritt des Insolvenzgrundes werden unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zu den früheren gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Einzelnen dargestellt. Sodann beschäftigt sich der Referent mit der Haftung der Kommanditisten von Personenhandelsgesellschaften, die entweder aufgrund einer nicht gezahlten Einlage eintritt oder infolge der Auszahlung von (Schein-)gewinnen wieder auflebt. Insoweit geht es vor allem um den Umfang dieser Haftung, die im Insolvenzverfahren vom Verwalter/der Verwalterin geltend gemacht wird. Abschließend stellt der Referent eine Reihe von insolvenzrechtlichen Einzelfragen dar, die sich im Zusammenhang mit der Insolvenz von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften stellen.

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Darlehen, die beteiligte Gesellschafter/-innen der Gesellschaft geben, unterliegen seit Inkrafttreten des MoMiG im Jahr 2008 der Subordination gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 des § 39. Für die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen gelten seither nicht mehr die früheren Eigenkapitalersatzregeln. An deren Stelle ist die Anfechtung nach § 135 InsO getreten. Diese erfasst auch die Fälle, in denen Gesellschafter/-innen „ihrer“ Gesellschaft lediglich Sicherheiten zur Verfügung stellen, mit denen sie von dritter Seite gewährte Kredite absichern. Gegenstand des Vortrags sind die Voraussetzungen, unter denen die Darlehensrückzahlung oder das Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin aufgrund der Rückzahlung des gesicherten Darlehens eines Dritten nach § 135 InsO anfechtbar sind. Ferner geht es um Anfechtungsfragen, soweit diese einen gesellschaftsrechtlichen Bezug haben. Dies betrifft etwa die Deckungs- und Vorsatzanfechtung von (Dritt-)Zahlungen der Geschäftsleiter/-innen persönlich, das Verhältnis von Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Insolvenzantragspflicht sowie die Anfechtung der Ausschüttung von Scheingewinnen. Schließlich werden Fragen des Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen erörtert. Hier geht es etwa um die Haftung der Organe des Schuldners/der Schuldnerin im Fall der Eigenverwaltung oder die Fortsetzung der Gesellschaft im Insolvenzplanverfahren.
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