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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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Praktischer Einsatz und rechtliche Aspekte von KI im HR-Bereich

Ob Recruiting, Employer Branding oder Personalentwicklung: KI-Tools bieten in den Human Resources verschiedenste Möglichkeiten, Routinetätigkeiten abzunehmen und Prozesse zu verschlanken. Gleichzeitig ist vor allem im HR-Bereich ein wohlüberlegter Einsatz von KI notwendig, da regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auch der AI Act stuft viele KI-Tools im HR-Bereich als Hochrisikosysteme ein, sodass besonders hohe Compliance-Anforderungen gelten.

In diesem Lehrgang erkunden Sie den Einsatz von KI im Personalwesen. Während Sie an Tag 1 Use Cases und KI-Tools für HR-Prozesse kennenlernen, bilden Sie sich an Tag 2 zum rechtlich sicheren Einsatz von KI weiter. Neben Rechten, Pflichten und Haftung der Arbeitnehmer werden auch datenschutzrechtliche Aspekte diskutiert. Darüber hinaus werden Compliance-Risiken wie Bias und Diskriminierung sowie die KI-Verordnung behandelt. Mit dem Lehrgang bereiten Sie sich umfassend auf die Einführung von KI in Ihrer Organisation vor: Sie bauen nicht nur Ihre KI-Kenntnisse für Ihre eigenen HR-Prozesse aus, sondern können dieses Wissen auch an die Mitarbeitenden in Ihrer Organisation weitergeben. Mit bestandener Prüfung sichern Sie sich das Zertifikat „Experte für KI im Personalwesen“.

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Motive für einen Unternehmenskauf können Nachfolgekonstellationen, Umstrukturierungen oder der Einstieg eines neuen Managements oder Investors sein. In der Praxis haben sich viele Besonderheiten bei der Vorbereitung und Durchführung eines Unternehmenskaufs etabliert. Viele Begriffe und Strukturen stammen aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und sind aus sich heraus oftmals kaum verständlich. Schwerpunkte und Trends sind zudem im ständigen Wandel begriffen. Auch betriebswirtschaftliche Aspekte wie Fragen der Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung fließen mit ein. Ein Verständnis der Zusammenhänge und Fachbegriffe ist unerlässlich, um Ihre Interessen rechtsicher umzusetzen, denn nur so können Sie bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Dieses Seminar ermöglicht Ihnen, rechtliche Hürden bei der Vorbereitung, insbesondere im Rahmen der Due Diligence, bei den Vertragsverhandlungen und in der Kommunikation und Durchführung zu überwinden und dem Verhandlungspartner auf Augenhöhe zu begegnen.

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Der digitale Handel stellt für große und kleine Onlinehändler auch rechtlich eine große Herausforderung dar. Der Dschungel an Rechtsvorschriften, die beachtet werden müssen, ist dicht und kaum überschaubar. Der Onlinehandel betrifft die unterschiedlichsten Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutz und vieles mehr. Passieren hier Fehler, hat das zumeist kostenintensive Folgen. Das rechtliche Risiko ist hoch, denn das eigene Onlineangebot ist transparent und von jedermann einsehbar. So haben Abmahner oftmals ein leichtes Spiel. Dieses Seminar vermittelt verständlich und praxisnah das rechtliche Rüstzeug, das Onlinehändler benötigen, um ihren Onlineshop rechtssicher zu betreiben und rechtliche Probleme im Vorfeld zu erkennen. Es werden anschaulich diejenigen Themen angesprochen, die im Tagesgeschäft immer wieder auftauchen.

E-Learning

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Dieses Seminar dient der Vermittlung von IT-Grundlagenkenntnissen in Bezug auf informationstechnologische Prozesse und beleuchtet die jeweiligen Anforderungen und das Verhältnis zwischen Informationssicherheit und Datenschutz. Durch die fortschreitende Digitalisierung und hiermit im Zusammenhang stehende, unvermeidbare Nutzung von IT-Dienstleistungen müssen Datenschutzbeauftragte zur Bewältigung ihrer Tätigkeit über ein grundlegendes informationstechnologisches Verständnis unter Berücksichtigung datenschutz-rechtlicher Vorgaben verfügen.

Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt daher auf der Darstellung von Begrifflichkeiten der IT, welche Gegenmaßnahmen zum Schutz von Unternehmensdaten ergriffen werden können und Schnittstellen zur Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.


Webinar

  • 10.09.2024- 12.09.2024
  • online
  • 1.898,05 €


Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fordert von Geschäftsführenden die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn in einem Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeitende mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Nach Art. 37 Abs. 5 DS-GVO muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass der DSB über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt.

Das für die Position des Datenschutzbeauftragten notwendige Fachwissen erhalten die Teilnehmenden innerhalb von nur 3 Tagen der Schulung „Betriebliche/r Datenschutzbeauftrage/r“.




Webinar

  • 11.09.2024
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Arbeitgeber setzen zunehmend auf Künstliche Intelligenz in der Personalarbeit!

Personalauswahl durch KI, automatisierte Abmahnungen, ja sogar Kündigungen sind schon vorgekommen. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben selten eingehalten.Und hier kommen Sie ins Spiel! Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die Interessen der Belegschaft bei der Implementierung von KI gewahrt bleiben und die Rechte Ihrer Kollegen geschützt werden.

Lernen Sie in unserem Online-Seminar, wie KI zum Vorteil der Mitarbeiter eingesetzt werden kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen erfolgreichen Übergang in die Zukunft für alle zu gewährleisten.

Sie werden als Betriebsrat in die Lage versetzt, die Einhaltung der geltenden und noch kommenden individualarbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regeln zu überwachen.

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich!

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