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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fordert von Geschäftsführenden die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn in einem Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeitende mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Nach Art. 37 Abs. 5 DS-GVO muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass der DSB über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt.

Das für die Position des Datenschutzbeauftragten notwendige Fachwissen erhalten die Teilnehmenden innerhalb von nur 3 Tagen der Schulung „Betriebliche/r Datenschutzbeauftrage/r“.




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  • 11.09.2024
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Fachseminar

Homeoffice – Mobiles Arbeiten – Workation

Rechtliche Aspekte des zeit- und ortsflexiblen Arbeitens

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit 4.0 ist das zeit- und ortsflexible Arbeiten, das in den vergangenen Jahren rasant an Fahrt aufgenommen hat und (fast) unverzichtbar geworden ist. Doch welche rechtlichen Themen sind zu beachten, um die modernen Arbeitsbedingungen für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen sicher zu gestalten und zu regeln?

Das Fachseminar gibt Ihnen einen Überblick über die arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekte, die Anforderungen aus Sicht der Informationssicherheit bzw. dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie angrenzende rechtliche Fragestellungen. Etablieren Sie im Anschluss das für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation am sinnvollsten funktionierende Arbeitsmodell, um ein attraktives, zukunftsfähiges Arbeitsumfeld zu schaffen.

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  • 13.11.2024
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Das Seminar behandelt anhand eines konkreten Falles (“Fallstudie“), wie sich die heute geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben auf die Ermittlungen, die Vorbereitungen sowie die spätere gerichtliche Kontrolle einer Verdachtskündigung auswirken. Anhand eines „Altfalles“ soll diskutiert werden, ob und wie das damalige Handeln des Arbeitgebers mit Blick auf datenschutzrechtliche Implikationen heute zu bewerten ist und was für künftige Fälle daraus abzuleiten ist.

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  • 14.11.2024
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Praxisworkshop zu Datenrecht, IP-Recht, Steuerrecht und Vertragsgestaltung im Bereich KI & Big Data

Anwendungen und Tools mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data sind mittlerweile Unternehmensalltag. Ob Entscheidungsträger, Manager oder Mitarbeiter – auf allen Ebenen müssen handelnde Personen, die im Kontext von KI- und Big Data-Projekten arbeiten oder diese initiieren, sich zwangsläufig auch mit einer Vielzahl neuer und komplexer Rechtsfragen befassen. Daten sind der Treiber von KI. Dieses Modul setzt daher bei der Klärung rechtlicher Aspekte in Bezug auf Beschaffung, Generierung und Weitervermarktung von Big Data als Grundlage erfolgreicher KI-Projekte an: Welcher Rechtsrahmen ist bei der Datenerhebung zu beachten? Welche Haftung kann das Unternehmen im Kontext mit der Verwertung der Daten als „Rohstoff“ treffen? Daran anschließend rücken Rechtsfragen rund um den Einsatz von KI in den Mittelpunkt: Welche Besonderheiten gelten für die Lizenzierung KI-basierter Software? Welche Regelungsbestrebungen gibt es aktuell auf EU-Ebene?

Dieser Praxisworkshop fokussiert sich auf die Klärung komplexen Rechtsfragen. Unser interdisziplinäres Referententeam aus Datenschutz-, IT-, IP- und Steuerrecht vermittelt die rechtlichen Grundlagen für KI- und Big Data Projekte. Die interaktive Diskussion von Praxisbeispielen und vertraglichen Regelungen mit den Teilnehmern sorgt für einen unmittelbaren Wissenstransfer in die Praxis. 

  • 15.11.2024
  • Wiesbaden
  • 999,60 €
1 weiterer Termin

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes wird für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden die Einführung einer internen Meldestelle verpflichtend! Das Gesetz schreibt vor, dass die mit dem Betrieb der Meldestelle betrauten Mitarbeiter:innen über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. In unserem Seminar erlangen Sie alle Kenntnisse, die Sie für den fachkundigen Betrieb Ihrer internen Meldestelle und die Bearbeitung von eingehenden Hinweisen benötigen. Wir vermitteln die Rechtsgrundlagen für den Betrieb der Meldestelle, sowie den gesetzlichen Rahmen für die Fallbearbeitung.

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  • 19.11.2024
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  • 1.285,20 €


- Aktuelle aufsichtsrechtliche Vorgaben
- Umsetzung der Vorgaben: Beschwerdeprozesse, Beschwerdebearbeitung, Meldungen, Berichterstattung
- Besonderheiten für Zahlungsdienstleister
- Exkurs zum Beschwerdeverfahren gem. Art. 71 MiCAR , Beschwerdemanagement gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Kontrollen vom Beschwerdemanagement und Compliance
- Datenschutzrechtliche Aspekte

  • 19.11.2024- 22.11.2024
  • Berlin
  • 1.902,81 €


In diesem Seminar werden Ihnen die aktuell maßgeblichen modernen Managementmethoden und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Belegschaft erläutert. Als kompetenter Ansprechpartner können Sie so auf anstehende Veränderungen rechtzeitig und vorausschauend reagieren und sind in der Lage, möglichen nachteiligen Folgen für die Arbeitnehmer gezielt entgegenzuwirken.

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