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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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Computerimplementierte Erfindungen finden sich in unserer technologieorientierten Wirtschaftswelt in fast allen modernen Produkten, als eigene Erfindung des/der Anbieters/-in oder einlizenziert. Anders, als oft angenommen, sind Patente auf Software auch gängige Praxis des Wirtschaftslebens. Neben dem Schutz über das Patentrecht ist Software aber eines der wenigen Produkte, das für seinen Inhalt auch noch ein zweites Schutzrecht kennt, nämlich das Urheberrecht.

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Die Vertragscheckliste – was muß ´drin sein ?

Auswahl möglicher Klauseln:




1. 2000-Fähigkeitsklausel

2. Salvatorische Klausel

3. Pönale
4. AGB

5. Geheimhaltungsklausel

6. Prüfvorschriften

7. Gerichtsstand

8. Haftungsausschluß für Dritte

9. Weitergabe von Aufträgen

10. zugesicherte Eigenschaften ?

11. Verletzung von Schutzrechten Dritter

12. zufälliger Untergang der Ware, zufällige Verschlechterung

13. Konkurs- und Vergleichsfall, Zahlungsfähigheit des

Lieferanten

14. Bürgschaften

15. Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen

16. Vertragslaufzeit, Beginn, Ende, Kündigungsmodalitäten, -

fristen

17. § 377 HGB (unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht)

18. Abbedingung von § 377 HGB ganz oder in Teilen

mindestens 32 weitere Klauseln

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Der Datenschutz hat theoretisch seit Jahrzehnten die Abläufe in den Personalabteilungen geprägt – praktisch wurde der Datenschutz im HR stiefmütterlich behandelt. Das kann sich heutzutage kein Unternehmen mehr leisten. Nicht nur, weil die DSGVO vor über 5 Jahren Geltung erlangt hat und mit erheblichen Bußgeldern droht, sondern auch, weil nahezu alle Prozesse digitalisiert sind und die Vernachlässigung der Datensicherheit zu einem IT-Super-GAU im Unternehmen führen kann. 2024 wird dazu die KI-Verordnung die Bühne betreten und erhebliche Auswirkungen auf moderne, digitale Recruiting- und Personalmanagementverfahren mit sich bringen. Zeit, sich näher mit diesen spannenden Themen zu befassen!

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8 weitere Termine

Handelsrecht und Steuerrecht müssen in Unternehmen bei der Bilanzierung des Anlagevermögens genau betrachtet werden. Wer Prozesse optimieren und korrekt bilanzieren will, muss über ein fundiertes Wissen über Ansatz- und Bewertungsvorschriften und deren Auswirkungen auf Vermögensstruktur und Erfolg verfügen, wie es in unserer Fortbildung Anlagenbuchhaltung vermittelt wird. Im Bereich der Anlagenbuchhaltung spielen dabei vor allem auch internationale Bilanzierungsvorschriften wie IAS/IFRS eine zunehmende Rolle.
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