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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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In Industrie und Handel dienen Lizenzverträge häufig dazu, Dritten unter definierten Bedingungen ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten einzuräumen. Dazu ist es nötig, im Lizenzvertrag rechtssichere Regelungen für Veräußerer und Erwerber zu treffen. Wie wirksam solche Klauseln sind, hängt letzten Endes vom aktuellen Bestand der Rechte, den Anforderungen der jeweils gültigen Gesetze und von einer verantwortungsvollen Ausarbeitung des Lizenzvertrages ab.

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In der kaufmännischen Buchführung sind Fragen der laufenden Bilanzierung und zum Jahresabschluss wichtige Instrumente, um Vermögen und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge zu ermitteln. Noch immer entstehen dabei Fehler in Unternehmen, die Kosten verursachen. Eine sorgfältige Einführung in und Umsetzung der Bilanzierung und Jahresabschluss ist Pflicht für eine professionelle und effiziente Doppik.Wir vermitteln Ihnen in unserem Seminar das nötige Fachwissen für die erfolgreiche Durchführung der Bilanzierung und des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung von Gemeindehaushaltsrecht und Handelsrecht. Wir erörtern praxisnah Ansätze zur Bilanzpolitik und nehmen eine Jahresa...

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02-119 - VDA 6.3 - Prozessauditor Update - von VDA 6.3:2016 zu VDA 6.3:2023 Fortbildung für bereits ausgebildete VDA 6.3:2016-Auditoren

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Das Basisseminar für Einsteiger

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1 weiterer Termin

1. Die Grundlagen des HGB
1.1. Kaufmannseigenschaft
1.2. Zentrale Änderung der Rechnungslegung nach neuem HGB

1.3 Wareneingangskontrolle - § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht)
1.3.1 Gewährleistung

1.4 Pflichtverletzung
1.5 Verjährung - § 439 HGB
1.6 Handlungsvollmacht - § 54 HGB Absatz 2

2. In welchen Situationen ist das HGB praxisrelevant?
2.1 HGB in Abgrenzung zu IFRS
(internationale Financial Reporting Standards)

3. Auf was ist besonders zu achten (ABC-Regelungen)?

4. In wie weit sind Veträge und Vertragsunterlagen HGB- konform
zu gestalten?

5. Die verschiedenen Vertragsarten im Lichte der Schuldrechtsmodernisierung
5.1 Kaufvertrag
5.2 Dienstvertrag
5.3 Werkvertrag
5.4 Werklieferungsvertrag
5.5 Sonderverträge wie Just – In – Time, Konsilager, etc.

6. Bilanz, G+V, Buchführung, Inventur

7. Auswirkung und Umsetzung in der Praxis
7.1 Fallübungen

  • 12.11.2024- 15.11.2024
  • Augsburg
  • 2.713,20 €
2 weitere Termine

Ein 4-tägiges bAV-Grundlagenseminar mit Praxis-Workshop für einen schnellen und systematischen Einstieg in die betriebliche Altersversorgung.

  • 15.11.2024
  • Frankfurt am Main
  • 1.594,60 €


- BGH, EPA-BK & UPC zu: Bestimmung der objektiven Aufgabe | Bestimmung des Fachmanns | Nichtberücksichtigung von Merkmalen | Bestimmung des Ausgangspunkts | Rückgriff auf allgemeines Fachwissen | Anlass-Rechtsprechung could-would
- Die aktuelle Rechtslage nach BGH, EPA-BK & UPC
- wichtige Entscheidungen im Vergleich
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Rechtsanwendung und Auslegung

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


1. Die Grundlagen des HGB
1.1. Kaufmannseigenschaft
1.2. Zentrale Änderung der Rechnungslegung nach neuem HGB

1.3 Wareneingangskontrolle - § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht)
1.3.1 Gewährleistung

1.4 Pflichtverletzung
1.5 Verjährung - § 439 HGB
1.6 Handlungsvollmacht - § 54 HGB Absatz 2

2. In welchen Situationen ist das HGB praxisrelevant?
2.1 HGB in Abgrenzung zu IFRS
(internationale Financial Reporting Standards)

3. Auf was ist besonders zu achten (ABC-Regelungen)?

4. In wie weit sind Veträge und Vertragsunterlagen HGB- konform
zu gestalten?

5. Die verschiedenen Vertragsarten im Lichte der Schuldrechtsmodernisierung
5.1 Kaufvertrag
5.2 Dienstvertrag
5.3 Werkvertrag
5.4 Werklieferungsvertrag
5.5 Sonderverträge wie Just – In – Time, Konsilager, etc.

6. Bilanz, G+V, Buchführung, Inventur

7. Auswirkung und Umsetzung in der Praxis
7.1 Fallübungen

  • 14.10.2024- 15.10.2024
  • München
  • 1.654,10 €
1 weiterer Termin

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden drastisch verschärft. Diese können im Falle eines Datenschutzverstoßes nun Bußgelder in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten weltweiten Konzern-Jahresumsatzes verhängen. Parallel wurden die Rechte der Betroffenen gestärkt. Sie können Schadenersatzklagen leichter geltend machen und durchsetzen. 

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie eine wirksame Datenschutzorganisation einrichten, um Verstöße zu minimieren.

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