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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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Dieses Grundlagenseminar bietet eine praxisorientierte Einführung in das Thema Korrosion und erläutert die Ausführung und Prüfung kathodischer Schutzanlagen. Die Teilnehmenden lernen, Ursachen der Korrosion besser zu beurteilen sowie geeignete kathodische Maßnahmen zur Vermeidung von Korrosion zu ergreifen und zu überwachen. Dazu besprechen wir die wichtigsten nationalen und internationalen Vorschriften und Regelwerke zum Thema kathodischer Korrosionsschutz.

Die Ausbildungsinhalte sind auf die Anforderungen der  DIN EN ISO 15257:2017 abgestimmt, wobei der Schwerpunkt auf den Anwendungsbereichen 5.1 und 5.2 liegt. Das Seminar endet mit der schriftlichen Prüfung "KKS-Fachkraft / CP Specialist, Teil 1: Grundlagen" durch die TAW Cert GmbH.

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Der Bereich der Gebäudeenergieberatung unterliegt ständiger Aktualisierung und Veränderung.
Neue Technik und geänderte gesetzliche Anforderungen sowie neue Förderrichtlinien erfordern regelmäßige Anpassungen in der Beratung.

Damit Sie Ihre Beratungen aktuell halten und korrekt durchführen, an Förderprogrammen teilnehmen sowie Ihre Zulassungen erhalten können, müssen Sie regelmäßig Weiterbildungen mit unterschiedlichem Umfang nachweisen.
Der notwendige Fortbildungsumfang hängt von Ihrer Ausbildung sowie Ihrer Tätigkeit im Bereich Energieberatung ab.

Hinweils:
Für die Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste benötigt ein Experte alle drei Jahre den Nachweis von 24 UE aus dem Fortbildungskatalog der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
Weitere Hinweise hierzu unter:
www.energie-effizienz-experten.de

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Unterweisungsnachweis gemäß VDI 2700

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  • 21.01.2025- 28.01.2025
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Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln

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1. Recht im Lager
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2. Sicherheit
> Gefahrengut
> Unfallschutz (mit Videovorführung)
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3. Führung
> Rolle und Aufgabe der Führungskraft
> Das zeitgemäße Anforderungsprofil
> Führungsstile
> Aufgaben des Lagerleiters
> Führung schwieriger Mitarbeiter
> Die Aufgaben im Einzelnen
> Reaktion bei Problemen (Leistung, Fehlzeiten, Mehrarbeit etc.)
> Schwierige Fälle mit der Videokamera verhandeln, aufnehmen, abspielen
und besprechen

4. Qualität
> Servicegrad
> Fehlerquellen
> WE – und WA - Kontrollen
> Zertifizierung von Dienstleistungen wie z.B. Speditionen

Wirtschaftlichkeit permanent verbessern

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  • 08.04.2025
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Die Liquidation einer GmbH ist beschwerlich und die gesetzlichen Vorgaben sind komplex. Vor allem die Besteuerung in der Liquidation birgt an vielen Stellen Risiken, für die Sie als Berater aus haftungsrechtlicher Sicht sensibilisiert sein sollten.

In unserem Seminar stellen wir Ihnen mithilfe eines Ablaufschemas die wichtigsten Schritte der Liquidation vor und zeigen Ihnen die Steuerfolgen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene auf. Anhand von Fallbeispielen erhalten Sie Gestaltungsempfehlungen.

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  • 05.02.2025
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  • 1.422,05 €


Immer schärfere Anforderungen aus Gesetzen, Regularien und Standards zwingen Unternehmen zum Nachweis eines effizienten Compliance Management-Systems. Sie als Compliance-Verantwortlicher müssen nicht nur die Unternehmensleitung, sondern auch Investoren, Banken und Wirtschaftsprüfer umfassend über die Compliance-Aktivitäten informieren sowie Compliance-Verstöße melden. 

In diesem Seminar erhalten Sie einen konkreten Leitfaden, um ein professionelles Compliance Reporting aufzubauen, mit dem Sie wirklich auf der rechtssicheren Seite sind. 

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