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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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Die Vertragscheckliste – was muß ´drin sein ?
( hier ein kleiner Auszug von min. 51 Klauseln)
1. Salvatorische Klausel
2. Pönale
3. Gefahrübergang
4. AEB
5. Geheimhaltungsklausel
6. Werknutzungsrecht
7. Gerichtsstand
8. Haftungsausschluß für Dritte
9. Weitergabe von Aufträgen
10. garantierte Eigenschaften ?
11. Verletzung von Schutzrechten Dritter
12. Personenbezogene Daten speichern ?
13. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen
14. zufälliger Untergang der Ware, zufällige Verschlechterung
15. Insolvenz- und Vergleichsfall, Zahlungsfähigkeit d.
Lieferanten
16. Bürgschaften
17. Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen
18. Vertragslaufzeit, Beginn, Ende, Kündigungsmodalitäten, -
fristen
19. § 377 HGB (unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht)
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Informationen zu den Seminarorten finden Sie hier.

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Oft steht die Personengesellschaft im Mittelpunkt der unternehmerischen und steuerlichen Gestaltung. Sowohl in der Beratung als auch im Unternehmen selbst sollten Sie die Besonderheiten dieser häufigsten Gesellschaftsform kennen und Geschäftsvorfälle rechtssicher einordnen können. Schnell werden Themen wie Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufspaltung oder variable Gesellschafterkonten zu Stolpersteinen und führen ungewollt zu einer Aufdeckung stiller Reserven. Anhand konkreter Praxisfälle erläutern wir im Seminar zahlreiche Besonderheiten und arbeiten die wichtigsten Gestaltungsoptionen in den umstrittenen Fragen wie z. B. des Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil oder der Übertragung fremdfinanzierter Wirtschaftsgüter heraus. Das Seminar wird stets um die aktuellsten Entwicklungen in der Besteuerung von Personengesellschaften ergänzt.

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Wir bieten wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag – vom 18. Januar bis zum 12. Dezember 2024 an.
In diesem Lehrgang wird ein systematischer Überblick über die handelsrechtliche Bilanzierung gegeben. Sie erlernen die zentralen Begrifflichkeiten sowie die fundamentalen Ansatz- und Ausweisvorschriften, um anschließend eine
zutreffende Bewertung der Bilanzposten vornehmen zu können. In dem vertiefenden zweiten Teil erlernen Sie einen
systematischen Umgang mit den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Die Bewertung von Aktiv- sowie
Passivposten, einschließlich der relevanten Bewertungsprinzipien, sind Ihnen nach Abschluss des Lehrgangs ebenso
geläufig wie die Besonderheiten von speziellen Bilanzposten wie Sachanlagen, Vorräte und Rückstellungen.

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  • 26.03.2025
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  • 797,30 €
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Rechtsfolgen von Scheinselbständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung vermeiden
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