Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte
Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.Was ist Gesellschaftsrecht?
Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:- das Genossenschaftsrecht
- das Aktienrecht
- das Konzernrecht
Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.
Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?
Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:- Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
- Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
- Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
- Interne Revision der Geschäftsvorgänge
- Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
- Liquidierung und Insolvenz
Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.
Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?
Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:- Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
- Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
- Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
- Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
- Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
- Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.
Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.
Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?
In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 974 Schulungen (mit 4.472 Terminen) zum Thema Gesellschaftsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Was bei Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren zu beachten ist: von der Forderungsanmeldung und Glaubhaftmachung bis hin zur Anfechtungsmöglichkeit.
Bei diesem Tagesseminar liegt der Fokus auf der Forderungsanmeldung und deren Verlauf in den verschiedenen Stadien des Insolvenzverfahrens. Nach einem Überblick über das Verfahren, die Tätigkeiten und Verantwortungen des Insolvenzgerichts und der Insolvenzverwalter/ Treuhänder, wird das Verfahren von der Forderungsanmeldung bis zur Verteilung, als auch der möglichen Anfechtung als Auslöser für aktives Handeln der Gläubiger besprochen.
Anhand von Fallbeispielen wird den Teilnehmern mit zahlreichen Praxishinweisen, Formulierungshilfen und Mustern die rechtssichere Anmeldung von Insolvenzforderungen und die Geltendmachung von Sicherungsrechten, jeweils bezogen auf die einschlägige Verfahrensart, vermittelt - einschließlich der Vorgehensweise bei bestrittenen Forderungen.
Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur weiteren Inanspruchnahme des insolventen Schuldners aufgezeigt, insbesondere bei einer von ihm angestrebten Restschuldbefreiung.
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Die Familienstiftung in der Praxis
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Die Beratung im Hinblick auf Unternehmens- und Vermögensnachfolge wird immer wichtiger. In diesem Zusammenhang spielen zunehmend Stiftungsgestaltungen eine Rolle. Mit einer (deutschen) Familienstiftung kann der Vermögensinhaber sicherstellen, dass sein Vermögen oder Unternehmen auf Dauer in seinem Sinne verwaltet wird und Erträge seiner Familie dauerhaft zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind Familienstiftungen ein probates Mittel zum Schutz des Vermögens vor Zersplitterung. Eine solche kann durch Erbgang, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Ansprüche Dritter oder eine hohe Steuerbelastung anlässlich des Vermögensübergangs drohen. Letztlich spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle, insbesondere der Umgang mit der sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG.
Das Seminar führt anhand von Praxisbeispielen in alle wesentlichen Fragestellungen rund um die Familienstiftung ein. Neben den zivilrechtlichen Grundlagen und Motiven zur Errichtung einer Familienstiftung liegt der Schwerpunkt auf der steuerlichen Behandlung der Errichtung, der laufenden Tätigkeit der Stiftung bis hin zur Auflösung. Dabei werden die Neuregelungen aufgrund der Stiftungsrechtsreform und aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt.
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