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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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Die NIS2-Richtlinie, eine Weiterentwicklung der ersten EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS), zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netzwerke und Informationssysteme in der Europäischen Union zu gewährleisten.

Kern der NIS2-Vorgaben ist, dass Tausende deutscher Unternehmen künftig IT-Security-Risikomanagementmaßnahmen einführen und konkreten Berichts- und Meldepflichten nachkommen müssen. Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu den unter die NIS2-Richtlinie fallenden Organisationen wird für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) weiterhin durch bestimmte Schwellenwerte bestimmt, während für Unternehmen von besonderer oder grundlegender Bedeutung hauptsächlich der Sektor, die Umsatzzahlen und die Mitarbeiterzahl entscheidend sind.

Dieses Seminar bietet eine umfassende Einführung in die NIS2-Richtlinie und auch in den aktuellsten Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG)“ des deutschen Gesetzgebers. Die Richtlinie ist bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umzusetzen.

Das Seminar konzentriert sich auf die kompakte Analyse und Besprechung der aktuellen Entwurfsversionen des deutschen Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG).

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  • 22.10.2024
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Die Digitalisierung bietet den Unternehmen riesige Chancen, zugleich erfordert sie immer mehr Eigenverantwortung. Denn die gesetzlichen Regeln für die Erhebung und Nutzung von Daten z. B. des Kundenverhaltens oder der Mitarbeiterproduktivität passen oft nicht mehr zur Praxis. Der Einsatz von KI-Systemen wirft ethische Fragen auf und IT-Projekte sollten zukünftig auch die Nachhaltigkeit im Blick haben. Unternehmen brauchen somit ein Gesamtkonzept für ihre Digitalverantwortung (Corporate Digital Responsibility - CDR), Maßnahmen zum Schutz vor Risiken und ein gemeinsames Verständnis aller Beschäftigten über ihre digitale Mitverantwortung.

CDR-Managerinnen und -Manager übernehmen eine Schlüsselfunktion als Beraterinnen bzw. Berater der Geschäftsführung rund um die Integration von CDR-Anforderungen in die Unternehmensstrategie. Durch die Weiterbildung haben sie gelernt, die Chancen und Risiken der Digitalisierung bereichsübergreifend zu analysieren und unternehmensspezifische CDR-Leitlinien zu entwickeln. Sie agieren als interne Multiplikatoren für die Umsetzung von CDR-Maßnahmen und sorgen für eine klare CDR-Kommunikation gegenüber den Stakeholdern. Damit stehen CDR-Managerinnen und -Managern vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in einem entscheidenden Zukunftsthema offen.

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