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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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  • 11.02.2025
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  • 08.09.2025
  • Hamburg
  • 1.094,80 €


Als Datenschutzbeauftragte:r müssen Sie sich zwingend up-to-date halten – insbesondere, da die Anforderungen an den Datenschutz mittlerweile enorm hoch sind. Jedes Jahr werden hohe Bußgelder verhängt, zahlreiche Verfahren sind derzeit anhängig, laufende Neuerungen haben zudem Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis.
Verlieren Sie nicht den Anschluss, sondern informieren Sie sich in diesem Seminar kompakt und zügig über die rechtlichen Entwicklungen sowie den aktuellen Standpunkt der Aufsichtsbehörden – nur so sind Sie in der Lage, Ihre Fachkunde stets nachweisen zu können.

Webinar

  • 06.02.2025
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  • 05.05.2025- 06.05.2025
  • online
  • 1.463,70 €
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Die Gesetze über den Kirchlichen Datenschutz in der Praxis umsetzen

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  • 13.03.2025
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1 weiterer Termin

Das Online-Seminar zielt darauf ab, Führungskräften und Personalverantwortlichen das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um Mitarbeiterkontrollmaßnahmen rechtssicher und effektiv einzuführen.

Die Teilnehmer lernen die rechtlichen Grundlagen und ethischen Überlegungen kennen, die bei der Kontrolle von Mitarbeitern beachtet werden müssen, und wie sie diese transparent und fair gestalten können. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen wie Videoüberwachung, IT-Überwachung, Leistungserfassung und Anwesenheitskontrollen vorgestellt und kritisch bewertet.

Im Fokus steht, wie diese Maßnahmen so umgesetzt werden können, dass das Vertrauen der Mitarbeiter erhalten bleibt und gleichzeitig die Unternehmensziele unterstützt werden. Alternativen wie Zielvereinbarungen und Feedback-Systeme werden ebenfalls diskutiert, um Kontrolle durch klare Zielvorgaben und transparente Kommunikation zu ergänzen.

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  • 05.03.2025
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  • 946,05 €
3 weitere Termine

Fachseminar

Kundendatenschutz

So sichern Sie Ihre Kundendaten

Die DS-GVO und das BDSG schaffen erhebliche Unsicherheiten und hinterlassen viele offene Fragen zum Kundendatenschutz. Wann ist nach DS-GVO bzw. BDSG eine werbliche Datenverarbeitung noch zulässig? Wie lange dürfen Daten für werbliche Zwecke aufbewahrt werden? Wie umfangreich sind die Kunden zu informieren? Was ändert sich bei der Erlaubnis bzw. Einwilligung? Zu den Erschwernissen aus der Rechtsunsicherheit durch das „Neue“ kommt die Schwierigkeit, mehrere Gesetze, vom BGB über Datenschutzgesetze bis hin zum Wettbewerbsrecht, in Einklang zu bringen.

Im Seminar erhalten Sie klare Prüfabläufe, damit Sie Datenschutzfragen in der Praxis schnellstmöglich beantworten können.

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  • 27.02.2025
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Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media

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  • 02.12.2024- 03.12.2024
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In dieser Schulungen lernen HR Mitarbeiter und Interessierte wie Sie Ihr Unternehmen unter Einsatz von Social Media Netzwerken besser sichtbar machen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen können, bzw. Ihr Unternehmen im Sinne des Employer Brandings als Marke für aktuell und zukünftige Mitarbeiter Interessant machen.

  • 07.04.2025
  • Hamburg
  • 1.094,80 €


Unternehmen sind mit zahlreichen datenschutzrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Einige von diesen Themen sind auch bei den Aufsichtsbehörden besonders „beliebt“; so ergehen jedes Jahr beispielsweise zahlreiche Bußgelder aufgrund einer rechtswidrigen Videoüberwachung, aber kein Bußgeld aufgrund eines (unvollständigen) Verzeichnisses von Verarbeitungstätigen ein. Essentiell ist daher im Rahmen dieses Best-Practice-Seminar zu vermitteln, wo welche (Umsetzungs-)Risiken und Probleme existieren und wie diese mit relativ einfachen Mitteln beseitigt werden können. Solche und mehr Fragen werden in diesem Seminar behandelt. Darüber hinaus bleibt auch Zeit um mit den Teilnehmer:innen bestimmte eigene Praxisfälle exemplarisch zu besprechen und nach Lösungen zu suchen.

Webinar

  • 24.02.2025
  • online
  • 499,80 €
1 weiterer Termin

Die Nutzung von Cookies und Tracking-Tools sind seit dem 01.12.2021 durch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) für Betreiber von Webseiten im Internet stark eingeschränkt. Nach wie vor bestehen Unsicherheiten bezüglich der Frage, welche Cookies ohne die Einwilligung der Webseiten-Besuchenden genutzt werden dürfen und für welche Arten von Cookies eine Einwilligung zwingend erforderlich ist. Das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz führt die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) im Einklang mit der DSGVO zusammen und setzt die E-Privacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) um. Gleichzeitig erfolgte eine Modernisierung des TKG. Diese Neugestaltung zielt darauf ab, Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu klären. Das TTDSG regelt alle Informationen, die bei der Nutzung von Telemediendiensten anfallen.
Um Strafen zu vermeiden, ist es für Unternehmen unerlässlich, sich mit den relevanten Änderungen vertraut zu machen und diese anzuwenden.

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  • 21.03.2025- 02.06.2025
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