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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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Cyberkriminalität hat in den letzten Jahren stark zugenommen und Unternehmen sind zunehmend Opfer von Cyberangriffen geworden.

Im Herbst 2024 tritt die europäische NIS-2-Richtlinie in Deutschland in Kraft. Diese EU-weite Gesetzgebung zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau zu erhöhen, was jedoch strengere Sicherheitsanforderungen für Unternehmen bedeutet.

Betroffen von den neuen Regelungen sind nicht nur Unternehmen aus dem Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS), sondern auch Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro in bestimmten Sektoren.

Die verschärften Anforderungen schreiben u.a. vor, dass Unternehmen sowohl Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle vorhalten müssen als auch ein tragfähiges Business-Continuity-Management. Dazu gehört auch eine ausführliche Risikobewertung.

Verstöße werden teuer. Wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen rechnen. Übergangsfristen wird es nicht geben.

Informieren Sie sich in unserem Online-Seminar über die aktuellen Anforderungen der Sicherheitsmaßnahmen, sowie die damit verbundenen Haftungsfragen.

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Die neuen gesetzlichen Vorgaben im IT-Sicherheitsrecht aus Datenschutzsicht - NIS-2, NIS2UmsuCG und CRA

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Sie tragen in Ihrer Rolle als Assistenz bereits in einigen HR-Themen Verantwortung und möchten diesen Aufgabenbereich weiter ausbauen. Dabei sind Sie Ansprechpartner:in für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder arbeiten HR Business Partnern zu bzw. entlasten Ihre:n Vorgesetzte:n. In diesem Seminar erhalten Sie umfassendes Orientierungswissen, das Sie befähigt, auch an neue Aufgaben selbständig heranzugehen. Sie erhalten einen Überblick über alle personalpraktisch relevanten Themen entlang des Mitarbeiter:innen-Lebenszyklus, von der Personalplanung und -beschaffung, über die Betreuung bis hin zum Austritt.

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DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung

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Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) hat mittlerweile längst Einzug in den Alltag aller Unternehmen gehalten. Vor allem kann KI bereits heute deutlich mehr als rechtlich erlaubt ist, aber deren rechtlichen Grenzen sind gar nicht bekannt. Die rechtliche Betrachtung ist erst am Anfang, und auch viele Juristen wissen nicht, wie sie sich den rechtlichen Themen der KI nähern sollen. Rechtsprechung ist so gut wie nicht vorhanden. Zwei entscheidende rechtliche Fragen sind, wie Unternehmen ihre Investitionen in KI schützen und wie Haftungsfragen vermieden werden können. Vieles ist noch nicht eindeutig geklärt, z.B. welches Recht für die Entwicklung von Algorithmen/KNN einschlägig ist, wem die (Urheber-) Rechte an den Ergebnissen von generativen KI (z.B. LLMs wie ChatGPT) gehören oder was diese generativen KIs an Daten aus der Sicht des Urheberrechts und des Datenschutzes überhaupt verwenden dürfen. Zudem wird es künftig eine EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz geben, die einen Rechtsrahmen für KI vorsieht.
Hier setzt unser Webinar an: Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen ist unerlässlich, um sich in diesem komplexen Themengebiet zurechtzufinden - und nur so können Sie als Unternehmen Investitionen ausreichend absichern.

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