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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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  • 23.09.2024
  • online
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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Erstmals ist branchenübergreifend für nahezu alle Unternehmen die Umsetzung einer internen Meldestelle als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Das HinSchG bewegt sich im Spannungsfeld von IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, ohne jedoch die sich daraus ergebenden Rechtsfragen vollständig aufzulösen. Auch der Übergang vom Hinweisgebersystem zu anschließenden internen Ermittlungen des/der Arbeitgebers/-in bei fortgesetztem Schutz des/der Hinweisgebers/-in ist zu betrachten. Das Online-Seminar stellt daher die Pflichten nach dem HinSchG dar und beantwortet typische Fragen aus der Praxis, insbesondere zum Verfahren bei der internen Meldestelle.

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  • 20.01.2025- 10.02.2025
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Dieses Seminar zeigt die Möglichkeiten und Grenzen für Rechtsstands- und Überwachungsrecherchen in kostenfreien WEB-Quellen und die effizienten Möglichkeiten in kostenpflichtigen Patentdatenbanken auf. Die Interpretation und Bewertung von Rechts- und Verfahrensstandinformationen zu Patenten und Gebrauchsmustern wird an verschiedenen Beispielen gezeigt. Übungsaufgaben vertiefen Gelerntes.

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  • 27.09.2024
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Häufig stellt sich die Frage nach der „richtigen“ Verbuchung sowohl von Gewinn- oder Verlustanteilen als auch von Entnahmen bei Personengesellschaften. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf die Kapitalkontenentwicklung und deren steuerliche Konsequenzen unter besonderer Berücksichtigung der E-Bilanz zu beachten. Bei der weit verbreiteten Rechtsform der GmbH & Co. KG treten immer wieder Probleme bei der zutreffenden Ermittlung ausgleichsfähiger Verluste auf, welche in der Fallstudie besprochen werden.

Unser Referent erläutert Ihnen die rechtlichen Anforderungen für Personengesellschaften und wie Sie diese mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfüllen. Durch die Erläuterung der Lösungswege live im Programm und der Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen, leistet dieses Seminar einen wertvollen Beitrag für die tägliche Praxis.

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- Unternehmenssicht bezüglich Anmeldestrategien, Freigaben, Abschätzung von Erteilungschancen
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  • 31.12.2024
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- So führen Sie mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
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- Welche Buchführungs- und Publizitätspflichten sind zu beachten?
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  • 28.11.2024
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  • 27.01.2025- 31.01.2025
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Das Basisseminar für Einsteiger

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  • 16.10.2024
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- Was ist das Recht des Geistigen Eigentums?
- Grundprinzipien des Rechts des Geistigen Eigentums (inklusive Umgang mit KI-generierten Innovationen)
- Darstellung der wichtigsten Schutzrechte (Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Marken- und Kennzeichenrechte, Designrecht, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse)
- Rechtserwerb und -verlust
- Grundlagen des Lizenzvertragsrechts
- Grundlagen der Rechtsdurchsetzung und -verteidigung
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