Seminare
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Seminare zum Thema Privatrecht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 283 Schulungen (mit 597 Terminen) zum Thema Privatrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 20.11.2024- 21.11.2024
  • online
  • 827,05 €


Die steuerliche Beratung von Privatpersonen erfordert Grundkenntnisse und Störungsbewusstsein im Familien- und Erbrecht. Familien- und erbrechtliche Themen sind vielschichtig und komplex und immer wieder fehleranfällig in der Beratung. Auch aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, der Gesetzesauslegung und durch aktuelle Rechtsprechung sind zu berücksichtigen.

Um eigene Fehler in diesem attraktiven Beratungsfeld zu vermeiden, ist praxisnahes und gestalterisches Wissen für Sie als Steuerberater sehr wichtig. Durch Kenntnisse in den anliegenden Themenfeldern, in denen Sie begleitend beraten, können Sie zum Wohle des Mandanten mitdenken, wertvolle Anregungen geben und bei ganzheitlichen Lösungen führend beraten.

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 178,50 €


Soll eine Immobilie bewertet werden, fallen diverse Recherchen, Unterlagenbeschaffungen und Berechnungen an, um den genauen Wert bestimmen zu können. Neben den offensichtlichen Gegebenheiten eines Objektes dürfen aber auch die kleinen Stolperfallen nicht übersehen werden.
Was für einen Einfluss auf den Ertragswert einer Immobilie haben beispielsweise bestimmte Formulierungen in Mietverträgen? Welche Bewirtschaftungskosten vermieteter Objekte fallen der mietenden Partei zu und welche müssen Vermieter/-innen übernehmen? Auf welche Schönheitsreparatur-Floskeln in Mietverträgen muss ich achten, um einen korrekten Marktwert veranschlagen zu können?

  • 08.10.2024
  • Biberach an der Riß
  • 450,00 €


Mängel führen zu Störungen im Bauablauf. Zusätzliche Kosten- und zeitintensive Aktivitäten bis hin zur Zahlungs- und Abnahmeverweigerung sind oft die Folge. Da die Bauabnahme mit einschneidenden Rechtsfolgen verbunden ist, empfiehlt es sich, die Abnahme „förmlich“ stattfinden zu lassen.

Das bedeutet, dass der Auftraggeber ausdrücklich die Bauabnahme erklärt und den Zeitpunkt der Abnahme durch ein unterzeichnetes Protokoll bestätigt. Hierfür vereinbaren die Vertragsparteien regelmäßig einen gemeinsamen Abnahmetermin vor Ort. Überdies sind im Vorfeld Formvorschriften und Einladungsfristen zu beachten.

Die Abnahme einzelner - in sich abgeschlossener - Teilleistungen, die sogenannte Teilabnahme, ist möglich, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

  • 28.08.2024
  • Hattingen
  • 493,85 €
2 weitere Termine

03-163 - Weiterbildung von Ausbildern für die Bediener von Hubarbeitsbühnen

  • 25.09.2024- 26.09.2024
  • Köln
  • 1.808,80 €
3 weitere Termine

Von Führungskräften werden häufig Entscheidungen erwartet, die sowohl betriebswirtschaftlich sinnvoll als auch rechtlich abgesichert sein müssen. Um in diesem Spannungsfeld kompetent handeln zu können, ist ein rechtliches Grundverständnis unerlässlich. In diesem Seminar erhalten Sie in zwei Tagen kompakt und praxisnah die notwendigen Grundlagen zu den wichtigsten, in vielen Unternehmen immer wieder auftauchenden Rechtsfragen. Damit gewinnen Sie mehr Sicherheit für Ihre täglichen Entscheidungen.

  • 22.07.2024- 26.07.2024
  • Berlin
  • 1.832,60 €
10 weitere Termine

Die Ansprüche im Arbeitsverhältnis

Webinar

  • 02.09.2024
  • online
  • 351,05 €
7 weitere Termine

Durch ein erfolgreiches Nachtragsmanagement stellen Planende von Anfang an sicher, dass Nachträge rechtzeitig erfasst, dokumentiert und angemessen vergütet werden.
Korrektes und kompetentes Nachtragsmanagement ist daher eine wichtige Stellschraube, um akzeptable Honorare zu verhandeln und nicht vereinbarte Mehrleistung vergütet zu bekommen. Bei der konkreten Durchsetzung des Nachtrages gibt es aber so einiges zu beachten. Der Rechtsanwalt Guido Sandmann bringt den Teilnehmenden in nur 2,5 Stunden nah, wie sie sich und ihr Unternehmen vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Konflikten schützen können.



Webinar

  • 15.10.2024
  • online
  • 333,20 €


Behindertentestamente sind keine Testamente von oder für behinderte Menschen, sondern Bedürftigentestamente zugunsten behinderter, tatsächlich oder potentiell bedürftiger Menschen. Man sollte sie mit der „Brille“ des Sozialrechts sehen und gestalten, denn sie zielen darauf ab, erbrechtliche Zuflüsse „wasserdicht“ gegen Zugriffe des Sozialleistungsträgers zu machen. Dazu müssen Sozialrecht und Erbrecht nahtlos ineinandergreifen. Wie das funktioniert, ist Thema des Seminars. Ausgangspunkt sind das Sozialhilferecht (SGB XII) und das neue Eingliederungshilferecht (SGB IX). Was kann man aus dem erbrechtlichen „Werkzeugkasten“ brauchen, um den Zugriff des Sozialhilfeträgers wirksam zu verhindern? Braucht man eigentlich immer ein Behindertentestament? Wie sieht es bei den Beziehern anderer nachrangiger Sozialleistungen, insbesondere aus dem SGB II (Bürgergeld) aus? Und was hat eigentlich das neue Bürgergeldgesetz mit Erbschaft zu tun? Das Seminar folgt der 3G-Struktur.

Webinar

  • 12.09.2024
  • online
  • 296,31 €
1 weiterer Termin

Sicherungen der wechselseitigen Ansprüche aus einem Bauvertrag sind teilweise gesetzlicher, aus Sicht des Auftraggebers aber vor allem vertraglicher Natur. Was also kann vereinbart werden und sind auch Änderungen gesetzlicher Vorgaben möglich? Ebenso stehen Vertragsstrafen für die termingerechte Ausführung der Leistungen aber auch für andere Themen immer wieder auf dem Prüfstand der Wirksamkeitskontrolle.

Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere mit vielen Details vertraglicher Regelungen beschäftigt und Vorgaben für deren Wirksamkeit entwickelt. Wo stehen wir aktuell?

In diesem 120-minütigen Online-Seminar werden die Unterschiede der gesetzlichen und vertraglichen Sicherheiten und deren wirksame vertragliche Regelung vorgestellt und erläutert. Während des Vortrags und an dessen Ende besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und aktuelle Probleme zu diskutieren.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


1. Die Pflichtverletzung
> Grundlagen der Pflichtverletzung
> Nacherfüllungsanspruch
> Unmöglichkeiten > positive Vertragsverletzung
> Verzug > Wegfall der Geschäftsgrundlage
> mangelhafte Lieferung > Culpa in contrahendo
> neues Schadensersatzrecht
> neue Garantieregelung

2. Verjährung
> ab dem 01.01.2013 - Ausgestaltung
> neue Fristen
> weniger Unterbrechungs- mehr Hemmungstatbestände

3. Die verschiedenen Vertragsarten im Lichte der Schuldrechtsmodernisierung
> Kaufvertrag
> Dienstvertrag
> Werkvertrag
> Werklieferungsvertrag
> Sonderverträge wie Just – In – Time, Konsilager, etc.

4. Fallübungen für die einzelnen Teile

5. Bezug zur Problem- und Aufgabenstellung der Teilnehmer

Informationen zu den Seminarorten finden Sie hier.
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