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Seminare zum Thema Privatrecht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 296 Schulungen (mit 714 Terminen) zum Thema Privatrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 02.04.2025
  • online
  • 410,55 €


Die Bilanzierung von Stiftungsvermögen steht zwischen den zwei grundlegenden Zielsetzungen des Stiftungsrechts: Einerseits sind die Mittel der Stiftung nach dem Stifterwillen für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Andererseits sind Stiftungen grundsätzlich für die Ewigkeit gedacht und das Grundstockvermögen ist dauerhaft zu erhalten. Besondere und einheitliche Vorgaben zur Bilanzierung des Stiftungsvermögens und dem Nachweis der Kapitalerhaltung sind auch nach der am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsprivatrechts kaum geregelt, sodass den diversen Landesstiftungsgesetzen, der individuellen Praxis der Aufsichten sowie den berufsständischen Anforderungen und Verlautbarungen der Wirtschaftsprüfer eine hohe Bedeutung zukommt. 
Im Seminar werden prägnant die stiftungsrechtlichen Anforderungen herausgestellt, relevante Bilanzierungsfragen diskutiert und praxiserprobte Lösungsansätze zum Nachweis der Kapitalerhaltung präsentiert.

  • 02.04.2025- 03.04.2025
  • Hamburg
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 16.04.2025- 17.04.2025
  • Köln
  • 1.654,10 €


Dieser 2-tägige Basislehrgang vermittelt praxisnah die Grundkenntnisse von der Planung, der Berechnung und dem Betrieb von Gaslöschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien. Er soll die Teilnehmenden befähigen, vorhandene Löschanlagen oder ausgeschriebene Neuanlagen richtig einschätzen und beurteilen zu können.
Die beiden Basislehrgänge „Grundlagen Wasserlöschanlagen“ und „Grundlagen Gaslöschanlagen“ sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
17 Unterrichtseinheiten bzw. 12,7 Zeitstunden gemäß IDD

  • 12.05.2025- 16.05.2025
  • Köln
  • 3.082,10 €


Mit dem Lehrgang Wasserlöschanlagentechnik bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Sprinkler- und Sprühwasser-Löschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Wasserlöschanlagen über Detailkenntnisse der Löschanlagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen, Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Und im Risk Management von Versicherungsunternehmen werden für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von Sprinkleranlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
36,3 Unterrichtseinheiten bzw. 27,2 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 11.03.2025
  • online
  • 404,60 €
1 weiterer Termin

Rechte und Lasten spielen bei Immobilienbewertungen eine wichtige Rolle. Lernen Sie in diesem Webinar, welche Rechte, Lasten und Belastungen zu berücksichtigen und welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind. Erfahren Sie, wo Sie Informationen zu Rechten, Lasten und Baulasten einholen können und welche Bedeutung diese haben.

  • 27.05.2025- 28.05.2025
  • Köln
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 26.06.2025
  • online
  • 172,55 €


Haftungsfälle nach Verletzung von Verkehrssicherungspflichten dominieren hinsichtlich der Anzahl als auch der (Gesamt-)Schadenhöhe sowohl die beratende anwaltliche Tätigkeit und auch die gerichtlichen Entscheidungen im Amts- und Staatshaftungsbereich. Dabei stehen sicherlich die Straßenverkehrssicherungspflichten sowie die Verkehrssicherungspflichten für Badeanstalten, öffentliche Bereiche sowie im Wasserrecht im Mittelpunkt, wobei die Zuordnung zu dem rein privatrechtlichen Haftungsregime (auch der öffentlichen Hände) oder zur Amts- und Staatshaftung nicht problemfrei ist.

  • 01.07.2025- 02.07.2025
  • Köln
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 14.07.2025- 15.07.2025
  • München
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 15.05.2025- 16.05.2025
  • online
  • 1.898,05 €
1 weiterer Termin

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) müssen sich bei jeder „Einnahme” die Frage stellen, ob sie auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig werden. Mit der Neuregelung des §2b UStG wurde zudem die Unternehmereigenschaft neu definiert und ausgeweitet. 

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den rechtlichen Neuerungen sowie einen praktischen Leitfaden, der Ihnen bei der Umstellung und dem Systemwechsel in der Unternehmereigenschaft für jede jPöR hilft.

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