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Seminare zum Thema Europäisches Recht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.226 Schulungen (mit 3.610 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 21.05.2025
  • online
  • 767,55 €
3 weitere Termine

Dieses Online-Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand im Umsatzsteuerrecht. Sie erhalten ein klares Verständnis für aktuelle Entwicklungen, Gesetzesänderungen, Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen.

Wichtige Neuerung ab 01.01.2025: Durch das Wachstumschancengesetz gilt für inländische Umsätze zwischen inländischen Unternehmen eine E-Rechnungspflicht. Dabei gibt es gestaffelte Übergangsregelungen für die Ausstellung, aber nicht für den Empfang von E-Rechnungen.

Wir klären für Sie:

  • Welche Rechnungsarten es ab dem 01.01.2025 gibt
  • Welche Formate zulässig sind
  • Wer ab wann zur Ausstellung verpflichtet ist
  • Wie Übermittlung und Empfang geregelt werden

Außerdem behandeln wir besondere Rechnungsfälle, z. B.:

  • Verträge als Rechnungen
  • Voraus-, Anzahlungs- und Schlussrechnungen
  • Rechnungsberichtigung und Vorsteuerabzug

Jeder Unternehmer muss ab 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Deshalb zeigen wir, wie Sie diese lesbar machen und archivieren.
Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über weitere umsatzsteuerliche Änderungen durch:

  • Wachstumschancengesetz
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
  • Jahressteuergesetz 2024

Unsere Umsatzsteuer-Experten erklären die Neuerungen anhand praxisnaher Beispiele. Denn nur wer die aktuellen Vorschriften sicher beherrscht, vermeidet Fehler und nutzt Handlungsspielräume optimal.

Ihre Fragen – Ihr Vorteil
Um das Online-Seminar noch gezielter auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, können Sie bis eine Woche vor Beginn Fragen einreichen. So erhalten Sie passgenaue Antworten und setzen das Gelernte direkt in Ihrer Praxis um. Senden Sie gerne Ihre Fragen an: s.filipovic@dashoefer.de

  • 25.06.2025- 26.06.2025
  • Köln
  • 1.207,85 €
1 weiterer Termin

VdS Schadenverhütung veranstaltet seit mehr als 30 Jahren die „Sicherheitsfachtagung – Sicherheit für Privat, Gewerbe und Industrie“ (ehemals: „Einbruchdiebstahlschutz“) in Köln. Dieses Jahr wieder in hybrider Form und mit begleitender Fachausstellung. Inzwischen ist sie ein Traditionstreffpunkt der sicherheits- und sicherungstechnischen Branche geworden. Es wird über aktuelle Arbeits- und Projektstände, Trends und Entwicklungen der Schadenprävention und -verhütung fachkundig informiert und diskutiert. Zudem bietet der beliebte Netzwerkabend am ersten Tag viel Raum für den persönlichen Austausch.
Weiterbildungsmaßnahme nach IDD
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 9,5 Zeitstunden.
Fachausstellung
Im Hotel Pullman Cologne findet eine begleitende Fachausstellung in Zusammenarbeit mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie der Initiative K-EINBRUCH statt.
Mit Ihrer Präsenz haben Sie die Gelegenheit viele neue Geschäftskontakte zu generieren bzw. Ihr bestehendes Netzwerk weiter aus- bzw. aufzubauen. Nutzen Sie zudem gezielt unseren Netzwerkabend, um das eine oder andere Gespräch in gemütlicher Atmosphäre, bei kölschen Essen und Getränken noch vertiefen zu können.
Denn bedenken Sie: persönliches zählt, geschäftliches ergibt sich!
Sollten Sie Interesse haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Hans Stender Tel.: +49 (0)221 7766 - 361Mail: hstender@vds.de
Folgende Aussteller nahmen 2024 an der Fachausstellung teil:
Acre Security

Armantis GmbH

Atral Security Deutschland GmbH

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

CM Security GmbH

feerica

INSYS MICROELECTRONICS GmbH

IVMS GmbH

promiseQ GmbH

TELENOT ELECTRONIC GmbH

Bitte beachten Sie unsere besonderen Ausstellungsbedingungen.
Sollten Sie ebenfalls Interesse haben, sich mit einem Messestand zu präsentieren, finden Sie hier die Informationen zur Teilnahme.
Abendveranstaltung am 25. Juni 2025
VdS lädt alle Teilnehmenden kostenlos ab 18:30 Uhr sehr herzlich in das Traditions­brauhaus „Em kölsche Boor“ ein (vorherige Anmeldung notwendig!).

  • 06.05.2025
  • Halle (Saale)
  • 725,90 €
7 weitere Termine

Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG

  • 23.06.2025- 24.06.2025
  • Niederkassel
  • 1.713,60 €
1 weiterer Termin

Unternehmen müssen das Thema Nachhaltigkeit mehr und mehr in ihre Kernstrategie integrieren, um zukunftsfähig zu sein. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die wichtigsten Treiber sind dabei die Regulatorik, der Markt, die Gesellschaft und natürlich die eigenen Mitarbeitenden. Wenn Nachhaltigkeit Teil der Kernstrategie wird, geht sie alle an. Es geht nicht um kosmetische Veränderung und um einen grundlegenden Wandel. HR kann und muss diesen Prozess aktiv mitgestalten, die Unternehmensbereiche strategisch unterstützen und die operativen Handlungsfelder – vom Recruiting bis zur Organisationsentwicklung – auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten. Das ist nicht nur eine Pflicht, sondern birgt auch viele Chancen für HR, denn es gilt: Wenn HR ein Gamechanger für Nachhaltigkeit wird, wird Nachhaltigkeit ein Gamechanger für die Herausforderungen von HR!

  • 04.06.2025- 05.06.2025
  • Stuttgart
  • 1.832,60 €
4 weitere Termine

In diesem Training wird praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI) und insbesondere Sprachmodelle wie ChatGPT effektiv im Vertriebsalltag eingesetzt werden können. Teilnehmende lernen, eigene KI-gestützte Prozesse zu entwickeln, die Effizienz steigern und repetitive Aufgaben automatisieren. Sie arbeiten intensiv an der Erstellung von Prompts und entwickeln einen eigenen ChatGPT, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse im Vertrieb zugeschnitten ist und Sie als Ihr eigenes KI-Assistenzsystem in der täglichen Arbeit im Vertrieb unterstützt.

  • 05.05.2025- 06.05.2025
  • Köln
  • 1.422,05 €


Mit aktueller DIN-Norm DIN 14677-1
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • 16.06.2025- 17.06.2025
  • Hamburg
  • 1.422,05 €


Mit aktueller DIN-Norm DIN 14677-1
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • 25.08.2025- 26.08.2025
  • Köln
  • 1.422,05 €


Mit aktueller DIN-Norm DIN 14677-1
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • 03.11.2025- 04.11.2025
  • Köln
  • 1.422,05 €


Mit aktueller DIN-Norm DIN 14677-1
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Webinar

  • 02.09.2025- 03.09.2025
  • online
  • 1.713,60 €


Unternehmen müssen das Thema Nachhaltigkeit mehr und mehr in ihre Kernstrategie integrieren, um zukunftsfähig zu sein. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die wichtigsten Treiber sind dabei die Regulatorik, der Markt, die Gesellschaft und natürlich die eigenen Mitarbeitenden. Wenn Nachhaltigkeit Teil der Kernstrategie wird, geht sie alle an. Es geht nicht um kosmetische Veränderung und um einen grundlegenden Wandel. HR kann und muss diesen Prozess aktiv mitgestalten, die Unternehmensbereiche strategisch unterstützen und die operativen Handlungsfelder – vom Recruiting bis zur Organisationsentwicklung – auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten. Das ist nicht nur eine Pflicht, sondern birgt auch viele Chancen für HR, denn es gilt: Wenn HR ein Gamechanger für Nachhaltigkeit wird, wird Nachhaltigkeit ein Gamechanger für die Herausforderungen von HR!
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