Seminare
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Seminare zum Thema Privatrecht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 288 Schulungen (mit 662 Terminen) zum Thema Privatrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 07.05.2025- 09.05.2025
  • Frankfurt am Main
  • 2.499,00 €
2 weitere Termine

Zertifikatslehrgang: Rechtsgrundlagen, erfolgreiche Angebotserstellung & Vertragsmanagement bei öffentlichen Ausschreibungen

Das mit der Vergaberechtsreform in 2016 aktualisierte Vergaberecht ist ein spezielles und kompliziertes Rechtsgebiet mit zahlreichen Formalien. Gerade in der aktuellen Situation der Covid-19-Pandemie soll die verstärkte öffentliche Auftragsvergabe dazu dienen, die Konjunktur wieder zu beleben. Aufträge der öffentlichen Hand können somit für Unternehmen einen wichtigen Umsatzfaktor darstellen. Eine fundierte Kenntnis über den Vergabeprozess und die Besonderheiten bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand in der Praxis helfen unmittelbar für den Erfolg Ihrer Angebote.

Dieser 2,5-tägige Zertifikatslehrgang richtet sich speziell an Bieter und potenzielle Auftragnehmer öffentlicher Ausschreibungen.

> zum Programm

Webinar

  • 10.07.2025
  • online
  • 410,55 €


Die Bilanzierung von Stiftungsvermögen steht zwischen den zwei grundlegenden Zielsetzungen des Stiftungsrechts: Einerseits sind die Mittel der Stiftung nach dem Stifterwillen für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Andererseits sind Stiftungen grundsätzlich für die Ewigkeit gedacht und das Grundstockvermögen ist dauerhaft zu erhalten. Besondere und einheitliche Vorgaben zur Bilanzierung des Stiftungsvermögens und dem Nachweis der Kapitalerhaltung sind auch nach der am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsprivatrechts kaum geregelt, sodass den diversen Landesstiftungsgesetzen, der individuellen Praxis der Aufsichten sowie den berufsständischen Anforderungen und Verlautbarungen der Wirtschaftsprüfer eine hohe Bedeutung zukommt. 
Im Seminar werden prägnant die stiftungsrechtlichen Anforderungen herausgestellt, relevante Bilanzierungsfragen diskutiert und praxiserprobte Lösungsansätze zum Nachweis der Kapitalerhaltung präsentiert.

Webinar

  • 14.07.2025
  • online
  • 827,05 €


Das Steuerrecht treibt die Kirchen aktuell um, denn für kirchliche Körperschaften vollzieht sich gerade ein Paradigmen-Wechsel. Bisher waren steuerliche Themen primär auf Betriebe gewerblicher Art innerhalb der Kirche beschränkt. Durch die wettbewerbsorientierte Novellierung des Umsatzsteuerrechts mit dem § 2b UStG müssen sich Diözesen und Bistümer sowie Landeskirchen und Kirchengemeinden nun intensiv mit Steuerrechtsfragen befassen.

Als Vertreter einer kirchlichen Körperschaft oder deren Berater stehen Sie nun vor der Herausforderung, das steuerliche Spezialwissen aufzubauen. Unser Referent erläutert Ihnen das für kirchliche Körperschaften geltende Besteuerungssystem in den Bereichen Ertrag- und Umsatzsteuer. Viele Beispiele aus der kirchlichen Praxis helfen Ihnen bei der täglichen Anwendung, vor allem zu der neuen, schwierigen Abgrenzungsfrage: Was sind kirchenhoheitliche Aufgaben und was sind privatrechtliche Tätigkeiten?

  • 14.07.2025- 15.07.2025
  • München
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 16.04.2025
  • online
  • 315,35 €
    283,82 €
5 weitere Termine

Namensänderungen sind in vielen Fällen Ermessensentscheidungen. Mögliche Gründe für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung können persönliche oder familiäre Belastungen durch den aktuellen Namen sein, aber auch Schwierigkeiten oder Diskriminierung im Alltag aufgrund des geführten Namens. Besondere Fälle wie psychische Belastung oder Sicherheitsgründe (z. B. Stalking) erfordern eine Einzelfallprüfung. Bei Anträgen im Rahmen des Zeugenschutzes müssen Ämter besonders diskret arbeiten und eng mit anderen Behörden zusammenarbeiten.
Unser Experte zeigt innerhalb von 3 Stunden kompakt auf, wie Sachbearbeitende Entscheidungen unter Berücksichtigung des schutzwürdigen Interesses der Antragstellenden sowie nach pflichtgemäßem Ermessen rechtssicher und gerichtsfest treffen. Durch praxisnahe Beispiele erhalten Teilnehmende die nötige Sicherheit im Umgang mit dieser anspruchsvollen Rechtsmaterie.

Webinar

  • 15.05.2025- 16.05.2025
  • online
  • 1.898,05 €
1 weiterer Termin

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) müssen sich bei jeder „Einnahme” die Frage stellen, ob sie auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig werden. Mit der Neuregelung des §2b UStG wurde zudem die Unternehmereigenschaft neu definiert und ausgeweitet. 

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den rechtlichen Neuerungen sowie einen praktischen Leitfaden, der Ihnen bei der Umstellung und dem Systemwechsel in der Unternehmereigenschaft für jede jPöR hilft.

  • 01.09.2025- 02.09.2025
  • Köln
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 08.09.2025- 09.09.2025
  • Hamburg
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 15.09.2025- 16.09.2025
  • München
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 22.09.2025- 26.09.2025
  • Köln
  • 3.082,10 €


Mit dem Lehrgang Wasserlöschanlagentechnik bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Sprinkler- und Sprühwasser-Löschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Wasserlöschanlagen über Detailkenntnisse der Löschanlagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen, Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Und im Risk Management von Versicherungsunternehmen werden für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von Sprinkleranlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
36,3 Unterrichtseinheiten bzw. 27,2 Zeitstunden gemäß IDD
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