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Seminare zum Thema Privatrecht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 283 Schulungen (mit 598 Terminen) zum Thema Privatrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 14.10.2024- 15.10.2024
  • Berlin
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 14.10.2024- 18.10.2024
  • Köln
  • 2.963,10 €


Mit diesem Lehrgang bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen über Detailkenntnisse dieser speziellen Löschanalagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen und Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Auch werden im Risk Management von Versicherungsunternehmen für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von CO2-Löschanlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
32 Unterrichtseinheiten bzw. 24 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 22.10.2024
  • online
  • 827,05 €


Das Steuerrecht treibt die Kirchen aktuell um, denn für kirchliche Körperschaften vollzieht sich gerade ein Paradigmen-Wechsel. Bisher waren steuerliche Themen primär auf Betriebe gewerblicher Art innerhalb der Kirche beschränkt. Durch die wettbewerbsorientierte Novellierung des Umsatzsteuerrechts mit dem § 2b UStG müssen sich Diözesen und Bistümer sowie Landeskirchen und Kirchengemeinden nun intensiv mit Steuerrechtsfragen befassen.

Als Vertreter einer kirchlichen Körperschaft oder deren Berater stehen Sie nun vor der Herausforderung, das steuerliche Spezialwissen aufzubauen. Unser Referent erläutert Ihnen das für kirchliche Körperschaften geltende Besteuerungssystem in den Bereichen Ertrag- und Umsatzsteuer. Viele Beispiele aus der kirchlichen Praxis helfen Ihnen bei der täglichen Anwendung, vor allem zu der neuen, schwierigen Abgrenzungsfrage: Was sind kirchenhoheitliche Aufgaben und was sind privatrechtliche Tätigkeiten?

  • 30.10.2024- 31.10.2024
  • Köln
  • 1.606,50 €


Dieser 2-tägige Basislehrgang vermittelt praxisnah die Grundkenntnisse von der Planung, der Berechnung und dem Betrieb von Gaslöschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien. Er soll die Teilnehmenden befähigen, vorhandene Löschanlagen oder ausgeschriebene Neuanlagen richtig einschätzen und beurteilen zu können.
Die beiden Basislehrgänge „Grundlagen Wasserlöschanlagen“ und „Grundlagen Gaslöschanlagen“ sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
16,5 Unterrichtseinheiten bzw. 12,4 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 11.11.2024
  • online
  • 410,55 €


Die Bilanzierung von Stiftungsvermögen steht zwischen den zwei grundlegenden Zielsetzungen des Stiftungsrechts: Einerseits sind die Mittel der Stiftung nach dem Stifterwillen für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Andererseits sind Stiftungen grundsätzlich für die Ewigkeit gedacht und das Grundstockvermögen ist dauerhaft zu erhalten. Besondere und einheitliche Vorgaben zur Bilanzierung des Stiftungsvermögens und dem Nachweis der Kapitalerhaltung sind auch nach der am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsprivatrechts kaum geregelt, sodass den diversen Landesstiftungsgesetzen, der individuellen Praxis der Aufsichten sowie den berufsständischen Anforderungen und Verlautbarungen der Wirtschaftsprüfer eine hohe Bedeutung zukommt. 
Im Seminar werden prägnant die stiftungsrechtlichen Anforderungen herausgestellt, relevante Bilanzierungsfragen diskutiert und praxiserprobte Lösungsansätze zum Nachweis der Kapitalerhaltung präsentiert.

  • 11.11.2024- 12.11.2024
  • Hamburg
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 10.10.2024- 12.10.2024
  • Hannover
  • 1.493,45 €
1 weiterer Termin

Die richtige Veranschlagung des Marktwertes einer Immobilie ist aktuell so gefragt wie nie. Gleichzeitig nimmt die Komplexität in der Gutachtenerstellung stetig zu. Gerade der Bereich Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte erfordern zunehmend spezielles Know-how. Wie Sie jetzt souverän mit Rechten, Begünstigungen, Belastungen sowie grundstückgleichen Rechten in der Gutachtenerstellung umgehen, vermittelt Ihnen der neue Lehrgang DEKRA-zertifizierte/r Sachverständige/r Immobilienbewertung D1 Plus. Sie entscheiden welches Lernformat Ihnen mehr zusagt – Online oder vor Ort.

  • 25.11.2024- 29.11.2024
  • Köln
  • 2.963,10 €


Mit dem Lehrgang Wasserlöschanlagentechnik bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Sprinkler- und Sprühwasser-Löschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Wasserlöschanlagen über Detailkenntnisse der Löschanlagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen, Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Und im Risk Management von Versicherungsunternehmen werden für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von Sprinkleranlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
33,7 Unterrichtseinheiten bzw. 25,3 Zeitstunden gemäß IDD

  • 10.12.2024- 11.12.2024
  • Köln
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 16.12.2024- 17.12.2024
  • München
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
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